Qualifizierung Angestelltenlehrgang 1 u. 2 und gleichzeitig Anspruch Elterngeld

Begonnen von Babsi23, Heute um 15:41

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Babsi23

Hallo liebe Gemeinde,

ich werde Papa im Sommer.
Aufgrund von persönlichen Umständen kann die Mama kein Elterngeld nehmen, da Sie eine Invaliden-Rente bekommt.
Ich beginne ab dem 01.08. eine Qualifizierung in meiner Stadt zum Verwaltungsfachwirt. Diese beinhaltet den Angestelltenlehrgang 1 und im Anschluss 2. Dauer 2 Jahre. Solche Qualifizierung bietet zum Bsp. die Stadt Essen, Koblenz und Hannover an. man bekommt einen Arbeitsvertrag in Anlehnung an den Öffentlichen Dienst mit einer gewissen Vergütung.

Jetzt zu meiner Frage, gilt solche Qualifizierung als Art Ausbildung/Studium? Wenn ja dann habe ich die Chance, 2 Jahre den Mindestbetrag an Elterngeld (150 Euro) zu bekommen. Ich habe bei der Stadt bzw Elterngeldstelle per Mail nachgefragt, es ist wohl egal wie viel Geld ich verdiene, es muss als Ausbildung/Studium/Weiterbildung nur anerkannt sein. Man könnte auch normal auf Teilzeit arbeiten und hat Anspruch auf Elterngeld, wenn man nicht über die 32 Stunden pro Woche kommt.
Ich weiß nicht wie das bei mir dann im Arbeitsvertrag geregelt sein wird, da ich eigentlich jeden Tag 5 Stunden Unterricht habe (25 Stunden pro Woche).

Habt ihr da mehr Erfahrung in diesem Thema und könnt mir schon mal eine Einschätzung geben?

Danke und Grüße