Mischtätigkeit oder ausschl. Allgem. Teil?

Begonnen von Olympe de Gouges, Heute um 09:52

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Olympe de Gouges

Hallo alle,

ich habe eine Frage an die Stellenbewerter*innen unter euch! Derzeit habe ich eine neu zu besetzende Stelle zu bewerten. Es handelt sich um eine/n Verwaltungsinformatiker, die/der als Sachbearbeiter*in Organisation mit Digitalisierungsaufgaben eingestellt werden soll.

Arbeitsvorgänge sind:

1. Planung, Steuerung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten
2. Konzeption, Entwicklung und Einführung digitaler Anwendungen und Lösungen
3. Fachliche Beratung, Koordination und Schnittstellenmanagement im Digitalisierungsumfeld
4. Begleitung des organisatorischen Wandels und Kompetenzaufbau im Rahmen der Digitalisierung
5. Prozessmanagement

Ich frage mich nun, ob die Stelle nicht als Mischtätigkeit zu bewerten wäre (IT-Teil für AV 1-3 und Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für AV 4 und 5?)

Wie ist eure Meinung dazu?

Vielen Dank im Voraus :)

Petar Tudzharov

Soll der Stelleninhaber die Punkte 1-3 vollumfänglich bearbeiten oder gibt es eine definierte Abgrenzung zur IT? Soll er im Rahmen der Digitalisierungsprojekte am Ende auch die beschaffte Soft-/Hardware installieren, konfigurieren und supporten? Soll der Stelleninhaber zuvor die technische Kompatibilität bzw. die Anforderungen definieren und prüfen?

Ist also zwingend ein technisches Detailwissen erforderlich oder könnten die Aufgaben auch von einem technikaffinen Laien wahrgenommen werden?

Lorenzo von Matterhorn

Solltest du dauerhaft mit der Aufgabe der Stellenbewertung betraut sein, würde ich dringend zur Teilnahme an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen in diesem Aufgabenbereich raten.

Ohne die Einzelaufgaben zu kennen, erschließt sich mir derzeit nicht, warum hier die Bildung von gleich 5 AV sachgemäß sein sollte. Gerade die Aufgaben von 1-3 können möglicherweise einen AV rechtfertigen. Die Aufgaben des AV 4 können aus denen der AV 1-3 resultieren und somit auch dazugehörig sein. Sollte sich das Prozessmanagementim AV 5 auf die Prozesse der Projekte, Anwendungen und Lösungen der AV 1-3 beziehen sehe ich hier ebenfalls eine Nähe, die ein gemeinsames Arbeitsziel rechtfertigen kann.

Zudem stellt sich die Frage, wie schon von Petar erwähnt, zum tatsächlichen technischen Zuschnitt der Stelle. Die Vorbemerkungen zum IT Abschnitt geben hier Aufschluss.

Da jeder AV für sich bertrachtet wird, ist es aber grundsätzlich natürlich möglich, dass die Tätigkeiten einer Stelle mehrere Teile der EntGO betrifft.

Olympe de Gouges

#3
Zitat von: Petar Tudzharov in Heute um 10:08Soll der Stelleninhaber die Punkte 1-3 vollumfänglich bearbeiten oder gibt es eine definierte Abgrenzung zur IT? Soll er im Rahmen der Digitalisierungsprojekte am Ende auch die beschaffte Soft-/Hardware installieren, konfigurieren und supporten? Soll der Stelleninhaber zuvor die technische Kompatibilität bzw. die Anforderungen definieren und prüfen?

Ist also zwingend ein technisches Detailwissen erforderlich oder könnten die Aufgaben auch von einem technikaffinen Laien wahrgenommen werden?

Also tatsächlich ist AV 1 eher Projektmanagement im IT-Bereich; der 2. AV enthält schon aus meiner Sicht klare IT-Aufgaben wie "Fachliche Konzeption digitaler Lösungen auf Grundlage organisatorischer Anforderungen" (die Einzelaufgaben wären da
- Fachliche Konzeption digitaler Lösungen auf Grundlage organisatorischer Anforderungen
- Entwicklung und Weiterentwicklung eigener Anwendungen (bspw. mittels Low-Code-Plattformen)
- Fachliche Begleitung der technischen Umsetzung und Integration in bestehende Systemlandschaften
- Einführung, Testung und kontinuierliche Optimierung digitaler Anwendungen
 und "Entwicklung und Weiterentwicklung eigener Anwendungen (bspw. mittels Low-Code-Plattformen)

Und im AV 3 sind Aufgaben, die ohne IT-Fachkenntnisse glaube ich nicht zu erledigen wären.


Olympe de Gouges

Zitat von: Lorenzo von Matterhorn in Heute um 10:18Solltest du dauerhaft mit der Aufgabe der Stellenbewertung betraut sein, würde ich dringend zur Teilnahme an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen in diesem Aufgabenbereich raten.

Ohne die Einzelaufgaben zu kennen, erschließt sich mir derzeit nicht, warum hier die Bildung von gleich 5 AV sachgemäß sein sollte. Gerade die Aufgaben von 1-3 können möglicherweise einen AV rechtfertigen. Die Aufgaben des AV 4 können aus denen der AV 1-3 resultieren und somit auch dazugehörig sein. Sollte sich das Prozessmanagementim AV 5 auf die Prozesse der Projekte, Anwendungen und Lösungen der AV 1-3 beziehen sehe ich hier ebenfalls eine Nähe, die ein gemeinsames Arbeitsziel rechtfertigen kann.

Zudem stellt sich die Frage, wie schon von Petar erwähnt, zum tatsächlichen technischen Zuschnitt der Stelle. Die Vorbemerkungen zum IT Abschnitt geben hier Aufschluss.

Da jeder AV für sich bertrachtet wird, ist es aber grundsätzlich natürlich möglich, dass die Tätigkeiten einer Stelle mehrere Teile der EntGO betrifft.

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Beim 1. AV handelt es sich um verwaltungsweite Digitalisierungs-Projekte, für die das Projektmanagement übernommen wird, beim 2. AV geht es um die Anwendungen und Lösungen auf Abteilungs- oder Amtsebene, jeder AV hat ein eigenes Arbeitsziel.

Olympe de Gouges

Ich habe zwischenzeitlich meine Lösung gefunden: AV 1 und 3-5 sind im Allgem. Teil zu bewerten, wie ich es gedacht habe. AV 2 ist, wie vermutet, im IT-Teil zu bewerten, sodass es eine Mischbewertung ist. Die einzelnen AVs haben ein jeweils abgrenzbares Arbeitsziel. Vielen Dank für euren Input! Ihr habt mir sehr geholfen :)