Beihilfe ZA-Rechnung mit Ziffer e101

Begonnen von lottamausi, Gestern um 17:29

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lottamausi

Hallo,
der ZA hat mit der Abrechnungsnummer e101 abgerechnet, die die Beihilfe nicht anerkennt.
Weiß jemand, ob das in Ordnung ist? Oder ist der ZA verpflichtet, die offiziellen Abrechnungsnummern für Ärzte bzw. Zahnärzte zu verwenden?

Autodoc

Hallo,
Ich vermute mal mit ZA ist Zahnarzt gemeint. Prinzipiell ist immer ein Vertrag zwischen dir und dem Zahnarzt entstanden. Die dort abgerechneten Positionen müssen nicht zwingend so ausgestaltet sein, dass die Beihilfe das akzeptiert. Im schlimmsten Fall bleibt man auf den Kosten sitzen.

Ich hatte das zum Beispiel bei einer analogen Anrechnung einer Ziffer. Hat die Beihilfe natürlich abgelehnt.

Ein Anrecht auf Abänderung der Rechnung hat man in der Regel nicht. Aber freundlich nachfragen geht natürlich.

Meistens ist aber das Problem, dass man die Rechnungen sehr lange sammelt, und dann keine Möglichkeit mehr hat, sich mit dem behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen.

lottamausi

So habe ich mir das auch schon gedacht.
Der ZA (Ja, ich meine den Zahnarzt;)) hat recht unangenehm reagiert und meinte, es hätte noch nie Schwierigkeiten mit dieser Abrechnungsziffer gegeben.
Ich verbuche es jetzt unter Lehrgeld...