TV-L Bayern – Küchenleiter JVA – EG 8 → mögliche 9a? Bitte um Einschätzung

Begonnen von sumi1201, 01.03.2026 09:00

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sumi1201

Guten Tag zusammen,

ich bitte um eine tarifliche Einschätzung zu folgender Konstellation (TV-L Bayern):

Aktuelle Situation:

EG 8 Stufe 6 +
Zulage VD TV82

Tätigkeit aktuell im Schichtdienst

Geplante Veränderung:
Mögliche Übernahme der dauerhaften Küchenleitung in einer JVA.

Die Stelle wäre dann im reinen Tagesdienst
zusätzlich regelmäßiger Wochenend & Feiertagsdienst, nach Einteilung.

Schichtzulagen würden weitgehend entfallen.

Geplante Tätigkeiten als Küchenleiter:

Gesamtverantwortung für die Tagesverpflegung von ca. 120 Personen

Speiseplanung vorgegeben, Organisation der Produktion

Warenbestellung und -kontrolle

Einhaltung und Dokumentation der Hygienevorschriften (HACCP)

Anleitung und Einteilung wechselnder Insassen in der Küche

Qualitätssicherung


Der bisherige Eindruck ist, dass die Stelle weiterhin mit EG 8 bewertet ist.
Da die Chancen auf eine Höhergruppierung auf 9a sehr unwahrscheinlich bis unmöglich erscheint

Hier konkrete Fragen:

Welche Tätigkeitsmerkmale wären hier entscheidend? Wieviel Spielraum bzw. GoodWill könnte die Behördenleitung in die Tätigkeitsbeschreibung einbringen?
Aktuell ist die Stelle mit einem verbeamteten Kollegen in A9/Z besetzt: Allerdings wurde das Z für diesen Posten für die Zukunft gestrichen.

Falls keine Höhergruppierung erfolgt:
Gibt es im TV-L realistische Möglichkeiten einer dauerhaften Zulage (§ 14 oder § 16 Abs. 5 TV-L)?
Im Sinne der Personalbindung. Ich verzichte auf ca. 3500€ im Jahr an Schichtzulagen, soll aber mehr Verantwortung bei gleichzeitig mehr körperlicher Arbeit übernehmen. Rutsche zudem von 38,5 Std auf 40,1 Std hoch.

Ich freue mich über eine fachliche Einschätzung, insbesondere aus Bayern oder aus dem Justizbereich.

Vielen Dank!
sumi1201

sumi1201

Hallo zusammen,
nach meinen aktuellen Informationen ist eine Höhergruppierung leider faktisch ausgeschlossen.
Daher möchte ich das Thema Zulage in den Fokus rücken:
Wie realistisch ist eine dauerhafte Zulage in diesem Fall?

Falls jemand hierzu bereits Erfahrungen hat – insbesondere im Hinblick darauf, dass die Hauptgeschäftsstellenleitung bei Budgetfragen eher zurückhaltend agiert – wäre ich für einen Austausch sehr dankbar.

Würde mich über Rückmeldung freuen.

sumi1201

sumi1201

Guten Morgen zusammen,

kennt sich hier vielleicht jemand aus, oder hat bereits praktische Erfahrungen?

Gibt es im TV-L realistische Möglichkeiten einer dauerhaften Zulage (§ 14 oder § 16 Abs. 5 TV-L)?
Im Sinne der Personalbindung. Ich verzichte auf ca. 3500€ im Jahr an Schichtzulagen, soll aber mehr Verantwortung bei gleichzeitig mehr körperlicher Arbeit übernehmen. Rutsche zudem von 38,5 Std auf 40,1 Std hoch.

MoinMoin

§14 kommt nur in Frage, wenn es höherwertigen Tätigkeiten sind und sie nur vorübergehend übertragen werden.

Also nein nicht bei dir. Denn dafür scheint die Anzahl der Vollportionen zu niedrig.

Und §16 kommt nur in Frage, wenn man dich binden will.
Das heißt, der AG will dich behalten und verhindern, dass du gehst.
Oftmals will da der AG nachweise erbracht bekommen, dass du wechselwillig bist.
Also musste dich weg bewerben und dem AG zeigen, dass andere Ags dich wollen.


Rowhin