Kürzung des Altersteilzeitzuschlags

Begonnen von Rüsseltier66, 13.03.2026 20:49

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Rüsseltier66

Gibt es hier noch weitere Beamte in Altersteilzeit, denen augrund des Wegfalls der Mindestvorsorgepauschale der Altersteilzeitzuschlag um 70 Euro monatlich gekürzt wurde ? Kann das so richtig sein ?  Die zugesagten 80 % des Gehalts werden ja somit nicht mehr ereicht .

Funbraker

Auch hier wird es wahrscheinlich wieder so sein, dass die privaten KV-/PV-Beiträge noch nicht korrekt in das Abrechnungssystem übernommen wurden. Bitte einmal über ELSTER prüfen, ob und wann der Abruf erfolgte. Es sollte bei korrektur Übernahme dann eine Nachberechnung erfolgen.

Rüsseltier66

Nein , das ist leider nicht der Fall . Die Kürzung erfolgte nach korrekter Übermittlung im März - allerdings rückwirkend ab Januar

Funbraker

Zitat von: Rüsseltier66 in Gestern um 21:12Nein , das ist leider nicht der Fall . Die Kürzung erfolgte nach korrekter Übermittlung im März - allerdings rückwirkend ab Januar
Was sagt die Abrechnungsstelle dazu? Ich hoffe nicht, dass hier das Rundschreiben vom BMI aus 2010 noch greift:
ZitatNach § 2 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags bei Altersteilzeit (Altersteilzeitzuschlagsverordnung - ATZV) bleiben steuerliche Freibeträge oder sonstige individuelle Merkmale unberücksichtigt. Dies gilt entsprechend für die über der Mindestvorsorgepauschale liegenden Basiskrankenversicherungs- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16022010_D322106041.htm
https://www.gesetze-im-internet.de/atzv/index.html#BJNR319100998BJNE000401377