Mögliche Höhergruppierung von 13 zu 14 und Fragen dazu

Begonnen von Scull, Gestern um 08:58

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Scull

Guten Tag,

Bei mir könnte es u.U. demnächst zu einer Höhergruppierung von 13 zu 14 aufgrund von zusätzlichen Tätigkeiten kommen, die eine entsprechende Eingruppierung rechtfertigen könnten (muss nach Antragsstellung noch überprüft werden, aber durch Austausch mit anderen Länderkollegen bin ich da vorsichtig optimistisch).

Jetzt das "große" Problem dabei:

Die Aufgaben habe ich inoffiziell im Juni 2024 übernommen, im GVP dann ab Juli 2025.
In die Erfahrungsstufe 13/4 bin ich im August 2025 gekommen.
Sollte ich den Antrag jetzt stellen, dann wird ja nicht dieses Datum genommen, sondern quasi der Tag bzw der Zeitpunkt, an dem ich diese Aufgaben offiziell übernommen habe. Laut GVP wäre das der Juli 2025.
Zu der Zeit war ich allerdings noch in der 13/3, d.h. bei einer Höhergruppierung würde ich in die 14/3 kommen, nicht 14/4, und müsste zumindest für paar Monate Geld zurückzahlen, da ja 13/4 mehr ist als 14/3 oder?

Einen Änderungsvertrag oder schriftlich die Zustimmung zur Übernahme der Aufgaben habe ich bisher nicht bekommen, muss man das überhaupt?

Ich glaube ich kenne die für mich eher ungünstige Antwort schon, wollte aber sichergehen, da ich selbst nicht so tief in der Materie bin wie andere hier, ich bitte daher höflich um Bestätigung meiner Vermutung oder um Korrektur.

Viele Grüße

MoinMoin

Du könntest dich darauf zurückziehen, dass du bisher noch nicht die Aufgaben vom AG übertragen bekommen hast.
Wobei der GVPL schon ein starkes Indiz ist.

Geschickt wäre es also, wenn du (und dein VG) das PA damit beauftragst dir die Aufgaben dauerhaft zu übertragen, da du sie bisher nur vorübergehend ausübst (damit wäre der GVPL geklärt und abgehakt).

Faktisch ist eine Änderung der Tätigkeiten, die eine EG Änderung beinhaltet, ein AV Änderung und die muss tariflich (§2) immer in Schriftform geschehen.

UNameIT

BIst du im TV-L oder im TVÖD? Stufengleiche Höhergruppierung gibt es nur im TVÖD. Dafür gibt es im TV-L eine betragsgleiche Höhergruppierung - du wirst in die EG eingruppiert, die mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt plus Garantiebetrag (180€) umfasst.

Rowhin

Zitat von: UNameIT in Gestern um 10:12Dafür gibt es im TV-L eine betragsgleiche Höhergruppierung - du wirst in die EG eingruppiert, die mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt plus Garantiebetrag (180€) umfasst.

Kann man hier wunderbar ausrechnen (danke an E15TVL): https://hg-tvl.bplaced.net/


 

Scull

Vielen Dank für die Antworten schonmal, das wäre ja noch schlimmer, da ich erst dachte ich würde dann in die 14/3 kommen, aber tatsächlich wäre es 14/2, ergo ich verliere dann quasi 5 Jahre + da das Ganze zum Oktober 2026 frühstens soweit wäre, noch 1 Jahr und 2 Monate, die ich in der 13/4 bin.

Ich bin im TV-L, daher ärgert mich dass bei den letzten Tarifverhandlungen das mit der stufengleichen Höhergruppierung nicht angepackt wurde, wobei das in meinem Fall vrmtl. auch nur etwas gebracht hätte (14/2 mit Garantiebetrag zu 14/3).

Also ist der Weg wie Moinmoin schreibt, wohl der Beste.
Grüße

MoinMoin

Und wenn die dann behaupten, dass sie dich rückwirkend höhergruppieren und in die Stufe 2 setzen, dann musst du ablehnen und in der 13 bleiben, dann eine Zwangsbeglückung gibt es dort nicht.