Eingruppierung Kanalinspektion

Begonnen von Tvsak, 21.02.2026 08:02

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Tvsak

Zitat von: Schokokeks in 26.02.2026 07:28Du weißt aber schon, dass ISYBAU kein "Programm" ist, sondern ein Datenaustauschformat, je nach Software im Kamerawagen erfolgt auch hier bereits die Codierung. Oder kriechst Du mit Klemmbrett und Maßband in der Haltung rum?

Welche Rechtsform seid Ihr denn nun? Privates Dienstleistungsunternehmen oder kommunal?

Je nach Zeitanteilen ergibt sich hieraus wohl die EG7 statt der 5 oder 6...

Die Daten erfasst kein Kamerafahrwagen automatisch, diese gibt der Inspekteur ein.
Wenn sie fachlich nicht korrekt sind oder fehlen sind die Daten nicht verwendbar.
Ein TV Inspekteur führt eine Gutachter Tätigkeit aus.

Wir sind eine Gesellschaft (mbh)
Von einen Mutterkonzern die der Stadt und Stadtwerke angehört.

Zitat von: TVOEDAnwender in 26.02.2026 12:02Da du aus NRW bist, solltest du dir die landesbezirklichen Eingruppierungsvorschriften zum TVöD NRW ansehen. Ich gehe davon aus, dass diese bei dir Anwendung finden.

Die Grundeingruppierung für einen Gesellen mit dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit liegt dort in der Regel in der EG 6.

Für eine Eingruppierung in die EG 7 oder sogar EG 8 müssen Tätigkeiten vorliegen, die sich deutlich aus der normalen Gesellentätigkeit herausheben. Maßgeblich sind insoweit die Tätigkeitsmerkmale wie zum Beispiel:

"Gelernte Handwerker, Angehörige anderer anerkannter Ausbildungsberufe (Lehrberufe) mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die eine ordnungsgemäß abgeschlossene Berufsausbildung durch Zeugnisse nachgewiesen haben und in ihrem erlernten oder einem verwandten Fach eine besonders qualifizierte Spezialtätigkeit verrichten, und zwar als ..."

Dann muss geprüft werden, ob die konkrete Tätigkeit dort ausdrücklich aufgeführt ist. Den Oberbegriff Kanalinspekteur habe ich in den Tätigkeitsmerkmalen weder in der EG 7 noch in der EG 8 finden können.

Außerdem müssen natürlich auch die entsprechenden Zeitanteile erfüllt sein. Die Vorbemerkungen zum Entgeltgruppenverzeichnis in NRW enthalten insoweit eigene Regelungen, die sich etwas von § 12 TVöD und der allgemeinen Entgeltordnung unterscheiden (es wird dort nicht auf den Arbeitsvorgang abgestellt, sondern auf die überwiegende Tätigkeit; siehe BAG zur Eingruppierung nach TVöD-NRW: "Damit können die Tarifvertragsparteien für den Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen Regelungen treffen, nach denen für die Eingruppierung abweichend von § 12 TVöD/VKA für die tarifliche Bewertung der Tätigkeit nicht Arbeitsvorgänge zu bestimmen sind, sondern die überwiegende Tätigkeit maßgebend ist.")
 Dort heißt es unter anderem:

"Die Beschäftigten sind in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale die von ihnen nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit zeitlich mindestens zur Hälfte entspricht. Ist in einem Tätigkeitsmerkmal ein abweichendes zeitliches Maß bestimmt, gilt dieses. Ist in einem Tätigkeitsmerkmal als Anforderung eine Voraussetzung in der Person des Beschäftigten bestimmt, muss auch diese Anforderung erfüllt sein.

Die mit dem Hinweiszeichen *) versehenen Tätigkeitsmerkmale gelten als erfüllt, wenn Beschäftigte die geforderte Tätigkeit beziehungsweise Teiltätigkeit in nicht unerheblichem Umfang ausüben. Der Umfang ist nicht mehr unerheblich, wenn er ein Viertel der Gesamttätigkeit ausmacht."

Schau am besten selbst einmal nach. Die landesbezirklichen Eingruppierungsvorschriften findest du hier:

https://www.kav-nw.de/de/Downloads/Downloads/2023-TVoeD-NRW-idF-14-AeTV-vom-21-12-2023-KOMPLETT.pdf

Relevant ist der Teil ab etwa Seite 88.


Ich versuche es zu verstehen.
Die Tätigkeiten werden im Gesammten Zeitraum ausgeführt zu 80-100%
Bis auf die Schadensauswertung diese wird nach Projekt Abschluss durchgeführt, und entsprechende Zertifikate erstellt seitens der jeweiligen Inspekteure.
Zeitansprüche dazu variieren je nach Objekt größe.

Das ganze Thema wäre für mich und den anderen Inspekteuren nicht so groß wenn das gesammte Paket stimmen würde.
Wir bekommen einen Haustarif nach Tvöd Vka vorgesetzt.
Die Stellenbeschreibung hat nie jemand gesehen.
Die Eingruppierungen wurden bestimmt und 2 Tage vor Auszahlung erst Übermittelt.
Die Restlichen Dinge wie Zuschläge (Schmutzzulagen, Erschwernisse etc) sind nicht bekannt oder vereinbart.

Tvsak

Zitat von: TVOEDAnwender in 26.02.2026 12:02Da du aus NRW bist, solltest du dir die landesbezirklichen Eingruppierungsvorschriften zum TVöD NRW ansehen. Ich gehe davon aus, dass diese bei dir Anwendung finden.

Die Grundeingruppierung für einen Gesellen mit dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit liegt dort in der Regel in der EG 6.

Für eine Eingruppierung in die EG 7 oder sogar EG 8 müssen Tätigkeiten vorliegen, die sich deutlich aus der normalen Gesellentätigkeit herausheben. Maßgeblich sind insoweit die Tätigkeitsmerkmale wie zum Beispiel:

"Gelernte Handwerker, Angehörige anderer anerkannter Ausbildungsberufe (Lehrberufe) mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die eine ordnungsgemäß abgeschlossene Berufsausbildung durch Zeugnisse nachgewiesen haben und in ihrem erlernten oder einem verwandten Fach eine besonders qualifizierte Spezialtätigkeit verrichten, und zwar als ..."

Dann muss geprüft werden, ob die konkrete Tätigkeit dort ausdrücklich aufgeführt ist. Den Oberbegriff Kanalinspekteur habe ich in den Tätigkeitsmerkmalen weder in der EG 7 noch in der EG 8 finden können.

Außerdem müssen natürlich auch die entsprechenden Zeitanteile erfüllt sein. Die Vorbemerkungen zum Entgeltgruppenverzeichnis in NRW enthalten insoweit eigene Regelungen, die sich etwas von § 12 TVöD und der allgemeinen Entgeltordnung unterscheiden (es wird dort nicht auf den Arbeitsvorgang abgestellt, sondern auf die überwiegende Tätigkeit; siehe BAG zur Eingruppierung nach TVöD-NRW: "Damit können die Tarifvertragsparteien für den Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen Regelungen treffen, nach denen für die Eingruppierung abweichend von § 12 TVöD/VKA für die tarifliche Bewertung der Tätigkeit nicht Arbeitsvorgänge zu bestimmen sind, sondern die überwiegende Tätigkeit maßgebend ist.")
 Dort heißt es unter anderem:

"Die Beschäftigten sind in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale die von ihnen nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit zeitlich mindestens zur Hälfte entspricht. Ist in einem Tätigkeitsmerkmal ein abweichendes zeitliches Maß bestimmt, gilt dieses. Ist in einem Tätigkeitsmerkmal als Anforderung eine Voraussetzung in der Person des Beschäftigten bestimmt, muss auch diese Anforderung erfüllt sein.

Die mit dem Hinweiszeichen *) versehenen Tätigkeitsmerkmale gelten als erfüllt, wenn Beschäftigte die geforderte Tätigkeit beziehungsweise Teiltätigkeit in nicht unerheblichem Umfang ausüben. Der Umfang ist nicht mehr unerheblich, wenn er ein Viertel der Gesamttätigkeit ausmacht."

Schau am besten selbst einmal nach. Die landesbezirklichen Eingruppierungsvorschriften findest du hier:

https://www.kav-nw.de/de/Downloads/Downloads/2023-TVoeD-NRW-idF-14-AeTV-vom-21-12-2023-KOMPLETT.pdf

Relevant ist der Teil ab etwa Seite 88.


Leider findet man nur unter
Eingruppierungsverzeichnis
Anhang zu Teil A § 11a

Von Stufe 7 bis 9a den Begriff
Fachkräfte für Abwassertechnik


MoinMoin

Also ein Haustarif, sprich der AG kann eigentlich zahlen was er will.
Und ihr habt vor Vertragsunterschrift nicht gewusst was ihr für eine Bezahlung bekommt?

Der Geograph

Aus meiner Kommune kann ich deine Argumentation ,,ich bist zu niedrig eingestuft"nicht nachvollziehen.
Stimme den Vorrednern zu dass du mit der 7 mehr als gut bedient bist... eine Höhergruppierung gibt deine Tätigkeit einfach nicht her ...

Daher würde ich an deiner Stelle die Füße still halten- sonst kann das bei einer Überprüfung ganz schnell in die andere Richtung (niedrigere EG) gehen.

Tvsak

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 07:01Also ein Haustarif, sprich der AG kann eigentlich zahlen was er will.
Und ihr habt vor Vertragsunterschrift nicht gewusst was ihr für eine Bezahlung bekommt?

Ja genau eine Mogelpackung
Bis zur verkündung wurde keinen etwas Mitgeteilt

Tvsak

Zitat von: Der Geograph in Gestern um 08:45Aus meiner Kommune kann ich deine Argumentation ,,ich bist zu niedrig eingestuft"nicht nachvollziehen.
Stimme den Vorrednern zu dass du mit der 7 mehr als gut bedient bist... eine Höhergruppierung gibt deine Tätigkeit einfach nicht her ...

Daher würde ich an deiner Stelle die Füße still halten- sonst kann das bei einer Überprüfung ganz schnell in die andere Richtung (niedrigere EG) gehen.

Ich weiß das Kommunen die Arbeiten anders,Aufgaben sind anders aufgeteilt.
Bei uns in der Inspekteur Rolle trägt der Inspekteur den Helm auf der Baustelle.
Von Gefahrenbeurteilung bis hin zur Arbeitsanweisung.
Die Einholung von Unterlagen,Daten für Unterhaltsreinigung erfolgt zb durch den Inspekteur.
Es gibt sicherlich andere Fachbezogene Begriffe die genau eine Höherstufung begünstigen.
Aber da ist der nächste Hacken die Stellenbeschreibung konnte bisher keiner Einsehen

MoinMoin

Zitat von: Tvsak in Gestern um 15:33Ja genau eine Mogelpackung
Bis zur verkündung wurde keinen etwas Mitgeteilt
Also was heißt Verkündung, du hast doch den Arbeitsvertrag nicht per Verkündung erhalten?
Sowas wird doch in der Regel ausgehändigt und dann liest man sich das durch und dann unterschreibt man.

Tvsak

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:26Also was heißt Verkündung, du hast doch den Arbeitsvertrag nicht per Verkündung erhalten?
Sowas wird doch in der Regel ausgehändigt und dann liest man sich das durch und dann unterschreibt man.

Ich bin schon Jahre im Unternehmen dementsprechend ist die Vertragsunterzeichnung schon länger her. Mein Vertrag beinhaltet den BDE Tarif in Gruppe 10.
Erst seit 23.02.26 wurden wir über den Haustarif nach Tvöd Vka informiert und erhielten umgehend die Eingruppierungen und Abbrechnungen.
Alles weitere soll angeblich noch verhandelt werden, Umfang Infos unbekannt

MoinMoin

Zitat von: Tvsak in Gestern um 16:40Ich bin schon Jahre im Unternehmen dementsprechend ist die Vertragsunterzeichnung schon länger her. Mein Vertrag beinhaltet den BDE Tarif in Gruppe 10.
Erst seit 23.02.26 wurden wir über den Haustarif nach Tvöd Vka informiert und erhielten umgehend die Eingruppierungen und Abbrechnungen.
Alles weitere soll angeblich noch verhandelt werden, Umfang Infos unbekannt

Jetzt verstehe ich nix mehr, eine einseitige Vertragsänderung?
Das geht?