Die neue Heizungsgesetz - Diskussion!!!

Begonnen von BAT, 02.03.2026 19:00

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Johann

Fürs Klima dürfte eigentlich Homeoffice wo immer möglich mit die beste Lösung sein. Die durchschnittlich angemietete Wohnung dürfte dadurch zwar um etwa 1 Zimmer wachsen, aber dafür bräuchte es sehr viele Bürogebäude nicht mehr, wodurch mehr Wohnraum in Städten statt Büros wäre, wodurch Menschen mit für HO ungeeigneten Tätigkeiten kürzere Wege zur Arbeit bräuchten. Der Effekt würde sich noch verstärken, weil HO-Arbeiter weiter raus ziehen könnten, wodurch noch mehr Wohnraum in der Nähe des Arbeitsortes von Präsenzarbeitern frei würde.
Straßen müssten nicht so breit sein und würden da enorm viel Material sparen. Kraftstoffe würden sowieso eingespart. Verschleiß an Beförderungsfahrzeugen würde deutlich runter gehen. Neben der sowieso beheizten Wohnung müsste kein weiteres ungedämmtes Bürogebäude beheizt werden.

Besser wären möglicherweise nur kleinere Sharing-Büros, die dezentral fußläufig erreicht werden könnten und ein eigenes Büro in der Wohnung wiederum überflüssig machen würden. Dafür müsste der Schnickschnack mit großem Pausenraum usw. aber wegfallen, sonst macht es flächenmäßig keinen Unterschied. Und die Auslastung sollte möglichst hoch sein.

Faunus

Zitat von: Johann in 14.04.2026 13:36Besser wären möglicherweise nur kleinere Sharing-Büros, die dezentral fußläufig erreicht werden könnten und ein eigenes Büro in der Wohnung wiederum überflüssig machen würden. Dafür müsste der Schnickschnack mit großem Pausenraum usw. aber wegfallen, sonst macht es flächenmäßig keinen Unterschied. Und die Auslastung sollte möglichst hoch sein.

Eine interessante Idee über denen Umsetzung im ÖD diskutiert werden könnte.
Eine Anmietung über Fremdfirmen halte ich für nich sinnvoll, aber ... es gibt genügend öffentl. Gebäude, in denen man solche "Sharing-Büros" integrieren könnte. Da müssten sich Kommune/Land/Bund mal zusammenraufen. Das wird dann wohl nicht funktionieren.

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in 14.04.2026 10:55Das wäre zum einen ein bürokratisches Monster (Aufteilung Reperaturen, Anschaffung, passen die Tank-Belege zum Arbeitsweg...) und man fördert dann eben wieder das Autofahren was man eigentlich (aus diversen guten Gründen) nicht fördern will. (Wo es geht und sinnvoll ist sind Fahrrad, ÖPNV oder Fahrgemeinschaften einfach besser)
Nein, wer mit der Pauschalen fein ist, der ist fein damit und hat nur einen Zweizeiler einzutragen.
Wer darüber Jammert, dass Benzin teuer ist und die Pauschale nicht reicht, der muss halt mehr machen und Belege sammeln und summieren und bereithalten und einen 5 Zeiler eintragen in seine Erklärung.
Wo ist da ein Monster? Das Monster was du da an die Wand malst, nennt sich ordnungsgemäße Buchhaltung, willste die abschaffen?
Wo da ein Bürokratisches Monster wäre kann ich nicht erkennen.
Das Monster käme erst, wenn der Finanzbeamter entscheidet, dass du die Belege einreichen sollst, weil du mutmaßlich Schabernack treibst und er sie prüft (also das was man gemeinhin Betriebsprüfung nennt)
ZitatIch finde einen pauschalen Wert, der aber auch nicht alle Kosten abdeckt, gut. So findet man die Mitte zwischen Förderung von Arbeitskosten ohne die großen "Umweltsünden" zu zahlen.
Ja finde ich auch, aber warum darf der Freiberufler tatsächliche Kosten abrechnen und dem Angestellte wird es verwehrt? Mit welcher rationalen Begründung?
Und wieso es eine Förderung von Umweltsünden wäre erkenne ich nicht ganz.
Wer viel Ausgeben will für seine Fahrtkosten,kann vielleicht mehr sparen als der, der weniger ausgeben will, er zahlt aber trotzdem mehr als der, der weniger ausgibt.
Nur weil man was absetzen kann ist es nicht kostenlos.

ZitatNochmal als Nachtrag: Ich könnte auch damit leben alle Werbekosten abzuschaffen. Kleine Einkommen profitieren deutlich weniger bei gleichen Kosten und die teure Wohnung am Arbeitsort wird auch nicht gefördert.  Die HO-Pauschale ist auch Quatsch in meinen Augen.
Auch da frage ich mich, mit welcher Begründung man dafür sein kann, dass der Angestellte seine Aufwendungen für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nicht geltend machen soll, wenn es doch die anderen Geldverdiener "uneingeschränkt" dürfen.

Verstehe ich nicht. Erkläre mir warum du für eine solche Ungleichbehandlung zu Lasten der Arbeitnehmer bist?

MoinMoin

Zitat von: Faunus in 14.04.2026 12:57Warum Gemüse mit 7 % besteuert wird...k.A.
Warum Süßigkeiten und Fleischwaren auch mit 7% versteuert werden...
Irgendwo fühle ich mich als informierter Verbraucher verscheißert.
Dass es 7 und 19 gibt ist eigentlich gut und schön.
Dinge des täglichen Bedarfes vs. Luxus um es gaaanz Platt zu begründen.
Warum Fleisch da noch drin ist ? Frage die Bayern.
Oder Maultier vs. Esel. Auch so eine klassische Stilblüte.
und ich will ja nicht über Damenbinden reden, dass wurde ja dann doch mal korrigiert.

Und da bin ich voll bei dir, man könnte die Kriterien durchaus anpassen, traut sich nur keiner weil scheiß Detail-Arbeit.
Dann lieber Mövenpick Steuer und andere Lobbysiege.

MoinMoin

Zitat von: Faunus in 14.04.2026 12:57Das die Autolobby sich über jede Förderung des Individiualverkehrs (sei es Sprit, Autokauf...)freut verständlich, aber jeder diesbezügliche Förderung ist ein Sargnagel mehr für zukünftige Generationen.
Also früher hatte meine Gattin mit ihre ~60km Entfernung zu ihrem AG 0€ Fahrtkosten dank der Pauschale.
Jetzt verdient sie sogar damit Geld (Danke D-Ticket), weil sie eben die günstigste und nicht die bequemste / schnellste Variante wählt. (Fahrrad / Bahn / Tram /Fuß).
Danke Pauschale.
Und sie hat Kollegen, die könnten das genauso machen (sitzen aber lieber individuelle im Auto), deren Gejammer begleitet sie aktuell nur mit einem Mona Lisa lächeln.

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in 14.04.2026 15:08Das Monster käme erst, wenn der Finanzbeamter entscheidet, dass du die Belege einreichen sollst, weil du mutmaßlich Schabernack treibst und er sie prüft (also das was man gemeinhin Betriebsprüfung nennt)Ja finde ich auch, aber warum darf der Freiberufler tatsächliche Kosten abrechnen und dem Angestellte wird es verwehrt? Mit welcher rationalen Begründung?

Genau das meine ich doch: Die Kilometer zur Arbeit sind klar ermittelbar und die Arbeitstage auch. Fertig.

Was sind denn die tatsächlichen Kosten bei einem gemischt genutzten KFZ? Welchen Teil der Tankrechnung ist privat und welcher dienstlich? Woran willst du das festmachen? Steuern, Versicherung (was bei privaten Unfall), Reparaturen, was bei einem neuen Auto - darf ich das auch abschreiben?

Der Selbstständige hat ein Business und unterliegt ganz anderen Regeln. Für ihn es auch geregelt, dass er bei gleichzeitiger privater Nutzung via 1%-Regel seinen Dienstwagen versteuert - ganz billig ist das nicht. Nutzt man als AN ÖPNV kann man ja die direkten Kosten ansetzen.


Zitat von: MoinMoin in 14.04.2026 15:08Und wieso es eine Förderung von Umweltsünden wäre erkenne ich nicht ganz.
...
Verstehe ich nicht. Erkläre mir warum du für eine solche Ungleichbehandlung zu Lasten der Arbeitnehmer bist?

Weil es für die Umwelt (inklusive anderer Menschen) nicht gut ist, wenn ein hochmotorisierter 6-Zylinder-SUV eine Person in eine Stadt fährt. Die Pauschale (wie du im nächsten Beitrag ja richtig schreibst) ist ein Anreiz dafür ÖPNV, Rad oder Fahrgemeinschaften zu nutzen. Und das halte ich für gut.

Zum Thema Selbstständige: Ja, lass uns dort was ändern. Da gibt es viele Dienstwagen die nur privat oder für den Weg zum Büro genutzt werden.

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 09:14Genau das meine ich doch: Die Kilometer zur Arbeit sind klar ermittelbar und die Arbeitstage auch. Fertig.

Was sind denn die tatsächlichen Kosten bei einem gemischt genutzten KFZ? Welchen Teil der Tankrechnung ist privat und welcher dienstlich? Woran willst du das festmachen? Steuern, Versicherung (was bei privaten Unfall), Reparaturen, was bei einem neuen Auto - darf ich das auch abschreiben?
Was daran ist denn schwierig oder gar kompliziert?
Anzahl KM dienstlich/ Gesamtleistung mulitpliziert mit den Kosten. Fertig.
ZitatDer Selbstständige hat ein Business und unterliegt ganz anderen Regeln. Für ihn es auch geregelt, dass er bei gleichzeitiger privater Nutzung via 1%-Regel seinen Dienstwagen versteuert - ganz billig ist das nicht. Nutzt man als AN ÖPNV kann man ja die direkten Kosten ansetzen.
Nein, dass ist so nicht korrekt. Die 1 Prozentregelung gilt immer für Arbeitnehmer und ist ein kann Regelung bei Selbständigen, wenn betrieblicher Nutzung größer 50% ist. Wenn die private Nutzung >50% ist darf diese Regelung nicht angewendet werden. So zumindest mein Kenntnisstand

ZitatWeil es für die Umwelt (inklusive anderer Menschen) nicht gut ist, wenn ein hochmotorisierter 6-Zylinder-SUV eine Person in eine Stadt fährt. Die Pauschale (wie du im nächsten Beitrag ja richtig schreibst) ist ein Anreiz dafür ÖPNV, Rad oder Fahrgemeinschaften zu nutzen. Und das halte ich für gut.
Das das schlecht für die Umwelt ist bestreite ich nicht.
Aber das ist für mich trotzdem kein Argument dafür, dass man Angestellte anders behandelt als Selbständige.

Beide habe Ausgaben um an ihren Arbeitsort zukommen und warum findest du es gut, dass der eine seine gesamten Kosten ansetzen darf und der anderen nicht. Warum?

Denn, der mit nem hochmotorisierter 6-Zylinder-SUV fährt, wird doch weiterhin höhere Kosten haben, als der, der es mit nem 3-Zylinder oder e-Fahrzeug macht. (egal ob als Selbständiger oder als Angestellter)

Und ob eine Pauschale ein Anreiz ist, den günstigsten Weg zu wählen, halte ich für eine These.
Oder glaubst du im Ernst, dass wenn man diese Pauschal hochschraubt, die Leute plötzlich vom ÖNV auf Auto umsteigen? Bzw. wenn man den Autofahrer ebenfalls erlaubt die tatsächlichen anzusetzen, dass dann plötzlich die Leute umsteigen?

Denn nochmal: Man bezahlt immer mehr, wenn man den teureren Weg geht. Egal wieviel Prozent man absetzen darf.

ZitatZum Thema Selbstständige: Ja, lass uns dort was ändern. Da gibt es viele Dienstwagen die nur privat oder für den Weg zum Büro genutzt werden.
und dann darf man auch nicht die 1% Regelung anwenden, sondern darf für den Betrieb nur den betriebliche Nutzungsanteil absetzen und der Selbständige muss seinen Nutzungsanteil versteuern.
Also was willst du jetzt ändern? Das die Leute weniger Steuerbetrug begehen  8) ?

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 11:20Was daran ist denn schwierig oder gar kompliziert?
Anzahl KM dienstlich/ Gesamtleistung mulitpliziert mit den Kosten.

Alles klar- dann bist du am Ende bei einem Fahrtenbuch, Einzelabrechnungen von Belegen, Prüfung dieser Belege bei potentiell ~40 Millionen Arbeitnehmern. Wie machst du das dann mit der Anschaffung von KFZ? AfA? In diesem Fall AfA bei Nutzung? Reparaturen? Anteilig?

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 11:20Die 1 Prozentregelung gilt immer für Arbeitnehmer und ist ein kann Regelung bei Selbständigen, wenn betrieblicher Nutzung größer 50% ist. Wenn die private Nutzung >50% ist darf diese Regelung nicht angewendet werden. So zumindest mein Kenntnisstand

Hier gibt es Gestaltungsspielraum. Es geht beides. Du kannst hier mit Fahrtenbuch arbeiten oder auch deine betrieblichen Fahrten mit dem Privatauto mit einer Pauschale absetzen. Am Ende bleibt es aber gleich: Es macht wenig Sinn "echte" Betriebsautos und Privatwagen zu vermischen. Bei Betriebsautos SOLLTE es eigentlich so sein, dass sie unverzichtbar sind um die selbstständige Tätigkeit auszuüben. (Transporter für Handwerker, der Kombi für Handelsvertreter, der Kleinwagen für die Ambulante Pflege)    Auch der Consultant mit wechselnden Einsatzorten ist für mich ok. Wie gesagt: ganz anderer Schnack.

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 11:20Denn, der mit nem hochmotorisierter 6-Zylinder-SUV fährt, wird doch weiterhin höhere Kosten haben, als der, der es mit nem 3-Zylinder oder e-Fahrzeug macht. (egal ob als Selbständiger oder als Angestellter)

Und ob eine Pauschale ein Anreiz ist, den günstigsten Weg zu wählen, halte ich für eine These.
Oder glaubst du im Ernst, dass wenn man diese Pauschal hochschraubt, die Leute plötzlich vom ÖNV auf Auto umsteigen? Bzw. wenn man den Autofahrer ebenfalls erlaubt die tatsächlichen anzusetzen, dass dann plötzlich die Leute umsteigen?

Statistisch wird man beides messen können, da bin ich sicher. Dafür brauche ich aber auch keinen Glauben sondern mir reichen meine beiden Grundlagensemester in Volkswirtschaft. Sowohl eine Steigerung der Pauschalen als auch die Möglichkeit, die gesammten Kosten anzusetzen, sind am Ende des Tages bares Geld, was in die Taschen der Menschen fließt - aber eben nur, wenn die Kosten wirklich entstehen. Ich bin mir sicher, dass sich viele doch mal gegen die Fahrgemeinschaft oder den unbequemeren ÖPNV oder für ein teureres Auto entscheiden, wenn man von sämtlichen Kosten 42% statt 30Cent/KM erstattet bekommt.


Zitat von: MoinMoin in Gestern um 11:20und dann darf man auch nicht die 1% Regelung anwenden, sondern darf für den Betrieb nur den betriebliche Nutzungsanteil absetzen und der Selbständige muss seinen Nutzungsanteil versteuern.
Also was willst du jetzt ändern? Das die Leute weniger Steuerbetrug begehen  8) ?

Die 1%´-Regelung ist eine Vereinfachung um ein Fahrtenbuch und dessen Aufwand zu vermeiden. Aber wenn du möchtest: Ein lückenloses Fahrtenbuch für alle Selbstständigen mit privater Nutzung wäre auch eine Alternative. Aber haben wir nicht das ganze letzte Jahr von Entbürokratisierung gesprochen? Ich verstehe deinen Gerechtigkeitsaspekt - aber deine Lösung ist aus meiner Sicht der komplett falsche Ansatz. (und würde auch ein Lückenloses Fahrtenbuch für den PKW erfordern)

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 13:21Alles klar- dann bist du am Ende bei einem Fahrtenbuch, Einzelabrechnungen von Belegen, Prüfung dieser Belege bei potentiell ~40 Millionen Arbeitnehmern. Wie machst du das dann mit der Anschaffung von KFZ? AfA? In diesem Fall AfA bei Nutzung? Reparaturen? Anteilig?
Nein, nicht 40 Mio AN, sondern nur die AN, die mit dem Pauschalbetrag nicht zufrieden sind.
Und das was du da als Problem beschreibst ist doch kann normale, stumpfe, einfachste Buchaltung.
Wenn also ein AN mehr haben will als Pauschbetrag, dann muss er halt diese Zeit investieren, wo ist das Problem?

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 13:21Die 1%´-Regelung ist eine Vereinfachung um ein Fahrtenbuch und dessen Aufwand zu vermeiden. Aber wenn du möchtest: Ein lückenloses Fahrtenbuch für alle Selbstständigen mit privater Nutzung wäre auch eine Alternative. Aber haben wir nicht das ganze letzte Jahr von Entbürokratisierung gesprochen? Ich verstehe deinen Gerechtigkeitsaspekt - aber deine Lösung ist aus meiner Sicht der komplett falsche Ansatz. (und würde auch ein Lückenloses Fahrtenbuch für den PKW erfordern)
Also Fahrtenbücher sind doch ebenfalls keine Problem, kann heutzutage jedes Handy.
Und es geht mir nicht um Gerechtigkeit, sondern um Einheitlichkeit.
Mit welcher Begründung darf der Selbstständige seine Kosten ansetzen und der Arbeitnehmer nicht.

Wenn es dann auch für das Unternehmen/Selbständigen nur noch die Möglichkeit gibt, ein Pauschbetrages für das Fahrzeug abzusetzen, wäre für mich genauso ok.

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 14:13Nein, nicht 40 Mio AN, sondern nur die AN, die mit dem Pauschalbetrag nicht zufrieden sind.
Und das was du da als Problem beschreibst ist doch kann normale, stumpfe, einfachste Buchaltung.
Wenn also ein AN mehr haben will als Pauschbetrag, dann muss er halt diese Zeit investieren, wo ist das Problem?

Das Problem ist, dass das kaum bis garnicht kontrollierbar ist. Auf die Fragen wie Afa, Reparaturen oder Plausiprüfung von Rechnungen bist du garnicht eingegangen. Nicht die Erklärung ist das Problem sondern die sinnvolle Bearbeitung dieser.


Zitat von: MoinMoin in Gestern um 14:13Mit welcher Begründung darf der Selbstständige seine Kosten ansetzen und der Arbeitnehmer nicht.

Weil der Selbstständige das KFZ benötigt um sein Geschäft zu betreiben. Der Arbeitnehmer benötigt das KFZ nur um zu seiner Arbeitsstelle zu kommen. Wie weit das ist, wie er das zurücklegt oder ob er in die Nähe seiner Arbeitsstätte zieht ist dann sein Problem und er bekommt ggf. die Pauschale. Für den Job selbst wird ja regelmäßig ein Firmenauto genutzt bzw. recht hohe Fahrtkosten vom Arbeitgeber gezahlt. Die wiederum können von diesem angesetzt werden.

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 14:50Das Problem ist, dass das kaum bis garnicht kontrollierbar ist.
Also du meinst das bei Firmen so etwas nicht prüfbar ist???
ZitatAuf die Fragen wie Afa, Reparaturen oder Plausiprüfung von Rechnungen bist du garnicht eingegangen.
Also diese Fragen sind alle schon seit Dekaden beantwortet, da seit Dekaden die Firmen so Verfahren.
Das ist doch schon geklärt.

ZitatNicht die Erklärung ist das Problem sondern die sinnvolle Bearbeitung dieser.
Sinnvolle Prüfung willst du sagen. Und auch das können Betriebprüfertools doch auch locker.
und wieso glaubst du das alle 40 Mio Steuererklärungen geprüft werden (oder überprüft werden müssten?) Der Steuerbürger ist doch ehrlich.
Und Risikoanalyse Tools spucken dann für den Sb halt die kruden Fälle aus, die dann geprüft werden.
Wo ist da das Problem.
Glaubst du das die Firmenfahrzeuge nicht überprüfbar sind???

ZitatWeil der Selbstständige das KFZ benötigt um sein Geschäft zu betreiben. Der Arbeitnehmer benötigt das KFZ nur um zu seiner Arbeitsstelle zu kommen.
Und? Wo ist das ein Argument?

Beide haben Fahrtkosten um ihren Job machen zu können. Also keine Unterschied.
Beide benutzen das Fahrzeug auch für nicht berufliche Anlässe. Also auch kein Unterschied.
Aber der eine bekommt mehr erstattet, als der andere. Großer Unterschied.
Warum es dafür einen Sachgrund gibt, hast du immer noch nicht erläutert.


BAT

Das Kernproblem hatte ich doch oben schon angedeutet.

Abgesehen vom Klein Klein irgendwelcher Fahrtkosten ist es das schier unendliche Bedürfnis des deutschen bis zur dritten Nachkommastelle alles perfekt gerecht zu halten, eingedank aber dem Fakt, dass man dies nie bekommen wird.

Wie gesagt, soll sich der Staat da ganz raushalten. Vielleicht oder sicher auch bei der Art der Heizung, aber da ist der Bürger (nicht mehr) mündig genug.

MoinMoin

Zitat von: BAT in Gestern um 19:32Das Kernproblem hatte ich doch oben schon angedeutet.

Abgesehen vom Klein Klein irgendwelcher Fahrtkosten ist es das schier unendliche Bedürfnis des deutschen bis zur dritten Nachkommastelle alles perfekt gerecht zu halten, eingedank aber dem Fakt, dass man dies nie bekommen wird.

Wie gesagt, soll sich der Staat da ganz raushalten. Vielleicht oder sicher auch bei der Art der Heizung, aber da ist der Bürger (nicht mehr) mündig genug.

Also soll der Angestellte keine beruflich bedingte Ausgaben geltend machen dürfen?

NelsonMuntz

Zitat von: BAT in Gestern um 19:32Wie gesagt, soll sich der Staat da ganz raushalten. Vielleicht oder sicher auch bei der Art der Heizung, aber da ist der Bürger (nicht mehr) mündig genug.

Muss ich leider einen Widerspruch formulieren, denn so sehr sich der Verbrauch und die damit einhergehenden Emissionen einer einzelnen Heizung im Grundrauschen verlieren, verbleiben die kumulierten Ergebnisse dennoch ein Problem.

Anders: Der Staat könnte (oder müsste?) sich aus der Hausmüllentsorgung doch auch heraushalten, denn trotz des Angebots, diesen von einem lokalen Entsorgungsunternehmen über eine Gebühr abholen zu lassen, spräche nun konkret was dagegen, den selbstverursachten Unrat im Garten zu verbrennen? Gemeinsam mit Nachbarn, Grillwürstchen am Stock und kühlen Getränken würde dies doch einen Beitrag zum vielfach vermissten "Gemeinschaftsgefühl" leisten können.

Hmmmm ...