Ermahnung wegen AU-Tag – Direktor besteht auf Nachholpflicht weil ich 20std

Begonnen von Schöne Aussichten, Heute um 11:20

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Schöne Aussichten

Hallo zusammen,

ich möchte eine Situation schildern, die mich wirklich beschäftigt – meine Meinung nach sollte so etwas in einem staatlichen Betrieb einfach nicht sein darf.

Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt, 50% Teilzeit 20 Std/woche, TV-L. Seit Anfang 2024 befinde ich mich in einer medizinisch notwendigen Langzeittherapie – anfangs monatlich, inzwischen alle 10 Wochen, und laut Arzt irgendwann abschließbar. Für jeden dieser Termine bin ich ordnungsgemäß krankgeschrieben.

Die Termine werden ausschließlich von der Praxis festgelegt und können nicht verschoben werden. Sie fallen verlässlich auf einen meiner Arbeitstage. Die Praxis zu wechseln kommt für mich nicht in Frage – es handelt sich um eine sehr sensible Therapie, bei der ich mich dort seit Jahren gut betreut und sicher fühle.
Trotz gültiger AU für diese Tage hat mein Vorgesetzter verlangt, dass ich die Zeit jeweils an einem anderen Tag nachholen soll weil ich Teilzeit bin und habe die Restliche woche zur VErfügung. Ich habe die restliiche Woche andere private und geschäftliche Verpflichung. Dann sagte er, ich sollte den Tag an dem ich gefehlt habe über die Überstunden verrechnen ... oder in der Früher reinkommen weil wir von 6 bis 20 Uhr arbeiten durfen. Nicht als Bitte – als Anweisung. Weil er die Behandlung als ,,planbar" und damit als nachholpflichtig betrachtet.

Als ich das nicht einfach akzeptiert habe und erklärt habe warum es nict möglich ist, erhielt ich eine offizielle Ermahnung. (welche in dem Schreiben auch als Abmahnung genannt wurde.)
Was mich dabei persönlich besonders trifft: Dieser Vorgesetzte war nicht irgendwer. Wir hatten über Jahre eine wirklich gute Beziehung – er war mit seiner Familie bei meiner Hochzeit, wir haben uns privat getroffen, ich habe für ihn und seine Familie gekocht. Und dann kommt da plötzlich ein eiskaltes, offizielles Schreiben mit so eine Wucht – als hätte es das alles nie gegeben.

Ich habe schriftlich reagiert und den Personalrat eingeschaltet. Die Personalstelle habe ich bisher noch nicht schriftlich kontaktiert, da ich – das ist jedoch nur eine Vermutung – davon ausgehe, dass der Vorgesehtzt ( Direktor ) die Ermahnung in Abstimmung mit dem Personalreferat erteilt hat. Darin wurde ich zudem darauf hingewiesen, dass ich bei Nichteinhaltung meiner Pflichten abgemahnt oder gekündigt werden könnte.

Meine Meinung dazu: In einem Staatsapparat, der tarifvertraglich gebunden ist, darf es nicht sein, dass eine ordnungsgemäße AU einfach ignoriert wird – erst recht nicht bei einer laufenden medizinischen Langzeittherapie. Und eine Personalstelle, die auf schriftliche Anfragen schweigt, ist das Gegenteil von dem, wofür sie da sein sollte.
warum er so jetzt auf mich aufgesehen hat weiss ich nicht und kan ich mir nicht erklären. Leider ist unsem Betrieb sehr kleine und ich kann ihn nicht aus den weg gehen....

Das wollte ich einfach mal loswerden.

MoinMoin

Zitat von: Schöne Aussichten in Heute um 11:20Weil er die Behandlung als ,,planbar" und damit als nachholpflichtig betrachtet.
Wo er Recht hat, hat er Recht. Und wenn ihr keine fixen Kernarbeitszeiten habt, dann ist es tariflich korrekt, dass man sich für diese Zeiten nicht freistellen lassen kann und es private zeit ist und keine Arbeitszeit.
ZitatMeine Meinung dazu: In einem Staatsapparat, der tarifvertraglich gebunden ist, darf es nicht sein, dass eine ordnungsgemäße AU einfach ignoriert wird
Wo du Recht hast, hast du Recht und das gilt auch für einen AG der nicht Staatsapparat ist.
Eine Au ist eine AU.

Tariflich sieht es so aus, dass du zu solchen Arztterminen tariflich gesehen nicht unbedingt freigestellt werden musst, wenn ihr Gleitzeit und keine Kernarbeitszeit habt.
Also da stehst du auf dünnem Eis. Auch so ein Argument, andere Verpflichtungen ist da hinfällig und kontraproduktiv.

Anders sieht es aus, wenn du eine AU hast, obwohl du nicht Arbeitsunfähig bist.
Da müsste der AG mal hinterfragen, ob die AU gerechtfertigt ist und den Arzt "anschwärzen" und hinterfragen, warum du AU geschrieben wurde.
Der AG müsste die AU anfechten.

Mit einer gültigen AU bist du mE auf der sicheren Seite.

Rentenonkel

So sehr ich Deine Sichtweise auch verstehe, muss man auch schauen, ob es sich wirklich um eine Arbeitsunfähigkeit handelt.

Arztbesuche sind nicht automatisch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Eine solche liegt unstreitig vor, wenn ein Arzt eine (elektronische) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Ein Psychotherapeut kann ein Arzt sein, muss es aber nicht. Es gibt ärztliche Psychotherapeuten (mit Medizinstudium + Weiterbildung) und psychologische Psychotherapeuten (mit Psychologiestudium + Ausbildung). Beide sind für die Heilkunde approbiert, aber nur Ärzte dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Die Beschäftigten haben sich grundsätzlich darum zu bemühen, eine ärztliche Behandlung oder Therapie außerhalb der Arbeitszeit durchführen zu lassen. Nur wenn dies nicht möglich ist, besteht Anspruch auf eine anrechenbare Arbeits-/ Dienstbefreiung. Die Beschäftigten haben unaufgefordert schlüssig - ggfls. durch Vorlage von Bescheinigungen - darzulegen, warum die ärztliche Behandlung nur innerhalb der Arbeitszeit möglich ist. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sich die Behandlungszeiten des Arztes mit Deinen Arbeitszeiten immer überschneiden und außerhalb Deiner Arbeitszeit gar keine Möglichkeit besteht, eine Behandlung durchzuführen. Da nunmehr die Termine mit Dir, so wie Du schreibst, nur noch alle 10 Wochen stattfinden, somit lange im voraus vereinbart werden, könnte ich mir vorstellen, dass die Praxis durchaus in der Lage wäre, Dir Alternativen anzubieten, die außerhalb Deiner regelmäßigen Arbeitszeit liegen.

Sollte tatsächlich allerdings der Therapeut auch Arzt sein und solltest Du tatsächlich eine ordentliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, kann die Rechtslage auch anders sein. Dann könntest und solltest Du auch gegen die Abmahnung vorgehen. Hier empfiehlt sich dann eine zeitnahe Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft.

Auch die Enttäuschung mit Deinem Vorgesetzten kann ich verstehen. Allerdings hat er zunächst das Gespräch mit Dir gesucht, um es auf dem kleinen Dienstweg zu machen, und Du warst damit nicht einverstanden. Als Vorgesetzter ist er auch weisungsgebunden, daher wird ihm in seiner Situation möglicherweise dienstlich nichts anderes übrig geblieben sein, als es schriftlich zu machen. Auch wenn es schwer fällt:

Manchmal muss man privates und dienstliches voneinander trennen.