Verbeamtung im GD oder warten bis HD

Begonnen von Wooof2711, 10.03.2026 15:41

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Wooof2711

Hallo zusammen, 

Ich bin Tarifbeschäftigter 43 Jahre alt und im gehobenen Dienst TVÖD E13 Stufe 6 eingruppiert (IT Stelle) .Meine Stelle  ist für Beamte mit A 13g bewertet (Arbeitsbereichsleitung IT ). Ich habe im September meinen Masterabschluss in Informatik gemacht und bin somit für die Bewerbung auf höhere Dienst Stellen berechtigt.

Ich strebe eine Verbeamtung an:

Jetzt stellt sich für mich die Frag was sinnvoller ist. Warten bi eine geeignete HD STelle frei ist ..mich daruf bewerben...und wenn ich die Stelle bekomme einen Verbeamtungsantrag direkt im HD zu stellen.

oder:

Jetzt im gD einen Verbeamtungsantrag zu stellen (stand jetzt erfolgt wahrscheinlich einen Nachzeichnung meiner Arbeitszeiten und die Eingruppierung auf A12----- A123 wie gesagt dann möglich) .... und dann den Aufstieg in den HD zu machen wenn eine geeignete Stelle frei ist.

Vielen Dank für eure Meinung

Organisator

Da du vermutlich nicht die Laufbahnbefähigung für den hD hast und möglicherweise die Zeit drängt, wäre eine Verbeamtung im gD wohl zielführend.

Wooof2711

Eigentlich hab ich die mit dem Masterabschluss in Informatik ja schon oder ?

Neuling2016

Zitat von: Wooof2711 in 10.03.2026 20:47Eigentlich hab ich die mit dem Masterabschluss in Informatik ja schon oder ?

Nein.

Gewerbler

Zitat von: Wooof2711 in 10.03.2026 20:47Eigentlich hab ich die mit dem Masterabschluss in Informatik ja schon oder ?
In Ergänzung zur richtigen, aber knappen Antwort von Neuling2016:

Der Master/das Diplom ist erstmal nur die formale Bildungsvoraussetzung. Die Laufbahnbefähigung für den hD erhält man im Allgemeinen durch das Referendariat (vgl. Lehrer/Juristen) oder - häufig als Alternative zugelassen - durch drei Jahre einschlägige Berufserfahrung (alternativ natürlich aus dem gD durch entsprechende Aufstiegslehrgänge).

Organisator

Zitat von: Wooof2711 in 10.03.2026 20:47Eigentlich hab ich die mit dem Masterabschluss in Informatik ja schon oder ?

Wie von den anderen beschrieben vermutlich nicht. Schau mal ins BBG bzw. die BLV, dort gibts weitere Infos, was es für eine Laufbahnbefähigung braucht.

Ab davon würde ich mal mit der Personalstelle sprechen, was deren Einschätzung der Dinge ist. Darauf kommts nämlich hauptsächlich an.

Umlauf

Bei uns sind von der Verwaltung abgesehen, alle Beamten im technischen Verwaltungsdienst.
In deiner Konstellation zieht man erst den Tb hoch um später die Verbeamtung durchzuführen. Ist die einfachere Variante.

Bei dir sollte man aber das Alter nicht aus dem Auge verlieren.

Wenn eure Personalverwaltung nicht völlig dumpfbackig unterwegs ist, wäre ein Termin zwecks Aufzeigung und Besprechung der Möglichkeiten in deinem konkreten Fall der beste Lösungsweg.

Johann

Ich bin mir nicht sicher, wie es beim Bund ist, aber zumindest in Nds kann/soll die Zeit als TB auf der Stelle, die zur Verbeamtung geführt hat, für die Pension berücksichtigt werden. In dem Sinne wäre es möglicherweise sinnvoller, dich im gD verbeamten zu lassen, um die Pensionsprozente mitzunehmen und dich als Beamter dann um den Laufbahnwechsel zu bemühen, indem du dich bspw. erfolgreich auf eine Leitungsposition bewirbst. Das hat dann zwar den Nachteil, dass du möglicherweise länger in niedrigeren Besoldungsgruppen unterwegs bist, aber dafür könntest du ab 50 Teilzeit machen und hättest zusammen mit DRV und VBL in Summe trotzdem die Maximalpension zum Renteneintrittsalter. Das war zumindest, was ich mir mal ausgerechnet habe, wenn ich mit 23 als TB anfange, mit 36 verbeamtet werde, ab 50 50% Teilzeit mache und mit 67 in Rente/Pension gehe.

Nur so als Anstoß zur Recherche. Gerade weil du scheinbar schon recht lange als TB unterwegs bist.

MoinMoin

Und man kann mit A12 einsteigen? Und muss nicht mit A10 oder A11 starten im gD.

RedDearTiger

Zitat von: MoinMoin in 11.03.2026 11:00Und man kann mit A12 einsteigen? Und muss nicht mit A10 oder A11 starten im gD.

In der Regel A 10 mit Antrag. Ansonsten A9. (aber kann je nach BL anders geregelt sein; wo ein Wille, da ein Weg).
Ich musste extrem kämpfen, damit ich nicht mit A9 anfangen musste. Das jemand tatsächlich mal mit A11/A12 eingestiegen ist, habe ich noch nie gehört (da brauch man sicher Vitamin B).



Kubus

Zitat von: RedDearTiger in 29.03.2026 19:29In der Regel A 10 mit Antrag. Ansonsten A9. (aber kann je nach BL anders geregelt sein; wo ein Wille, da ein Weg).
Ich musste extrem kämpfen, damit ich nicht mit A9 anfangen musste. Das jemand tatsächlich mal mit A11/A12 eingestiegen ist, habe ich noch nie gehört (da brauch man sicher Vitamin B).




ich bin mit A14 eingestiegen (Bund, vorher E14, mit damals 35 Jahren). Es geht.

MoinMoin

Zitat von: Kubus in 31.03.2026 17:01ich bin mit A14 eingestiegen (Bund, vorher E14, mit damals 35 Jahren). Es geht.
Was hat das mit der Frage ob man mit A12 gD einzusteigen kann zu tun?

RedDearTiger

Zitat von: Kubus in 31.03.2026 17:01ich bin mit A14 eingestiegen (Bund, vorher E14, mit damals 35 Jahren). Es geht.

Der Einstieg im 1. Beförderungsamt kommt durchaus häufiger vor.
Im höheren Dienst ist das A14 und im gehobenen Dienst A10.
Der Einstieg im 2. oder gar 3. Beförderungsamt ist aber eher bis sehr ungewöhnlich.

Greif

@Wooof2711
Mit den paar dürftigen Angaben von Dir meine ich Deine Bundesbehörde zu kennen.
Diese ist schon etwas Speziell in Ihrem Vorgehen.
Stelle bei Z den Antrag auf Verbeamtung. Das wird dauern.

In der Zwischenzeit bewirbst Du Dich auf extern ausgeschriebene hD-DP anderer Behörden.
Falls Du Dich dort im Auswahlprozess durchsetzt, werden sie Dir vielleicht nach drei Jahren als TB eine Verbeamtung anbieten. Zum einen brauchst Du diese drei Jahre als Mindestverwendung auf einem hD-DP, um die Laufbahnbefähigung sowie die Bewährungszeit zu erreichen. Erst danach kannst Du im hD verbeamtet werden.

Nun zu Deiner Frage wo Du hin möchtest. In den htD? Dann bewerbe Dich direkt auf diese Stellen ohne den Umweg des gtD zu gehen.

Je flexibler Du mit dem Ort bist, desto größer Deine Chance auf eine htD-Stelle, die Du erst einmal die schon erwähnten drei Jahre als TB durchstehen musst.
Mit der Urkunde des TRR auf Probe würden dann drei Jahre Probezeit einher gehen. Manch Behörde schickt die BaP zum Ende der Probezeit noch einmal zu Amtsarzt. Die Ergebnisse bei diesen sind höchst individuell und im Vorfeld nie  vorhersehbar. Falls Du gesundheitlich gut dastehst, wäre das ein Bonus. Für manche ist die damit verbundene Hürde aber zu groß. Dies wirst Du am besten wissen.

In dem regelmäßig ein Jahr dauernden Prozess einer Verbeamtung wird Dir ein fiktiver Werdegang erstellt. Entweder hast Du innerhalb eines Jahres einen DP des htD gefunden oder Du kannst dann noch immer entscheiden das Angebot Deiner Behörde im gtD anzunehmen.