[ST] Besoldungsrunde 2025-2028 Sachsen-Anhalt

Begonnen von Admin, 20.03.2026 03:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hefty

für eine mögliche Anpassung wird mit Sicherheit der Ausgang der anhängigen Klagen in ST abgewartet. Das dürfte dieses Jahr wohl nichts mehr werden.

IamnoHuman

Hallo, ich weiß nicht ob es nur in meiner Konstellation so ist. Kann es sein, dass der Besoldungsrechner ab 01.04.2026 nicht richtig funktioniert.  Bin A10 Stufe 3 verheiratet 1 Kind. Es wird keine Erhöhung angezeigt,  der Betrag ist im neuen Rechner exakt gleich.

Besoldungsguru

Gerichtlich bindende Entscheidungen für Sachsen-Anhalt, welche eine nicht amtsangemessene Alimentation für Zeiträume ab 2022 feststellen, wurden bislang nicht getroffen.

Aufgrund des noch nicht entschiedenen Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Halle an das Bundesverfassungsgericht vom 11.07.2017 (Az. 5 A 140/15 HAL) ist es geboten, eingelegte Widersprüche ruhen zu lassen. Denn die Rechtsfrage der erneuten bzw. weiteren verfassungswidrigen Alimentation im Land Sachsen-Anhalt (der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 betrifft bislang die Besoldungssysteme anderer Bundesländer (z. B. Berlin)) ist Gegenstand des o. a. Vorlagebeschlusses. Dieses gilt es abzuwarten.

Im Wesentlichen muss einfach abgewartet werden, bis das Bundesverfassungsgericht einen analogen und bindenden Beschluss für Sachsen-Anhalt fertigt. Erst dann ist Sachsen-Anhalt verpflichtet, bezüglich der Alimentierung entsprechend der Vorgaben nachzubessern. Vermutlich wird dafür dann ein ein Reparaturgesetz bzw. ein Nachtragshaushalt erforderlich sein. Im Laufe von 2027 könnte vielleicht ein entsprechender Beschluss vorliegen. Dann dauert es vermutlich nochmal 12-18 Monate, bis ein entsprechender Gesetzentwurf für Sachsen-Anhalt vorliegt. Insoweit könnte es noch bis 2029 dauern, bis eine entsprechende Nachzahlung durch die Bezügestelle erfolgt. Eine schnellere Umsetzung wäre zwar wünschenswert, aber wohl eher unwahrscheinlich.


IchLiebeBeamtentum

Hat das Bundesverfassungsgericht einen analogen und bindenden Beschluss auch für die Bundesländer (beispielsweise Brandenburg, Schleswig-Holstein) verfasst, die bereits einen Entwurf zur amtsangemessenen Alimentation erarbeitet und vorgelegt haben?

rs

Bei JEDER Änderung der Besoldungsgesetze ist die lfd. Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes zu berücksichtigen.
Seit der Rechtsprechung in 2025 haben sich diese "wir-übernehmen-den-Tarifabschluss-Besoldungsänderungsgesetze" quasi erledigt.
Die Finanzministerin aus SH hat sich hierzu im SH Finanzausschuss einmal ganz klar zu geäußert und dies bislang als einzige mit bekannte Politikerin. Traurig. Sie referierte dort, dass nun jährlich zum 01.01. zu überprüfen sei, ob die Besoldung angepasst werden müsse. Notfalls müsse mit Prognosen gearbeitet werden.
Fakt ist, jeder Politiker, der an der bisherigen Methode festhält und intern bereits Kenntnis hat, dass die Tarifübernahme nicht ausreicht, um dem Beschluss des Verfassungsgerichts zu genügen, verstößt absichtlich gegen unsere Verfassung.

Neugieriger

Zitat von: Besoldungsguru in 27.07.2026 08:50Gerichtlich bindende Entscheidungen für Sachsen-Anhalt, welche eine nicht amtsangemessene Alimentation für Zeiträume ab 2022 feststellen, wurden bislang nicht getroffen.


Dieser Aussage würde ich so nicht zustimmen. Die Beschlüsse des BVerfG haben auch für den Besoldungsgesetzgeber in Sachsen-Anhalt eine bindende Wirkung. Wie AltStrG im Forum deutlich machte, hat Berlin eine Frist auferlegt bekommen, bis wann das Reparaturgesetz verabschiedet und veröffentlicht sein muss. Ende März 2027 muss also gesetzlich geregelt sein, wie hoch die Nachzahlungen für den entscheidungsgegenständlichen Zeitraum ausfallen und wer diese für welchen Zeitraum erhält.

Zu einer verfassungskonformen Ausgestaltung der Besoldung im Hier und Jetzt und in Zukunft sind alle Besoldungsgesetzgeber verpflichtet. Auch Sachsen-Anhalt muss sofort, also unverzüglich, die von Karlsruhe vorgegebenen Maßstäbe beachten und eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen.

Doch wie so oft klafft zwischen Soll und Ist eine Lücke, die von Rechtskreis zu Rechtskreis unterschiedlich groß ist.
Während Schleswig-Holstein in Anbetracht der angekündigten Entscheidung des BVerfG zumindest anfing, bei der Besoldung nachzujustieren und Brandenburg in Erwartung eines Beschlusses proaktiv vor die Lage kommen mag, bleiben andere Besoldungsgesetzgeber weiterhin untätig.
Berlin ist diesbezüglich ein Paradebeispiel - also negativ gemeint. Obwohl das BVerfG innerhalb von fünf Jahren das Land Berlin zweimal direkt abwatschte, meinen Senat und Abgeordnetenhaus, dass die Besoldungsstruktur erst im Nachgang der Reparationszahlungen zu betrachten sei. Damit würde die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation im Hier und Jetzt sowie in der Zukunft erst zu einer unbestimmten Zeit, Anpassungen dann ggf. vorgenommen werden.