Ermahnung wegen AU-Tag – Direktor besteht auf Nachholpflicht weil ich 20std

Begonnen von Schöne Aussichten, Heute um 11:20

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ÖDWorker

Such dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass Ihn die Angelegenheit händeln.
Auch sollte er prüfen, ob es sich wirklich um eine Abmahnung handelt oder nur ein wisch den sich dein direkter Vorgesetzter hat einfallen lassen.
Wenn es wirklich eine Abmahnung war, dagegen vorgehen!

Ansonsten weißt du ja jetzt wie du in Zukunft auf "Engpässe" reagierst.
Wie sagte schon Stewie Griffin: Ihr mangelhaftes Planen ist kein Notfall für mich ;)

Wenns hart auf hart kommt erwartet man das du alles für den AG aufgibst, aber in 95% der Fälle wenn du mal was brauchst bist du der BUH-Mann.

MoinMoin

Abmahnen kann dich nur dein AG, vertreten durch Menschen, die ihn da vertreten dürfen. Vorgesetzte sind es regelmäßig nicht.

Dienstvereinbarungen werden mit dem Personalrat gemacht.