Einschätzung zur Eingruppierung im TV-V Forderungsmanagement

Begonnen von kallemarc, 28.02.2026 21:34

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

kallemarc

Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Einschätzung zu meiner Eingruppierung nach TV-V einholen.

Ich bin in einem Stadtwerke-Verbund im Forderungsmanagement tätig und aktuell in TV-V Gruppe 6 eingruppiert. Ende September 2025 habe ich einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung gestellt. Trotz bestehender Betriebsvereinbarung habe ich innerhalb der Frist bisher nicht mal eine Eingangsbestätigung mit Hinweis auf Dokumentation erhalten.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob es sinnvoll ist, das Thema weiterzuverfolgen oder ob meine aktuelle Eingruppierung eurer Einschätzung nach zutreffend sein könnte.

Offizielle Stellenausschreibung: Sachbearbeiter (d/m/w) Debitorenbuchhaltung

Aufgaben laut Ausschreibung:

* Prüfung und Verbuchung vertriebsseitiger, debitorischer Zahlungseingänge
* Kontenabstimmungen und Klärung von Zahlungsdifferenzen
* Erfassung und Bearbeitung von Reklamationsfällen
* Stammdatenpflege für Bankverbindungen
* Prüfung und Initiierung von Guthabenauszahlungen
* ergänzendes Mitwirken im operativen Tagesgeschäft im Team Forderungsmanagement

Tatsächliche Aufgaben in der Praxis:

* Verbuchung laufender Zahlungseingänge und Zuordnung zu offenen Posten
* Bearbeitung von Altforderungen inkl. korrekter Sachkontenzuordnung
* Kontierung im Forderungsmanagement inkl. Inkasso-Sammelabrechnungen und Aufwandbuchungen
* Durchführung manueller und automatischer Auszifferungsläufe sowie Ad-hoc Kontenauswertungen
* Prüfung von Guthabenläufen vor Auszahlung
* Einzug verjährter Guthaben und Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen
* Erstellung und Bearbeitung von Amtshilfeersuchen zur Vollstreckungsunterstützung
* Verarbeitung von Postzustellungsurkunden
* Abgabe offener Forderungen an Inkassodienstleister und Kommunikation mit diesen
* Übernahme von Eskalationsfällen aus dem Kundenservice
* Standort- und abteilungsübergreifender Ansprechpartner für Zahlungsverkehr
* Erstellung von Zwischenabrechnungen, Eigenverbrauchsabrechnungen
* Buchung von Sperr- und Nebenentgelten sowie Einzelwertberichtigungen
* Unterstützung des Kundenservices in Spitzenzeiten

Wie würdet ihr das einschätzen?
Ist TV-V Gruppe 6 hier realistisch oder könnte eine höhere Eingruppierung sachlich begründbar sein?
Und macht es in so einem Fall Sinn, das Verfahren weiter aktiv zu verfolgen?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

HansmitderAst

Also bei uns ist diese Stelle mit EG 8 bezahlt, aber diese Person hilft noch in der Vertragsabrechnung. Somit sehe ich hier jedoch mindestens eine EG 7.

Bubi11

Bei uns sind Debitorenbuchhalter in EG 6. Die Tatsächlichen Tätigkeiten sind bei der EG beurteilung nicht relevant. Nur die Stellenbeschreibung ist EG relevant und die sind mit dem o.g. bei uns ähnlich.

TVOEDAnwender

ZitatEnde September 2025 habe ich einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung gestellt. Trotz bestehender Betriebsvereinbarung habe ich innerhalb der Frist bisher nicht mal eine Eingangsbestätigung mit Hinweis auf Dokumentation erhalten.

Hier gilt tatsächlich der alte Juristen-Spruch: formlos, fristlos, fruchtlos.

Ein Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung kann zwar jederzeit gestellt werden und ist auch an keine Form gebunden. Tarifrechtlich löst er aber zunächst keinerlei unmittelbare Rechtsfolgen aus. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, daraufhin eine Neubewertung vorzunehmen, und selbst wenn er dies tut, entsteht daraus noch kein Anspruch auf eine rückwirkende Höhergruppierung.

Entscheidend ist im TV-V allein, welche Tätigkeiten tatsächlich übertragen wurden und welche Eingruppierung sich daraus nach der Entgeltordnung ergibt. Wenn eine Beschäftigte der Auffassung ist, falsch eingruppiert zu sein, muss sie ihre Ansprüche im Zweifel konkret geltend machen und gegebenenfalls arbeitsgerichtlich durchsetzen. Ein bloßer "Überprüfungsantrag" wahrt in der Regel auch keine tariflichen Ausschlussfristen.

oberhaeo

Bei uns wird für die Stadtkasse gerade eine Stelle ausgeschrieben für "debitorische und kreditorische" Angelegenheiten. Die EG ist die 9a nach VKA.

dregonfleischer

Zitat von: Bubi11 in 03.03.2026 10:53Bei uns sind Debitorenbuchhalter in EG 6. Die Tatsächlichen Tätigkeiten sind bei der EG beurteilung nicht relevant. Nur die Stellenbeschreibung ist EG relevant und die sind mit dem o.g. bei uns ähnlich.


ist ja wohl ein witz wir sind in 8 eingruppiert und kämpfen seit jahren um die 9