Wie erhöht sich der Festbetrag beim KEZ und KEEZ?

Begonnen von Olaf89, Gestern um 17:27

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Olaf89

Hallo! Derzeit liegt der Festbetrag beim Kindererziehungszuschlag bei 3,68€ und beim KEEZ bei 1,12€. Wann bzw. wodurch ändern sich diese Beträge? Durch eine anstehende Erhöhung der Besoldung bzw. des Ruhegehaltes im April um 2,8%?

Rentenonkel

Der Festbetrag beim Kindererziehungszuschlag orientiert grundsätzlich sich an den Beträgen der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings müssen diese nur annähernd gleichwertig bewertet werden.

Im Beamtenrecht gibt es daher aktuell einen Festbetrag von 3,68 EUR pro Monat, was bei Kindern, die nach dem 01.01.1992 geboren sind, mit dem Faktor 36 zu multiplizieren wäre. Dementsprechend sind es aktuell 132,48 EUR.

In der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt der Betrag dagegen 0,0833 EP / Monat, was bei 36 Monaten somit 2,9988 EP ausmacht. Aktuell ist der EP 40,79 EUR wert (eine Anpassung erfolgt in der Regel jährlich zum 01.07.) und beträgt somit aktuell 122,32 EUR. Ab dem 01.07.2026 steigt der Wert auf 42,52 EUR, so dass der Betrag dann auf 127,51 EUR steigen wird.

Typischerweise hat der Gesetzgeber bei einer linearen Anpassung der Versorgungsbezüge auch die Werte der Anlage 2 angepasst, eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Sollte der Wert der Anlage 2 irgendwann mal gegenüber den Werten der gesetzlichen Rentenversicherung zu hoch sein, kann der Gesetzgeber eine Anpassung aussetzen. Sollte es andersrum sein, kann er auch die Anpassung der Werte der Anlage 2 stärker anheben als die lineare Anpassung. 

Olaf89

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! 👍