Eingruppierung

Begonnen von arbeitstherapieschreiner, Gestern um 15:37

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arbeitstherapieschreiner

Hallo, wir arbeiten im Maßregelvollzug in der Arbeitstherapie Fachrichtung Holz (Schreinerei). Ein Kollege ist Arbeitserzieher und im TVÖD in SuE S8b eingruppiert. Zwei weitere Kollegen (Schreiner- und Zimmerermeister) sind im VKA EG 8 eingruppiert. Die beiden Entgeltgruppen unterscheiden sich im Verdienst ja schon erheblich. Nun wollten die beiden Meister in VKA EG 9a eingruppiert werden. Dies wurde abgelehnt, da mit dem Maßregelvollzug ja keine "schwierige Tätigkeit" vorliegt. Diese Begründung an sich ist schon mehr als fraglich. Da aber die Eingruppierung eines Erziehers in S8b genau diese schwierigen Tätigkeiten rechtfertigt. Hier wird also mit zweierlei Maß gemessen. Kennt jemand vielleicht einen vergliehcbaren Fal

Fettschwanzmaki

Das Problem dürften die unterschiedlichen TV sein.

Im SuE werden "schwierige Tätigkeiten" im Sinne von "schwieriges Klientel" entsprechend berücksichtigt, im VKA geht es rein nach der Qualifikation, so dass ein Meister halt mit EG 8 eingruppiert wird.

Für die EG 9a muss neben "überwiegend selbstständigen Leistungen" auch eine "hohe fachliche Verantwortung" vorliegen.

Ich bezweifel, dass die "hohe fachliche Verantwortung" gegeben ist.

Wir reden hier über eine "Arbeitstherapie" (bitte nicht abwertend verstehen), wenn da mal ein "Werkstück" nicht so ist, wie es sein soll, wird das sehr wahrscheinlich nicht ganz so gravierend sein bzw. zu wirtschaftlichen Nachteilen führen.

Nach meinem Verständnis ist das so vollkommen korrekt.

Der Geograph

Kann meinen Vorredner nur zustimmen.

Problem sind die unterschiedlichen TV.

Eine höherwertige Tätigkeit die eine 9 rechtfertigt ist nicht gegeben!

Bubi11

Auch bei uns sind die Meister A+B Therapie der Forensik in EG8. Leider gibt die Stelle auch nicht mehr her.