[ST] Amtsangemessene Besoldung Sachsen-Anhalt

Begonnen von Max Guru, 12.03.2026 23:05

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Max Guru

Damit wir in Sachsen-Anhalt nicht ganz vergessen werden: gibt es hier irgendwelche Erkenntnisse hinsichtlich der Planungen zur Einführung der amtsangemessenen Besoldung in Sachsen-Anhalt?😁

Hefty

Zum Teil wird im neuen Gesetzentwurf des Landesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetzes darauf eingegangen. siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127783.0.html

ACDSee

In ST gab es auch eine Selbstbefassung im Ausschuss für Finanzen.
Diese ist hier dokumentiert: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/portal/vorgang/V-238153

Ergebnisse sind nicht zu erwarten.

Glaubt man dem Entwurf des "Landesbesoldungs- und -Versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027/2028" sieht sich die Landesregierung gut aufgestellt.

Sie geht davon aus, nach Anhebung des ergänzenden Familienzuschlags von 350 Euro auf 600 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2026, die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u. a.) zum Gebot der Mindestbesolodung einzuhalten.

Aus diesem Grund erfolgt auch keine Anpassung des Familienzuschlages für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind für die Jahre 2026 bis 2028 (auch nicht um die verhandelten 2,8 bzw. 2,0 oder 1,0%). Nach dem Maßstab des Median-Äquivalenzeinkommens einer entsprechenden Familie ist der aktuelle Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind von monatlich 818,98 Euro auskömmlich.

Insofern könnte man statt von einer wirkungsgleichen Übertragung auch von einer Schlechterstellung sprechen.

Max Guru

Sehr erstaunlich:

1. Landesportal LSA vom 3.12.2015:

Das Ministerium der Finanzen wird den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Detail prüfen und analysieren. Dies wird aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht teilweise neu festgelegten komplexen Maßstäbe voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Frage, ob und gegebenenfalls welche Auswirkungen sich auf das Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt ergeben könnten, kann erst nach eingehender Prüfung beantwortet werden.

2. wenige Wochen später im Gesetzentwurf ...
Darüber hinaus wird der ergänzende Familienzuschlag von 350 Euro auf 600 Euro rückwirkend
zum 1. Januar 2026 erhöht, um die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
in seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u. a.) zum Gebot der Mindestbesol-
dung einzuhalten.


So lange hat also die Prüfung nicht gedauert und man weiß nun schon, dass jetzt alles verfassungsgemäß ist, wenn man nur den Familienzuschlag erhöht!?
Und das alles ohne öffentliche Diskussion und Beteiligung?
Übrigens: das Protokoll von der Sitzung des Finanzausschusses am 19.2.2026 ist immer noch nicht online ...

Hannes009

#4
Naja bisschen mehr als zehn Jahre 🤪

Tausch mal die 15 mit einer 25;)

Max Guru

Zitat von: Hannes009 in Gestern um 10:47Naja bisschen mehr als zehn Jahre 🤪

Tauach mal die 15 mit einer 25;)

Natürlich: sorry, vertippt  ;D

AIBVIRUS

Zitat von: Max Guru in Gestern um 10:45Übrigens: das Protokoll von der Sitzung des Finanzausschusses am 19.2.2026 ist immer noch nicht online ...

Nachtigall ick hör dir trapsen....

Zumindest in der Kurzfassung ist zu sehen, dass das Thema für erledigt erklärt wurde. Des ist typisch Richter im stillen Kämmerchen, der wohl auch dabei war.

1.
Verfassungsmäßigkeit der Besoldungsanordnung
Selbstbefassung Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - ADrs. 8/FIN/254
Der Ausschuss für Finanzen nahm den Bericht des Ministeriums der Finanzen entgegen,führte eine Beratung durch und verständigte sich, das Thema für erledigt zu erklären.
Den Fraktionen bleibt es unbenommen, sich bei Bedarf im Rahmen der Selbstbefassung erneut an den Ausschuss für Finanzen zu wenden.

Max Guru

So schnell kann man das Thema als erledigt abhaken (denkt man jedenfalls offenbar)

AIBVIRUS

Ich habe mich nunmehr beraten und verständigt meine (Widerspruchs-) Verfahren trotz der transparenten und nachvollziehbaren Erledigungsberatungen weiter zu betreiben und ggf. zu klagen. Zudem ist der Richter nach der Wahl im September Geschichte, vielleicht zieht ja dann Anstand und Vernunft in den Magdeburger Editharing ein. Die Hoffnung stirbt zuletzt.