[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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sigmazero

Zitat von: Beamtenhustler in Gestern um 07:31Woher kommen nur immer diese drei Tage alten (Gast-)Apologetenaccounts? Der DH wirft ein paar Krümel hin und alle gleich "yay die Bettelei ist vorbei". Lasst ihr euch wirklich so einfach am Nasenring durch die Manege führen?

ich verstehe dich! Auch bei uns wirken viele auch zufrieden, wobei wir eigentlich nur das bekommen haben, was uns bisher eigentlich sowieso zugestanden hätte. Als ob wir jahrelang beim Tanken beschissen wurden und nun drei mal frei Tanken dürfen ...

HansGeorg

Zitat von: sigmazero in Gestern um 08:07ich verstehe dich! Auch bei uns wirken viele auch zufrieden, wobei wir eigentlich nur das bekommen haben, was uns bisher eigentlich sowieso zugestanden hätte. Als ob wir jahrelang beim Tanken beschissen wurden und nun drei mal frei Tanken dürfen ...
Stimmt nicht so ganz, wir bekommen jetzt, was der DH uns zugesteht, nicht was uns zugestanden hätte. Da liegen nochmal Welten dazwischen.

Malkav

Ich betrachte das als Abschlagszahlung auf die beiden dicken Brocken "Weihnachtsgeld" (aka amtsangemessene Alimentation 2007-2021, aber das Schlagwort wird wohl nie sterben) und "Abräumung FEZ mit mindestens teilweiser Integration ins Grundgehalt" für 2022 ff. (vgl. Vorlagebeschluss des VG SL vom 11.11.2025).

Ich weiß, dass mein Berufsverband für Dezember wieder die alljährliche Infoveranstaltung zur Besoldung plant, weil man dort befürchtet, dass dieses "Wir haben doch jetzt was bekommen!"-Geraune auf den Fluren einige Kolleg:innen von Widersprüchen abhält. Ich glaube, mit dieser Befürchtung hat man nicht ganz unrecht und genau darauf zielt der Dienstherr.

Das hat alles was von diesem unwürdigen "Was letzter Preis?" bei Kleinanzeigen. Um mal die GFF zu zitieren:

ZitatKeep calm and go to Karlsruhe

chriske

Moin,

hat jemand schon eine Information von seiner Personalabteilung oder von der VAK erhalten, wann mit der Abarbeitung der Widersprüche aus 2022 ff. begonnen wird?

HansGeorg

Zitat von: Malkav in Gestern um 09:52Ich betrachte das als Abschlagszahlung auf die beiden dicken Brocken "Weihnachtsgeld" (aka amtsangemessene Alimentation 2007-2021, aber das Schlagwort wird wohl nie sterben) und "Abräumung FEZ mit mindestens teilweiser Integration ins Grundgehalt" für 2022 ff. (vgl. Vorlagebeschluss des VG SL vom 11.11.2025).

Wenn ich nur einen einzigen Wunsch in der Sache habe, dann bitte soll es schneller gehen als bisher. Ich hoffe und wünsche mir wirklich, dass beide Urteile aufgrund der bisherigen Vorarbeit nun schneller gehen.

FabiKiel

Ich habe nun auch meine Verdienstabrechnung inkl. der aufgelisteten Nachzahlungsbeträge erhalten. Auf meiner Novemberabrechnung steht der Posten ,,Lohnsteuer aus sonstigen Bezügen" mit einem vierstelligen Betrag negativ zu Buche. Was hat es damit auf sich? Ist dies die Lohnsteuer auf den Gesamtnachzahlungsbetrag?

sigmazero

Zitat von: FabiKiel in Gestern um 14:49Ich habe nun auch meine Verdienstabrechnung inkl. der aufgelisteten Nachzahlungsbeträge erhalten. Auf meiner Novemberabrechnung steht der Posten ,,Lohnsteuer aus sonstigen Bezügen" mit einem vierstelligen Betrag negativ zu Buche. Was hat es damit auf sich? Ist dies die Lohnsteuer auf den Gesamtnachzahlungsbetrag?

Genau so ist es. Im Prinzip hat das DLZP in den vorherigen Monaten nur den Brutto Betrag als Nachzahlung notiert und die Steuern wurden im November 2026 abgezogen.

Burner

Zitat von: sigmazero in Gestern um 14:55Genau so ist es. Im Prinzip hat das DLZP in den vorherigen Monaten nur den Brutto Betrag als Nachzahlung notiert und die Steuern wurden im November 2026 abgezogen.
Was heißt denn "nur" notiert? Bei mir liegen auch alle berichtigten Verdienstabrechnungen aus 2025 und 2026 vor. Es wird für jeden Monat das "neue" Netto berechnet und vorher vom "neuen" Brutto die Lohnsteuer abgezogen. Ergo ist die erhöhte Steuer doch bereits in den einzelnen Monaten rückwirkend abgerechnet.
Nun wird aber wie von @fabikiel geschrieben im November "zusätzlich" eine Lohnsteuer aus sonstigen Bezügen abgezogen. Es sind meines Erachtens auch keine sonstigen Bezüge, sondern das nachberechnete Nettoeinkommen der Monate Januar 2025 bis November 2026.

HansGeorg

Zitat von: Burner in Heute um 08:35Was heißt denn "nur" notiert? Bei mir liegen auch alle berichtigten Verdienstabrechnungen aus 2025 und 2026 vor. Es wird für jeden Monat das "neue" Netto berechnet und vorher vom "neuen" Brutto die Lohnsteuer abgezogen. Ergo ist die erhöhte Steuer doch bereits in den einzelnen Monaten rückwirkend abgerechnet.

Nein, das ist sie nicht. Am besten sieht man das auf den Rückrechnungsblättern selbst:

Steuerbrutto bleibt beim alten Wert. Auf jedem Rückrechnungsblatt (Januar 2025 bis Oktober 2026) stehen zwar die neuen Bezüge. Die Zeile BRSL ,,Steuerbrutto, laufende Bezüge" zeigt aber weiterhin den alten Betrag. Rückwirkend wird für keinen Monat Lohnsteuer neu berechnet.
Netto-Differenz gleich Brutto-Differenz. Beim ,,Gesetzlichen Netto" ist die Differenz genauso groß wie beim Versorgungsbezug bzw. Gesamtbrutto. Der AZDB-Nachzahlungsbetrag jedes Monats ist also die reine Brutto-Differenz. Wäre in den Einzelmonaten schon Steuer abgezogen worden, müsste die Netto-Differenz kleiner sein.
Besteuert wird gesammelt im November. Die Summe dieser Differenzen erscheint in der Novemberabrechnung als BRSD ,,Steuerbrutto Zuflussprinzip, Vergütung mehrjährige Tätigkeit" und wird dort einmal versteuert. Eine Doppelbesteuerung gibt es deshalb nicht.

Warum das so läuft: Lohnsteuer entsteht, wenn der Arbeitslohn zufließt (§ 38a Abs. 1 EStG), und nicht für den Monat, für den er gezahlt wird. Nachzahlungen, die frühere Kalenderjahre betreffen, sind sonstige Bezüge (R 39b.2 Abs. 2 Nr. 8 LStR). Den Anteil für 2026 dürfte der Arbeitgeber auch auf die einzelnen Monate verteilen, er darf ihn aber vereinfachend mit als sonstigen Bezug behandeln (R 39b.5 Abs. 4 LStR). Das DLZP behandelt die gesamte Nachzahlung für Januar 2025 bis Oktober 2026 als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit. Der Zeitraum ist länger als 12 Monate und erstreckt sich über zwei Kalenderjahre. Deshalb wird schon beim Lohnsteuerabzug die Fünftelregelung angewendet (§ 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4, § 39b Abs. 3 Satz 9 EStG). Das ist eher günstig.

Zur Kontrolle: Die BRSD-Zeile muss nicht mit der Summe der AZDB-Beträge übereinstimmen. Steuerfreie Bestandteile wie der Kindererziehungszuschlag zählen nicht zum Steuerbrutto. Wenn ein steuerfreier Bestandteil durch die Anpassung sogar sinkt, ist das steuerpflichtige Nachzahlungsbrutto höher als der Betrag, der ausgezahlt wird.

Wer meint, im November zu viel Lohnsteuer gezahlt zu haben: Für sonstige Bezüge rechnet das DLZP mit einem hochgerechneten Jahresarbeitslohn, ein Jahresausgleich über den Arbeitgeber findet dafür meist nicht statt. Die endgültige Steuer ergibt sich erst mit der Einkommensteuererklärung 2026. Dort wird die Fünftelregelung noch einmal geprüft, und zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.