[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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Malkav

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 13:40Konkret: Ich verstehe nicht, warum die Familienergänzungszuschläge in der vorgestellten signifikanten Höhe nicht dem Verbot der Abschmelzung von Abständen zwischen den Besoldungsgruppen zuwider laufen.

Das wird das Geheimnis des FiMi bleiben. Bei der Prüfung des Abstandsgebotes nimmt man den FEZ einmal rein (Prüfung mittelbare Verletzung wg. Mindestalimentation A 6) und einmal raus (systeminterner Abstand zw. Besoldungsgrupppen). Auch dieses Rosinenpicken wurde ja schon für 2022 beklagt und liegt seit dem Beschluss des VG SL vom 11.11.2025 in Karlsruhe.

Es wurde halt noch nicht ganz wörtlich "verboten" ... also probiert man es erstmal und spart dadurch als Fiskus jahrelang viel Geld. Nachzahlungen muss man ja nicht verzinsen  >:(

HansGeorg

Wird der Familienergänzungszuschlag in Zukunft dann auch die Versorgungsempfänger betreffen, hat da jemand eine Idee?

Rudolf

Die versuchen sich wirklich mit den Familienzuschlägen den Allerwertesten zu retten.
Möge Karlsruhe zeitnah diesbezüglich nachlegen.

Admin

Wir haben nun aktualisiert:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sh/
  https://oeffentlicher-dienst.info/g/sh-bvanpg-2025-2026-2027

Und auf
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/
ist Schleswig-Holstein nun ganz vorne

Die Vergleichsrechnungen unter Analyse werden gerade neu erstellt.

RedDearTiger

Glückwunsch nach SH für einen großen Schritt in die richtige Richtung.

Der Obelix

In diesem Sinne bleibt ausdrücklich vorbehalten, über die vorliegenden ausführlichen
Darlegungen hinaus die für die Bestimmung der Besoldungsstruktur und -höhe sowie
des Anpassungszeitpunkts maßgeblichen Erwägungen auch noch in einem gerichtli-
chen Verfahren nachzuschieben.

--> Hach wie schön ist das Leben als Gesetzgeber.

Dann kann man ja mal nachschieben.

Besoldungsgruppen A3,A4,A5 weg. Zur Berechnung der Schwelle dann natürlich ein unschätzbarer Vorteil dass man als armer Gesetzgeber nicht damit rechnen muss und bei A6 anfangen kann. Dann natürlich bei Erfahrungsstufe 2. Stufe 1 ist ja auch Blödsinn, wer hat sich sowas denn auch ausgedacht.

Dann wird bei A6 und zwei Kindern neben dem 597€ Familienzuschlag dann über 1000€ Ergänzungszuschlag gezahlt, der dem A12er natürlich nicht zusteht. Auch eine ganz tolle Regelung in meinen Augen.

Irgendwie klingt das nach Einheitsbesoldung.

Aber kann man sich ja alles schönrechnen mit dem Entwurf.

Argumentativ ist der Entwurf in meinen Augen ein Fehltritt. Aber in 15 Jahren wissen wir mehr wenn das Bundesverfassungsgericht dazu entschieden hat!

Rukh

Zitat von: RedDearTiger in Gestern um 22:44Glückwunsch nach SH für einen großen Schritt in die richtige Richtung.

Kann mich dem nur anschließen! Da träumen wir in Nds von.
Ich finde es ist ebenfalls wie beim Bund ein großer Schritt in die richtige Richtung.

LehrerinRLP

Naja, da ist dann 2027 SH bei A13 da wo Hessen bereits heute (vor der tariflichen Erhöhung) ist. Da alle Bundesländer wohl auf ihr jeweils eigenes Medianäquivalenzeinkommen zurückgreifen, wird es bei großen Besoldungsunterschieden bleiben bzw. diese sich ggf. noch vergrößern.

Rukh

Das spiegelt dann aber auch in irgendeinerweise die unterschiedlichen Lebensunterhaltungskosten in den Bundesländern wieder. Besser wären m.M.n. Ortszuschläge und ein einheitliches MÄE