Eingruppierung vs. Haushaltsplan

Begonnen von kTeddy80, 05.03.2026 08:59

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kTeddy80

Ich habe eine kurze Frage an euch... Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen  ;)

Ich bin seit 1,5 Jahren im öD bei einer Stadtverwaltung. Ich arbeite dort im Friedhofsamt. Zu diesen Tätigkeiten bearbeite ich zusätzlich die Schriftsachen im Bauordnungsbehördl. Antragsverfahren und die Assistenz vom Fachbereichsleiter Bauamt und Stadtwerke.
Ich arbeite in VZ und wurde vom Personalchef in EG 6, Stufe 4 eingruppiert (da ich "nur" Bürokauffrau bin und keine Verwaltungsangestellte).

Nun ist mir aufgefallen, dass meine Stelle im Stellenplan vom Haushaltsplan in EG 7 aufgeführt ist.
Nach Rücksprache mit dem stellv. Personalchef hab ich dort mal angefragt, warum meine Stelle in EG 6 dort nicht aufgeführt ist. In meiner Personalakte wurde vermerkt, dass ich zu 50% Friedhofswesen und 50% Bauamt mache. Dieses würde dann auch die im Stellenplan aufgeführte Position in EG 7 erklären. Warum ich allerdings nur nach EG 6 bezahlt werde, konnte er mir leider auch nicht erklären.
Er hat mir nun den Rat gegeben mit meinem Fachbereichsleiter zu sprechen, damit er mit unserem Personalchef die Situation der Eingruppierung besprechen kann und auch eine Stellenbeschreibung anfordert. Diese kenne ich auch garnicht...

Unser Personalchef tut sich bei externen immer schwer und kommt dann immer mit, sie haben ja keine Verwaltungs-ausbildung.
In einer anderen Abteilung wurde jetzt Anfang des Jahres ein Kollege auf eine EG 8 eingestellt, der auch "nur" Kaufmann ist. Da kann das Argument bei mir ja eigentlich nicht ziehen...

Was meint ihr? Könnt ihr mir dazu einen Rat geben? Bin ich falsch eingruppiert?
Soll ich auf einen Antrag auf Höhergruppierung bestehen? Ggfs. auch den Personalrat mit ins Boot nehmen?

DANKE!!!  :)

Viele Grüße

Schokokeks

Haushaltsplan ist irrelevant für Deine Eingruppierung, auch wenn man das gerne anders sieht. Es kommt rein auf Deine Dir übertragenen Tätigkeiten an.

Wenn diese der Prüfpflicht unterliegen, wirst Du eine Stufe darunter eingruppiert 7 -> 6 oder bei Deinem Kollegen evtl. 9a -> 8 wegen jeweils fehlender persönlicher Voraussetzung.

Und einen formellen Antrag auf Höhergruppierung gibt es nicht, Du kannst aber Deine Eingruppierung anhand Deiner Arbeitsvorgänge überprüfen lassen.
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Petar Tudzharov

#2
Stellen sind für die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten unbeachtlich. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplanes, der keine Ansprüche und Verbindlichkeiten begründet.

Verweise auf den Stellenplan sind zur Klärung von Eingruppierungsfragen in jeglicher Hinsicht ungeeignet.

Maßgeblich sind vielmehr die nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten. Eine Einschätzung zur Eingruppierung lässt sich auf Grundlage der einzelnen Arbeitsvorgänge mit ihren Zeitanteilen vornehmen.

ZitatUnd einen formellen Antrag auf Höhergruppierung gibt es nicht, Du kannst aber Deine Eingruppierung anhand Deiner Arbeitsvorgänge überprüfen lassen

Möglicherweise Überprüfung durch die Gewerkschaft oder kostenpflichtig durch einen Fachanwalt oder einen spezialisierten Dienstleister. Ich wüsste jedenfalls nicht, worauf sich ein Anspruch gegenüber dem eigenen Arbeitgeber stützen sollte.

kTeddy80

Hhhmmm, ok... dann verstehe ich nicht, warum der stellv. Personalchef mir das im Gespräch nicht mitgeteilt hat.
Meine Stellenbeschreibung kenne ich nicht. Bis gestern wusste ich auch nicht, dass es eine gibt...

Ich bearbeite alle anfallenden Tätigkeiten im Friedhofsamt und treffe auch diesbezüglich viele Entscheidungen. Mein Fachdienstleiter lässt mir da freie Hand, damit er sich damit nicht beschäftigen muss.
Zudem organisiere bzw. verwalte die Aktenführung im Bauamt. Veranlasse den Schriftwechsel mit dem Kreis und den Bauherren und archiviere dann alles entsprechend.
Für den Fachbereichsleiter koordiniere ich Termine, übernehme im Vorfeld als erste Ansprechperson seine eingehenden Telefonate und zwischendurch auch entsprechenden Schriftwechsel.

Und das alles entspricht der EG 6?

Der neue Kollege in EG 8 bestellt Büroausstattung, -material usw.
Ob das die EG 8 rechtfertigt?

Petar Tudzharov

Weniger als Verweise auf den Stellenplan sind nur noch Vergleiche mit anderen Kollegen geeignet, die eigene Eingruppierung zu beurteilen.

Deine Tätigkeit ist zweigeteilt.

Eine Hälfte Friedhof, die andere Hälfte Bauamt. Maßgeblich sind, wie bereits erwähnt, Arbeitsvorgänge und Zeitanteile.

Wir können hier nur grob über den Daumen peilen. Beim Bauamt sehe ich nur Sekretariats-/Assistenztätigkeiten. Auf den ersten Blick nichts, das Punkte bringen könnte jenseits der EG 6.

Beim Friedhofswesen kommt es darauf an, was du genau machst.

Zu klären wäre auch noch, ob die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt.

kTeddy80

Ich würde den Kollegen jetzt nicht als Vergleich nehmen! Bitte nicht falsch verstehen. Das hab ich nur zum Verständnis mit aufgeführt...

Ich übernehme alle anfallenden Tätigkeiten wie:
* Annahme und Koordinierung von Bestattungen
* Klärungen mit Bestattern und Steinmetzen
* Erstellung des Gebührenbescheides
* Klärung reguläre und vorzeitige Einebnungen
* Bearbeitung Ablauf von Nutzungsrechten
* Prüfung vor Ort auf Einhaltung der Grabpflege etc.
* Auswertungen
* Planung zusammen mit dem FD Grünflächen, wo neue Grabfelder hinkommen
( aktuell Neuanlage von Grabarten und Grabflächen sowie Erstellung einer neuen Friedhofs- und Gebührensatzung)
meine FD-leiter hält sich gerne vornehm aus allem raus...

Schokokeks

Zitat von: Petar Tudzharov in 05.03.2026 09:09...
sich ein Anspruch gegenüber dem eigenen Arbeitgeber stützen sollte.

War so auch nicht gemeint, hätte ich vielleicht näher präzisieren sollen 🙋

Zitat von: kTeddy80 in 05.03.2026 09:57...
Ich übernehme alle anfallenden Tätigkeiten wie:
...

Das ist das Eine (gerne etwas ausformulierter), jetzt musst Du das alles noch mit Zeitanteilen belegen, ebenso den Bereich "Bauamt", um eine korrekte oder falsche Eingruppierung prüfen zu können
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Petar Tudzharov

Wenn man den reinen Friedhofsteil betrachtet, halte ich für diesen die EG 6 nicht für abwegig. Vereinzelt trifft man zwar auch auf höhere Eingruppierungen, dort unterscheiden sich dann aber die Aufgaben etwas.

Was in diesem Zusammenhang auch wichtig ist: maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten, nicht die tatsächlich ausgeübten. Wenn dir dein Vorgesetzter amtsintern zusätzliche Aufgaben gibt, handelt es sich dabei nicht um eine wirksame Übertragung. Eine solche wäre aber erforderlich, damit sich höherwertige Zusatzaufgaben auf die Eingruppierung auswirken können.






kTeddy80

OK, vielen Dank für eure Info!  :D

Ich war jetzt, nach dem gestrigen Gespräch mit dem stellv. Personalleiter, davon ausgegangen dass ich falsch eingruppiert bin. Halt auch durch seiner Äußerung, dass er nicht nachvollziehen kann warum ich EG6 bekomme und im Haushaltsplan EG7 steht. Er müsste es doch eigentlich besser wissen...

Naja, vielleicht ersuche ich trotzdem nochmal das Gespräch mit meinem Chef  ;)

oberhaeo

Bevor Du mit Deinem Chef sprichst ... die Zeitanteile schriftlich fixieren!
Das muss jetzt noch nicht "schön" sein, sorgt aber für Klarheit!

Da fällt mir ein ... eigentlich sollte ich noch eine neue Stellenbeschreibung fertigen ... erst 2017 hatte ich eine neue aufgestellt und die Tätigkeiten und die Zeitanteile sind eigentlich gleich geblieben.
Das Formular hatte sich aber geändert!

Naja, so manche Dinge erledigen sich durch ... worüber habe ich gesprochen? :)

Petar Tudzharov

"Deine" Stelle ist also im Haushaltsplan mit der EG 7 ausgewiesen. Welche Stelle ist das genau bzw. welche Tätigkeiten sind dort berücksichtigt? Ist das die reine Friedhofstelle oder deine Mischtätigkeit?

Zudem wäre noch immer die Frage zu beantworten, ob für dich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt. In welchem Bundesland bist du tätig?

kTeddy80

in dem Gespräch hat er gesagt, dass die dort hinterlegte 50/50 Stelle (Friedhof/Bauamt) in EG7 meine Stelle ist. Daher konnte er halt auch nicht erklären, warum ich EG6 bekomme...

Was ist eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht? Das sagt mir grad garnichts  ???
Komme aus NRW

Hain

Moin,

eine Stelle mit 2 Arbeitsvorgängen mit jeweils 50 % kann in den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen keine EG 7 ergeben. Die EG 7 hat ein fünftel Heraushebungsmerkmal, d.h. neben den Grundvorsaussetzungen der EG 5 Fallgruppe 1 oder 2 müssen mindestens 20 % höchstens 33 % selbstständige Leistungen im Tarifsinn dazukommen. Bei 2 Arbeitsvorgängen á 50 % kann die Stelle nur in EG 5, 6 oder 9a eingruppiert sein.

VG 1887

Schokokeks

Zitat von: kTeddy80 in 05.03.2026 10:54...
Was ist eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht? Das sagt mir grad garnichts  ???
...

Die Ausbildungs- und Prüfpflicht ist eine Anforderung in Deiner Person, im unteren Segment also die klassische Ausbildung zum Verwaltungs-Fachangestellten oder der Beschäftigten-Lehrgang I (bei Quereinsteigern). In den höheren EG´s wären das der Verwaltungs-Fachwirt oder meist ein (Hochschul-)Studium.

In NRW dürfte es diese geben lt meinem Kenntnisstand, was Deine niedrigere EG bei Deiner "7er-Stelle" erklären könnte 🙋�♂️
Quereinsteiger mit Hang zum Monk