Eingruppierung Justiz

Begonnen von Jams2026, Gestern um 19:44

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Jams2026

Hallo & guten Abend zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich meiner Eingruppierung. Ich arbeite in der Justiz und habe verschiedene Funktionen und möchte mich mal nach eurer Meinung erkundigen.

Ich bin Gruppenleiter einer Abteilung, bin aber unter 9 Arbeitskräften. Zwar knapp aber, hier
meint meine Verwaltung (wohl zu Recht), dass es da nur 9a ist. Zum Anderen bin ich Admin in unserer Behörde und bin dafür verantwortlich, neue Mitarbeiter/innen einzupflegen und ihnen die Rechte für ihre Abteilung zu gewähren bzw. nach Wechsel wieder zu entziehen. Da hier ständig Wechsel anstehen, ist das eine Tätigkeit die sehr häufig ansteht.

Außerdem pflege ich die Datenbank bezüglich Sachverständiger/Rechtsanwälte und sonstigen Personen. Lösche Dubletten und sorge dafür, dass die bea-Postfächer funktionieren. Dann bin noch zuständig in meiner Abteilung für Anweisungen mit Epos und zusätzlich noch die Organisation für den IT-Support innerhalb unserer Behörde. (Drucker, Sitzungssaal überprüfen wenn mal was nicht klappt etc.).

Wie ist eure Meinung hierzu? Ist hier die Entgeltgruppe 9b gerechtfertigt?

Würde mich über eurer Tipps und Infos freuen. Danke

Mit besten Grüßen
Tom

TVLfan

Nabend.

Die beschriebenen Aufgaben sind qualitativ über das normale Niveau hinausgehend und haben wesentliche Auswirkungen auf den Arbeitsbereich (Rechtssicherheit, Datenschutz, Systemintegrität). Damit erfüllt dein Tätigkeitsprofil die Voraussetzungen der EG 9b Fallgruppe 1 (,,besondere Schwierigkeit und Bedeutung.

Gruß