Amtsangemessene Alimentation - Auswirkungen auf TVöD?

Begonnen von KurzeFrage, 22.03.2026 18:49

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KurzeFrage

Traurig ist es ja eher, dass ein ungefähr gleicher Verdienst erst bei Ausschöpfen aller möglichen Zulagen erreicht wird. Und man muss sich da nichts vormachen: Diese Zulagen sind nur für besondere Berufsgruppen gedacht, damit dort überhaupt noch nach TVöD bezahltes Personal gefunden werden kann.

MoinMoin

Zitat von: KurzeFrage in 27.04.2026 13:37Traurig ist es ja eher, dass ein ungefähr gleicher Verdienst erst bei Ausschöpfen aller möglichen Zulagen erreicht wird. Und man muss sich da nichts vormachen: Diese Zulagen sind nur für besondere Berufsgruppen gedacht, damit dort überhaupt noch nach TVöD bezahltes Personal gefunden werden kann.
Richtig. Bei EG14 ist das nötig, bei dem meisten anderen Konstellationen im Beamten/Angestelltenvergleich herrschte ein einigermaßen Gleichklang.
Und wg. Zulagen: So funktioniert halt die Marktwirtschaft im Arbeitnehmerbereich. Leider kapieren es nur wenige AG im öD und sind zufrieden mit einer schlechtesten Auslese.
Während im Beamtenbereich der Dienstherr einfach aus Lust und Laune die Stundenzahl erhöhen kann, um theoretisch mehr Leistung zu bekommen.

MeTe

Tja bei uns gibt es halt nichts davon - weil Personalangelegenheiten über eine zentrale Verwaltung gesteuert werden und die pauschal keinerlei Zulagen gibt oder Ausnahmen macht. Für niemanden. Einfach ganz grundsätzlich "weil kein Rechtsanspruch" und "Alle werden gleich behandelt sonst angreifbar" -> Lieber jahrelang unbesetzte Stellen, teilweise 30% "Leerstand" weil sich niemand findet, als auch nur eine einzige Stufe mehr zahlen als man zwingend muss.

Die zentrale Verwaltung ist es halt egal ob die Stelle unbesetzt ist oder nicht, die hat damit ja kein Problem, das Problem haben die Kollegen vor Ort.

Aber wenn du schon erzählst wie das bei euch läuft, tja - noch ein Grund mehr den AG zu wechseln. Soll meiner doch danach wieder jahrelang versuchen nen neuen Dummen zu finden. Ich bin mittlerweile durch damit, das nächste Angeobt kommt schon irgendwann.

Paschulke

Mhm...
Mein Bruder ist Lehrer an einem Gymnasium in Sachsen. Als Angestellter und dies bereits seit knapp 30 Jahren.
Wenn ich mir hier mal nüchtern die Berechnung anschaue:
Angestellter E13 Stufe 6 - mit 3 Kindern unter 25 Jahren - verheiratet, Lohnsteuer - IV.
Jahres-Brutto:        84319.83 €       
netto bleiben:        48944.61 €

sein direkter Kollege
Beamter A13 Stufe 12 - mit 3 Kindern unter 25 Jahren - verheiratet, Lohnsteuer - IV.
Jahres-Brutto:        103682.16 €
netto bleiben:        70797.02 €

Das macht jährlich einen Unterschied von 21853,-€ netto (PKV, keine Ahnung wie hoch die im Monat ist, vielleicht 500,-€?) Dann sind es immer noch 15.000 € Lohnunterschied im Jahr. Für die gleiche Tätigkeit finde ich dies recht unverhältnismäßig.
Er meinte, hätte er verbeamtet werden wollen, hätter er damals nach Bayern oder Thüringen gehen müssen. Wollte er aber nicht. Er kann damit leben. Sagt er... ich glaub ihm das auch.
Finde es dennoch erschreckend.

Ich selbst arbeite als Angestellter bei einem Sozalversicherungsträger zusammen mit Bundesbeamten und Kommunalbeschäftigten Tür an Tür. Selbst wir haben unterschiedliche Gehälter für die gleiche Tätigkeit. Der Unterschied ist zwar gegenüber der Lehrerschaft marginal aber 2000,-€ im Jahr sind und bleiben 2000,-€. Das sind in 10 Jahren ein PKW den der eine sich dann mal eben vor die Tür stellen kann.

Irgendwie passt das ganze System so nicht. Und das der Unmut hierdurch Nahrung schöpft ist dann unausweichlich.

Keine Ahnung weshalb die Politik sich so schwer damit tut, dass alle, egal ob Angestellte, Beamte, Selbständige in eine Rentenkasse einzahlen und hieraus auch verberentet werden und das alle in ein Krankenversicherungsystem einzahlen und hierüber krankenversichert sind. Das wär dann auch wieder eine Wertegemeinschaft und eine Entspannung in der aktuell aufgeheizten politischen Diskussion und man müsste dann nicht Sorge tragen, dass komische politische Parteien Oberhand gewinnen die von solchen Diskursen leben...


Kubus

Zitat von: Paschulke in Gestern um 21:15Mhm...
Mein Bruder ist Lehrer an einem Gymnasium in Sachsen. Als Angestellter und dies bereits seit knapp 30 Jahren.
Wenn ich mir hier mal nüchtern die Berechnung anschaue:
Angestellter E13 Stufe 6 - mit 3 Kindern unter 25 Jahren - verheiratet, Lohnsteuer - IV.
Jahres-Brutto:        84319.83 €       
netto bleiben:        48944.61 €

sein direkter Kollege
Beamter A13 Stufe 12 - mit 3 Kindern unter 25 Jahren - verheiratet, Lohnsteuer - IV.
Jahres-Brutto:        103682.16 €
netto bleiben:        70797.02 €

Das macht jährlich einen Unterschied von 21853,-€ netto (PKV, keine Ahnung wie hoch die im Monat ist, vielleicht 500,-€?) Dann sind es immer noch 15.000 € Lohnunterschied im Jahr. Für die gleiche Tätigkeit finde ich dies recht unverhältnismäßig.
Er meinte, hätte er verbeamtet werden wollen, hätter er damals nach Bayern oder Thüringen gehen müssen. Wollte er aber nicht. Er kann damit leben. Sagt er... ich glaub ihm das auch.
Finde es dennoch erschreckend.

Ich selbst arbeite als Angestellter bei einem Sozalversicherungsträger zusammen mit Bundesbeamten und Kommunalbeschäftigten Tür an Tür. Selbst wir haben unterschiedliche Gehälter für die gleiche Tätigkeit. Der Unterschied ist zwar gegenüber der Lehrerschaft marginal aber 2000,-€ im Jahr sind und bleiben 2000,-€. Das sind in 10 Jahren ein PKW den der eine sich dann mal eben vor die Tür stellen kann.

Irgendwie passt das ganze System so nicht. Und das der Unmut hierdurch Nahrung schöpft ist dann unausweichlich.

Keine Ahnung weshalb die Politik sich so schwer damit tut, dass alle, egal ob Angestellte, Beamte, Selbständige in eine Rentenkasse einzahlen und hieraus auch verberentet werden und das alle in ein Krankenversicherungsystem einzahlen und hierüber krankenversichert sind. Das wär dann auch wieder eine Wertegemeinschaft und eine Entspannung in der aktuell aufgeheizten politischen Diskussion und man müsste dann nicht Sorge tragen, dass komische politische Parteien Oberhand gewinnen die von solchen Diskursen leben...



Der Unterschied wird ab A13 sichtbar, darüber ist er noch krasser. Bin daher vor knapp 2 Jahren von E14 Bund in A13 und jetzt A14 "gewechselt". Hatte auf einen Schlag fast einen tausender mehr im Monat.

Darunter wäre der Unterschied nicht so krass gewesen (also unter A13, sprich A12 und co).

MoinMoin

Zitat von: Paschulke in Gestern um 21:15Mhm...
Mein Bruder ist Lehrer an einem Gymnasium in Sachsen. Als Angestellter und dies bereits seit knapp 30 Jahren.
Wenn ich mir hier mal nüchtern die Berechnung anschaue:
Angestellter E13 Stufe 6 - mit 3 Kindern unter 25 Jahren - verheiratet, Lohnsteuer - IV.
Jahres-Brutto:        84319.83 €       
netto bleiben:        48944.61 €

sein direkter Kollege
Beamter A13 Stufe 12 - mit 3 Kindern unter 25 Jahren - verheiratet, Lohnsteuer - IV.
Jahres-Brutto:        103682.16 €
netto bleiben:        70797.02 €

Richtig, mit Kindern ist das Beamtensein eine Goldgrube.
Als Single wäre es nach meinen Berechnungen 52,5K vs 58,2k also rund 10% Netto mehr. Wenn man nicht die Zulage vom AG bekommt, aber selbst mit der maximalen Zulage liegt man dann in Sachsen immer noch um 1k Netto zurück.
kein Wunder, dass das BVerfG feststellt, dass bei dem hD kein verstoß bei der Amtsangemessenen Besoldung vorliegt (für Berlin zumindest festgestellt)

Rheini

Zitat von: MoinMoin in Heute um 07:37Richtig, mit Kindern ist das Beamtensein eine Goldgrube.
Als Single wäre es nach meinen Berechnungen 52,5K vs 58,2k also rund 10% Netto mehr. Wenn man nicht die Zulage vom AG bekommt, aber selbst mit der maximalen Zulage liegt man dann in Sachsen immer noch um 1k Netto zurück.
kein Wunder, dass das BVerfG feststellt, dass bei dem hD kein verstoß bei der Amtsangemessenen Besoldung vorliegt (für Berlin zumindest festgestellt)

Ist das so das das BVerfG dies so für den h. D. festgestellt hat, besonders wenn man bedenkt, dass es ein Abstandsgebot gibt oder hat das BVerfG nicht vielmehr frstgestellt, dass der h. D. nicht insoweit verfassungswidrig besoldetvwird, sofern man die unterste Schwelle der Besoldung nicht reisst?

KlammeKassen

Zitat von: Kubus in 31.03.2026 17:11Der Unterschied zwischen den Beamten und Angestellten ist doch hauptsächlich:
-ab E13 und höher bzw. A13 und höher
-und bei Kindern / ggf. noch Heirat
vorhanden. Ansonsten, mal ausgenommen die erste Stufe bei den Angestellten, sind die Nettosummen doch sehr ähnlich. Ich nehme Bundesbeamte und TVÖD-Bund an, VKA ist ja ähnlich.

Klar, die Pension ist ne andere; aber im Hier und Jetzt sind die Unterschiede marginal.

Streikrecht ist doch für den Eimer; macht doch eh kaum einer. Versetzung ist nen Thema, bei Bundesbehörden aber auch nicht so wirklich ein Problem. Nachteilig bei den Beamten ist auf jeden Fall das Thema vorzeitig aufhören zu arbeiten -> dann gibts nur das Altergeld und den Spaß mit der PKV (voller Beitrag). Letzterer Punkt hat mich lange zögern lassen, aber die Vorteile ab >E13 sind eben monetär schon groß.

Schon spannend nach dem Urteil und dem Umbau der Tabellen, da gibt es nun deutliche Unterschiede

E11 Stufe 1: brutto 4.269,64 Euro
A11 Stufe 2 (die 1 fällt ja weg): 5.000,64 Euro

Nun ist sogar schon das Bruttogehalt höher (selbst wenn man die JSZ miteinbezieht).
Und Netto ist bei den Beamten ja ohnehin deutlich mehr übrig, selbst wenn es brutto die gleiche Höhe wäre (keine ALV, RV; PKV je nachdem...)

Zudem ist ja oftmals sogar E10 = A11, so dass der Unterschied noch krasser wäre.


Jaaaa... aber man darf nicht streiken und muss Tag und Nacht für den Dienstherren einstehen
--> ist doch praktisch, wenn die anderen für einen streiken und man selbst nichts machen muss
--> bei uns in der Kommune wurde nachts noch nie jemand aus dem Bett geklingelt um zu schauen, ob er wirklich seine volle Person jederzeit in den Dienst des Dienstherren stellt


Normalerweise müssten die Gewerkschaften fordern, dass eine Angleichung stattfindet; zumal gerade durch die Kommunen wesentlich mehr Angestellte vorhanden sind, die auch Beiträge bezahlen (und ggf. für die Beamten mitstreiken).
Bei den Abschlüssen will die Gewerkschaft immer eine "zeit- und inhaltsgleiche Übertragung" auf die aktiven Beamten und Versorgungsbezieher haben.
Daher müsste es der Logik nach jetzt ja auch so laufen....

Aber das kam halt noch nie zur Sprache, dass die Angestellten genauso behandelt werden müssten; das ist immer nur andersrum gegeben.