Versetzung

Begonnen von Flip2013, 16.03.2026 13:40

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Flip2013

Hallo,

ich arbeite seit neun Jahren als Erzieherin bei einer städtischen Kita und soll in eine andere versetzt werden. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden. Vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben, wie ich mich dagegen wehren kann.

Begründung für die Versetzung ist, dass für unsere Kita zu wenige Anmeldungen für das nächste Kita-Jahr vorhanden sind. Deshalb soll eine der drei Gruppen geschlossen werden. Neben mir sollen noch zwei andere Angestellte die Kita verlassen. 

Alle drei Angestellten, die die Kita verlassen sollen, sind Teilzeitkräfte. Die Entscheidung, wer gehen soll, wurde von einer Kitaleitung getroffen, die erst seit Anfang dieses Kita-Jahres bei uns ist. Als man mir mitteilte, dass ich die Kita verlassen muss, versprach man mir, dass ich mir eine andere Kita aussuchen könne. Nach einer Woche erhielt ich jedoch eine E-Mail von der Personalabteilung, in der stand, dass man nur einen Platz in einer anderen Kita für mich hätte. Diese Kita bedeutet für mich den doppelten Fahrtweg und ist dafür bekannt, dass niemand dort arbeiten will. Zwei meiner jetzigen Kollegen haben sich von dort versetzen lassen, weil sie dort unglücklich waren.

Hat jemand damit Erfahrungen? Kann man sich überhaupt dagegen wehren?

TVOEDAnwender

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst Beschäftigte auch in eine andere Kita umsetzen, da der Arbeitsvertrag in der Regel mit der Stadt als Arbeitgeber besteht und nicht mit einer bestimmten Einrichtung. Das fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO).

Allerdings muss eine solche Umsetzung nach "billigem Ermessen" erfolgen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung auch Deine Interessen, etwa ein deutlich längerer Fahrtweg, berücksichtigen muss. Außerdem ist in kommunalen Einrichtungen in der Regel der Personalrat zu beteiligen.

Ganz wehrlos bist Du also nicht. Es wäre sinnvoll, den Personalrat einzuschalten und den Arbeitsvertrag prüfen zu lassen (z.B. ob ggfls. nicht doch die konkrete KiTa im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde).

TVOEDAnwender

Zur Personalratsbeteiligung noch ein kleiner Einschub: Es kommt jedoch auf das Bundesland an, nicht in allen Bundesländern sind Umsetzungen mitbestimmungspflichtig.

Flip2013

Danke für deine Antwort TVOEDAnwender, die Kita in der ich arbeite ist in NRW.

Bubi11

All zu viel Hoffnung kannst du dir leider nicht machen aber wie der Vorredner schon geschrieben hat wäre der Personalrat einzuschalten ob die Versetzung auch zumutbar ist. Wenn allerdings kein Platz in einer näheren KITA da ist wirst du auch da wenig Chancen haben. Der Grund das die Arbeitsbedingungen dort schlechter sind zählt leider nicht wirklich bei der Entscheidung.

Offtopic: Ich dachte eigentlich wir haben in D zu wenig KITAs und jetzt wird eine nach der anderen geschlossen. Hmm...

TVOEDAnwender

Zitat von: Flip2013 in 16.03.2026 13:55Danke für deine Antwort TVOEDAnwender, die Kita in der ich arbeite ist in NRW.

Da sind Umsetzungen mitbestimmungspflichtig. Solltest Du selbst Mitglied einer Personalvertretung sein, wäre die Umsetzung sogar nur mit deiner Zustimmung möglich sein.

TVOEDAnwender

Zitat von: Bubi11 in 16.03.2026 14:55Offtopic: Ich dachte eigentlich wir haben in D zu wenig KITAs und jetzt wird eine nach der anderen geschlossen. Hmm...
Im Osten der Republik (Neufünfland) ist die Geburtenrate so weit gesunken, dass KiTas geschlossen werden, hier als Beispiel Sachsen-Anhalt:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/burgenland/krise-der-kitas-wegen-geburtenrueckgang-106.html

Vollstrecker

In der Regel hat der Arbeitgeber das Delegationsrecht. Als Träger mehrerer Kitas hat er das, wenn ihr nicht im Arbeitsvertrag oder in einer anderen schriftlichen Regelung die Zusage habt, nur speziell für eine Kita eingesetzt zu werden.

Ich kenne Städte in NRW, da wird das Personal ständig mal hin- und hergeschoben, wenn irgendwo Personalmangel ist usw. Die haben zwar irgendwie ihre Stammkita, aber irgendwie auch nicht.

Vollstrecker

Zitat von: TVOEDAnwender in 16.03.2026 15:07Da sind Umsetzungen mitbestimmungspflichtig. Solltest Du selbst Mitglied einer Personalvertretung sein, wäre die Umsetzung sogar nur mit deiner Zustimmung möglich sein.

Guck mal:

ZitatAuch bei Umsetzungen muss der Personalrat (gemäß Landespersonalvertretungsgesetz NRW - LPVG NRW) in der Regel mitbestimmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Umsetzung wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen oder eine Neudefinition des Aufgabenbereichs zur Folge hat.

Gleiche Stadt, gleiche Strukturen, gleiche Leitfäden.....nur quasi ein anderes Gebäude. Dann wird der § 106 GewO gezogen und da macht man nicht mehr viel. Es soll Personalräte geben, die nach solchen Erfahrungen dann einiges dazu in Dienstvereinbarungen geregelt haben für die Mitarbeiter.  ;)
Zumal steht sehr oft was im Standartarbeitsvertrag der Mitarbeiter, was Einsatzorte angeht.

TVOEDAnwender

Der Wechsel einer Beschäftigten zwischen zwei KiTas derselben Kommune erfolgt zwar innerhalb derselben Dienststelle, stellt jedoch regelmäßig eine Umsetzung im Sinne des § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LPVG NRW dar, da sich der Arbeitsbereich unter wesentlicher Änderung der äußeren Umstände (insbesondere Arbeitsort, Team und organisatorisches Umfeld) ändert. Die Maßnahme unterliegt daher der Mitbestimmung des Personalrats. Es ist nicht nur ein anderes Gebäude, z.B. ändert sich ja auch die KiTa-Leitung (=Vorgesetzte) und die Kolleg*innen. Das ist nicht einfache "gleiche Tätigkeit nur in einem anderen Gebäude".

Unabhängig davon kann der Arbeitgeber sich arbeitsrechtlich grundsätzlich auf sein Weisungsrecht nach § 106 GewO berufen. Mir ging es hier jedoch ausschließlich um die personalvertretungsrechtliche Einordnung. Diese ist meines Erachtens der zentrale Ansatzpunkt in der geschilderten Konstellation, falls die TE noch etwas an ihrer Situation ändern möchte.

Zudem ist regelmäßig nicht davon auszugehen, dass im Arbeitsvertrag eine konkrete KiTa-Einrichtung fest zugesichert wurde, da in der Praxis seit vielen Jahren überwiegend standardisierte, einrichtungsübergreifende Tätigkeitszuweisungen vereinbart werden.

MoinMoin

Und man sollte sich nicht viel Hoffnung machen, dass da der PR großartig was gegen stemmen könnte.
Denn sie müssen bei Ablehnung eine stichhaltige Begründung darlegen. Und eine Unterbesetzung in Kita A durch eine überbesetzte Belegung in Kita B zu entlasten dürfte schwer weg zu argumentieren sein.
Wo sie eingreifen könnten ist natürlich bei der Sozialauswahl, wer wechseln muss.

Also der PR verzögert nur aber kann nicht die Versetzung verhindern