TVöD-K: Stufenlaufzeit und Elternzeit – ist diese Berechnung korrekt?

Begonnen von huhu09, Gestern um 14:01

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huhu09

Hallo zusammen,

ich brauche einmal eure Einschätzung zu meiner Stufenzuordnung nach TVöD-K.

Ich bin seit dem 01.01.2020 im öffentlichen Dienst beschäftigt und war in EG 8 eingruppiert. Vor meiner ersten Elternzeit befand ich mich in Stufe 2. Der ursprüngliche Stufenaufstieg in Stufe 3 wäre zum 01.01.2023 erfolgt.

Meine Elternzeiten waren:

*   13.10.2022 bis 12.11.2022
*   13.05.2023 bis 12.03.2024
*   13.06.2024 bis 12.07.2024

Mein Arbeitgeber hat die erste Elternzeit mit 31 Tagen berücksichtigt und den Aufstieg von Stufe 2 nach Stufe 3 entsprechend vom 01.01.2023 auf den 01.02.2023 verschoben.

Soweit ist das für mich nachvollziehbar.

Bei der weiteren Berechnung komme ich allerdings ins Grübeln.

Da die Stufenlaufzeit von Stufe 3 nach Stufe 4 drei Jahre beträgt, würde ich zunächst vom 01.02.2023 bis zum 01.02.2026 rechnen.

Die weiteren Elternzeiten werden dann ebenfalls nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet.

Mein Arbeitgeber kommt in seinem Schreiben letztendlich auf einen Aufstieg in Stufe 4 zum 02.12.2027.

Was mich irritiert: In der Berechnung wird zunächst ein Erreichen der Stufe 4 zum 01.01.2027 genannt und anschließend nochmals die Elternzeit vom 13.05.2023 bis 12.03.2024 sowie die Elternzeit vom 13.06.2024 bis 12.07.2024 auf diesen Termin aufgeschlagen.

Für mich sieht es deshalb so aus, als könnten die Elternzeiten bei der Berechnung möglicherweise doppelt berücksichtigt worden sein.

Meine Frage an euch: Ist die Berechnung des Arbeitgebers so korrekt oder müsste der Aufstieg in Stufe 4 bereits zum 01.01.2027 erfolgen?


Vielleicht kennt sich hier jemand mit § 17 TVöD bzw. der Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit aus und kann einmal über die Berechnung schauen.

Vielen Dank schon einmal!

TVOEDAnwender

Der Aufstieg müsste zum 01.01.2027 erfolgen. Die beiden Elternzeiten in Stufe 3 ergeben zusammen elf Monate und verschieben den regulären Termin vom 01.02.2026 entsprechend. Beim 02.12.2027 wurden die Elternzeiten offenbar doppelt berücksichtigt.