Vereinfachter Laufbahnwechsel von 2.1 nach 2.2

Begonnen von kueppes, Gestern um 12:01

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kueppes

Hallo zusammen,
ich bin (MA s.c. in Biochemie) derzeit im Vorbereitungsdienst zum Umweltoberinspektor in 2.1. Nun werden wohl Referenten gesucht. Nach dem Vorbereitungdienst möchte ich dann gerne in die Laufbahn 2.2. wechseln als Umweltreferent. Meine Dienststelle kann oder will mir gefühlt kaum Infos geben. Ich müsste defintiv einen neuen 2jährigen Vorbereitungsdienst absolvieren. Vielleicht könnte ein Wechsel aber auch einfacher möglich sein? Im Kreise meiner zukünfitgen Kollegen wird halt viel erzählt von einem vereinfachten Laufbahnwechsel seit 2025. Was meint ihr? Vielen Dank für eure Anregeungen! Herzlichen Gruß, Claas

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Er meint den § 27 LVO NRW. Hier wurde nach Erwerb der erforderlichen Bildungsvoraussetzungen eine zwölfmonatige hauptberufliche Tätigkeit in Aufgabenbereichen der neuen Laufbahn aufgenommen anstelle der vorher geltenden 2 Jahre und 6 Monate.

Bevor jedoch eine berufliche Qualifizierung in Betracht kommt, müsste zunächst mal der jetzige Vorbereitungdienst und die sich daran anschließende Probezeit absolviert werden.

Bis dahin kommt eine berufliche Qualifizierung nicht in Betracht!

OnkelConny

Zitat von: kueppes in Gestern um 12:01Hallo zusammen,
ich bin (MA s.c. in Biochemie) derzeit im Vorbereitungsdienst zum Umweltoberinspektor in 2.1. Nun werden wohl Referenten gesucht. Nach dem Vorbereitungdienst möchte ich dann gerne in die Laufbahn 2.2. wechseln als Umweltreferent. Meine Dienststelle kann oder will mir gefühlt kaum Infos geben. Ich müsste defintiv einen neuen 2jährigen Vorbereitungsdienst absolvieren. Vielleicht könnte ein Wechsel aber auch einfacher möglich sein? Im Kreise meiner zukünfitgen Kollegen wird halt viel erzählt von einem vereinfachten Laufbahnwechsel seit 2025. Was meint ihr? Vielen Dank für eure Anregeungen! Herzlichen Gruß, Claas

Hallo,
du meinst wohl die gerade ausgeschriebenen Stellen für Umwelträte in NRW über umwelt.nrw.de? Wie die Ausschreibung schon im Anforderungsprofil darstellt, benötigst du ein mit mindestens befriedigend abgeschlossenes Referendariat. Dein Master allein wird dir da nichts bringen. Gerade in der Umweltverwaltung (und insbesondere im MUNV) wird an die althergebrachten Traditionen des Laufbahnrechts festgehalten. Solltest du nur mit deinem Master in den vergleichbar höheren Dienst wollen, müsstest du über ein Angestelltenverhältnis da rein. Vielleicht ergibt sich da möglicherweise später die Möglichkeit zur Verbeamtung. Das aber fast nur in Nischenbereichen, wie etwa bei Hydrogeologen.

Das Verfahren nach § 27 LVO wird meines Wissens nach fast ausschließlich in der allgemeinen inneren Verwaltung praktiziert. Im Umweltbereich gibt es hin und wieder Aufstiegsstellen in den höheren Dienst, setzen aber voraus, dass man A12 oder A13 ist und eine Beurteilung von mindestens 4 Punkten hat. Bei der letzten Ausschreibung sind alle Beamten mit A13, die sich auf die Stelle beworben haben, in ihrer Anlassbeurteilung mit 3 Punkten beurteilt worden und damit aus dem Verfahren gekegelt worden. Die Stelle wurde nicht besetzt. So geht das. 

kueppes

Danke für eure Meinungen, ich meine die Angebote zum Umweltreferendar auf karriere.nrw. Die gab es zu meiner Bewerbungszeit nicht, da hätte ich mich dann sicher beworben.

OnkelConny

Zitat von: kueppes in Heute um 14:43Danke für eure Meinungen, ich meine die Angebote zum Umweltreferendar auf karriere.nrw. Die gab es zu meiner Bewerbungszeit nicht, da hätte ich mich dann sicher beworben.

Die letzten Jahre waren immer Referendariatsplätze ausgeschrieben. Im Gegensatz zum UOIA gibt es bei Umweltreferendaren nur einen Einstellungstermin am 01.10. eines Jahres. UOI-Ausbildungen gibt es derzeit drei Mal im Jahr.
Wenn du unbedingt in den höheren Dienst willst, bewirb dich auf das Referendariat und wenn du eine Zusage erhältst, kannst du die UOIA-Ausbildung abbrechen. Aber vorsicht: Wenn du im UOIA seit 2025 sein solltest, gelten die Regelungen des § 76 LBesG NRW zu den Anwärtersonderzuschlägen. Genauso auch die entsprechenden Regelungen zum Verbleib in der Laufbahn des gehobenen Dienstes nach Abschluss der Anwärterzeit.