E8/5 wohin in E9a?

Begonnen von Andi87, 20.03.2026 15:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andi87

Hallo,

Ich bin jetzt nach zwei Höhergruppierungen soweit, dass ich nach 14 Jahren! Im Januar 2027 endlich in die Stufe 5 komme. Nun werde ich aber nächstes Jahr wahrscheinlich in die E9a gruppiert. Nach vielen Quellen und lesen dieser komme ich aber immernoch nicht klar, wohin ich dann komme? E9a/4 mit Garantiebetrag? E9a/5? Könnt ihr mir da helfen?

Danke schon mal!

PiratJack1991

Moin,
Es gibt hier einen Wunderbaren Rechner, mit dem du das Berechnen kannst. Da du deine aktuelle Gruppe nicht verraten hast, können wir nicht für dich rechnen :)

Also wenn du aktuell in der E8 / Stufe 4 bist, dann würdest du in der E9a auf die Stufe 3 kommen mit einem Garantiebeitrag von 109,49 Euro.

Wenn du dann in der E8 / Stufe 5 bist, dann wäre es E9a in der Stufe 5 ohne Garantiebeitrag.

Ich hoffe das hilft dir schonmal weiter.
Liebe Grüße
PiratJack1991

Andi87

Ups vergessen. Steht aber auch in der Überschrift:)

TVL Bayern
Bin aktuell in der E8/4
Im Januar dann in der E8/5
Dann ab Februar in der E9a/ ?

Bis heute dachte ich auch noch, dass ich in dann im Februar in der E9a/5 bin, aber es finden sich auch Quellen die sagen E9a/4 mit Garantiebetrag (Hätt ich natürlich gar keine Lust drauf schon wieder 4 Jahre in der 4 zu verbringen).

Danke dir schon mal!

PiratJack1991

Ja das mit dem Lesen, wenn du im Januar in die E8/5 kommst, dann ist es laut https://hg-tvl.bplaced.net/ dann E9a/5
Liebe Grüße
PiratJack1991

Mario Nette

Und warum würde man bei Stufe 4 zurück in die 3 gehen und bei Stufe 5 würde man in der 5 bleiben?

Andi87

Das ist genau der Punkt wo ich auch stolper. Ich darf nicht weniger verdienen bei der Höhergruppierung und das wäre nur der Fall, wenn ich von der 5 in die 5 gehe. Aber sämtliche KI Tools sagen ich komm in die 4. Der Rechner sagt 5. Ich bin einfach sehr verwirrt.

Wabi Sabi

Einfach mal dem eigenen Verstand vertrauen und alle Rechner, KI-Hilfsmittel usw. außer acht lassen.  ;)

Entscheidend ist ja einzig und allein die tarifliche Regelung.

§ 17 Abs. 4 Satz 1, 1. HS TV-L:

Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; ...

Damit führt die Eingruppierung von der EG 8 Stufe 5 in die EG 9a Stufe 5 (nach derzeitiger, aber auch nach der ab 1.4.2026 geltenden Entgelttabelle).
Ein Garantiebetrag kommt nicht zum Tragen, da der Unterschiedsbetrag nicht weniger als 180 Euro beträgt (§ 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L).
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

E15TVL

Zitat von: Andi87 in 21.03.2026 16:33Ich bin einfach sehr verwirrt.
Warum? Die Begründung für die korrekte Antwort des Rechners gibst du dir doch selbst. Traue keiner KI  ::)