Übertragung Zusatzversorgung

Begonnen von Zaunkönig, 21.02.2026 19:37

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Zaunkönig

Hallo zusammen,

ich stehe nach 6 Jahren Zugehörigkeit vor dem Wechsel des Arbeitgebers von Hamburg (TV-L) zu einer Kommune in S-H (TVöD VKA). Hat jemand Erfahrungen mit der Zusatzversorgung? Können oder werden die erworbenen Ansprüche vom ehemaligen AG zum neuen AG übertragen? Muss ich hierfür ggf. irgendwelche Anträge stellen?

Weiter nutze ich aktuell das Dienstrad-Leasing. Kann ich beim neuen Arbeitgeber den Vertrag fortführen?

Vielen Dank für die Unterstützung.

marvie

Moin,
dein Dienstradleasing basiert normalerweise auf eine Dienstvereinbarung ohne die es nicht möglich wäre. Da eine Dienstvereinbarung individuell zwischen der Dienststelle und dem Personalrat vereinbart wird sind diese normalerweise also völlig unterschiedlich in der Sache. auch gibt es eine Vielzahl von Leasinganbietern und der Dienstherr hatte das Verfahren ausgeschrieben. Es ist sogar fraglich ob beide Dienstherren den gleichen Anbieter haben.

Das wird also vermutlich nicht funktionieren. :-\

Fettschwanzmaki

https://www.vbl.de/documents/20142/132279/Antrag+auf+%C3%9Cberleitung%2C+V44.pdf/6f489a06-97f3-2165-6d18-39ac10d1fb32?t=1702630029975

Es werden nur die Umlagemonate berücksichtigt (Wartezeit 60 Mon.), die Du ja bereits vorweisen kannst.

Geleistete Beiträge können nicht überführt werden, bei Rentenantritt musst Du beide "Versorgungsanstalten" berücksichtigen und bekommst dann zwei Rentenzahlungen.

Vollstrecker

Dienstradleasing: Bei Arbeitgeberwechsel entweder Rückgabe oder Ablöse.