Unterschiedliche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit

Begonnen von Daggi72, 26.03.2026 07:54

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Faunus

Zitat von: Daggi72 in Gestern um 12:36Mir wurde erklärt, dass man nun eben die Tätigkeiten an die EG anpasst, es wird so hektisch, weil man im Grunde weiß, dass ich Recht habe. Daher hat man mir das noch so verkauft, dass ich natürlich nichts mehr machen muss für das ich nicht bezahlt werde wie jetzt die anderen ;)

Möchtest Du das nicht mehr machen?

TVOEDAnwender

Zitat...gibt aber Tätigkeitsbeschreibungen für jeden...

Und diese Tätigkeitsbeschreibungen sind alle 1:1 deckungsgleich?

Daggi72

Zitat von: Faunus in Gestern um 13:12Möchtest Du das nicht mehr machen?

Doch, auf jeden Fall. Mich hat man auch vorher nicht dazu befragt, sondern heute einen Termin festgelegt, in dem man das neu regeln will. Der Job wird für mich dann auch uninteressant werden, da ich ja über all die Jahre einen gewissen Anspruch habe, der dann nicht mehr erfüllt wird. Meine Kollegen sollen dann eben diese "höherwertigen" Tätigkeiten von mir übernehmen

Daggi72

Zitat von: TVOEDAnwender in Gestern um 13:18Und diese Tätigkeitsbeschreibungen sind alle 1:1 deckungsgleich?

Ja, es sei denn man hätte jetzt bei den anderen im Rahmen der Höhergruppierung was geändert, das weiß ich nicht, weil ja dieser Prozess an mir vorbeigeleitet wurde, mit der nachtraäglichen Begründung, ich hätte die notwendige Qualifikation nicht

TVOEDAnwender

Zitat von: Daggi72 in Gestern um 13:25Ja, es sei denn man hätte jetzt bei den anderen im Rahmen der Höhergruppierung was geändert, das weiß ich nicht, weil ja dieser Prozess an mir vorbeigeleitet wurde, mit der nachtraäglichen Begründung, ich hätte die notwendige Qualifikation nicht
Das ist tatsächlich die entscheidende Frage: Sind deine Kollegen höhergruppiert worden, weil ihnen neue oder geänderte Tätigkeiten übertragen wurden und dir nicht (Fall 1), oder hat der Arbeitgeber lediglich eine fehlerhafte Bewertung korrigiert, ohne dass sich die Tätigkeiten geändert haben (Fall 2)? Denkbar ist bei Fall 1 auch, dass Arbeitsvorgänge neu zugeschnitten wurden, sodass deine Kollegen nun z.B. die erforderlichen Zeitanteile für ,,besondere Schwierigkeit und Bedeutung" erreichen und du nicht.

Im ersten Fall hättest du tatsächlich schlechte Karten. Dann kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts unterschiedliche Tätigkeiten innerhalb deiner Entgeltgruppe zuweisen, sodass sich deine Tätigkeit von der der höhergruppierten Kollegen unterscheidet.

Im zweiten Fall sieht es anders aus. Wenn sich die Tätigkeiten nicht geändert haben und lediglich die Bewertung korrigiert wurde, müssen deine Tätigkeiten entsprechend auch höher entlohnt werden, da die Eingruppierung allein von den übertragenen Tätigkeiten abhängt. Die Korrektur muss also auch bei dir erfolgen.

Eine Abweichung zwischen dir und deinen Kollegen (du EG 9b, die Kollegen EG 10) kann sich bei 1:1 gleich übertragenen Tätigkeiten allenfalls daraus ergeben, dass bei dir persönliche Anforderungen nicht erfüllt sind, etwa eine geforderte Hochschulbildung. In solchen Fällen mit Anforderungen in der Person kann es sein, dass du trotz identischer Tätigkeit eine Entgeltgruppe darunter eingruppiert bist.

Du solltest deinen Anspruch bei Fall 2 aktiv geltend machen. Andernfalls verlierst du Monat für Monat Entgelt, insbesondere wegen tariflicher Ausschlussfristen. Außerdem solltest du dem Arbeitgeber deutlich machen, dass du erwartest, weiterhin Tätigkeiten übertragen zu bekommen, die deiner tatsächlichen Eingruppierung entsprechen. Einer Übertragung niedriger bewerteter Tätigkeiten solltest du widersprechen bzw. dein Einverständnis verweigern.

Daggi72

Zitat von: TVOEDAnwender in Gestern um 13:46Das ist tatsächlich die entscheidende Frage: Sind deine Kollegen höhergruppiert worden, weil ihnen neue oder geänderte Tätigkeiten übertragen wurden und dir nicht (Fall 1), oder hat der Arbeitgeber lediglich eine fehlerhafte Bewertung korrigiert, ohne dass sich die Tätigkeiten geändert haben (Fall 2)? Denkbar ist bei Fall 1 auch, dass Arbeitsvorgänge neu zugeschnitten wurden, sodass deine Kollegen nun z.B. die erforderlichen Zeitanteile für ,,besondere Schwierigkeit und Bedeutung" erreichen und du nicht.

Im ersten Fall hättest du tatsächlich schlechte Karten. Dann kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts unterschiedliche Tätigkeiten innerhalb deiner Entgeltgruppe zuweisen, sodass sich deine Tätigkeit von der der höhergruppierten Kollegen unterscheidet.

Im zweiten Fall sieht es anders aus. Wenn sich die Tätigkeiten nicht geändert haben und lediglich die Bewertung korrigiert wurde, müssen deine Tätigkeiten entsprechend auch höher entlohnt werden, da die Eingruppierung allein von den übertragenen Tätigkeiten abhängt. Die Korrektur muss also auch bei dir erfolgen.

Eine Abweichung zwischen dir und deinen Kollegen (du EG 9b, die Kollegen EG 10) kann sich bei 1:1 gleich übertragenen Tätigkeiten allenfalls daraus ergeben, dass bei dir persönliche Anforderungen nicht erfüllt sind, etwa eine geforderte Hochschulbildung. In solchen Fällen mit Anforderungen in der Person kann es sein, dass du trotz identischer Tätigkeit eine Entgeltgruppe darunter eingruppiert bist.

Du solltest deinen Anspruch bei Fall 2 aktiv geltend machen. Andernfalls verlierst du Monat für Monat Entgelt, insbesondere wegen tariflicher Ausschlussfristen. Außerdem solltest du dem Arbeitgeber deutlich machen, dass du erwartest, weiterhin Tätigkeiten übertragen zu bekommen, die deiner tatsächlichen Eingruppierung entsprechen. Einer Übertragung niedriger bewerteter Tätigkeiten solltest du widersprechen bzw. dein Einverständnis verweigern.

Müsste ich herausfinden, wenn es mir denn jemand sagt... Andererseits machen wir immer noch alle exakt dasselbe, kann eigentlich nicht
 Angeblich fehlt mir ja das Studium, aber ich entnehme der entgeltordnung nicht, das man dieses braucht, alternativ muss ich den H2 Lehrgang machen

TVOEDAnwender

Zitat von: Daggi72 in Gestern um 14:26Müsste ich herausfinden, wenn es mir denn jemand sagt... Andererseits machen wir immer noch alle exakt dasselbe, kann eigentlich nicht
 Angeblich fehlt mir ja das Studium, aber ich entnehme der entgeltordnung nicht, das man dieses braucht, alternativ muss ich den H2 Lehrgang machen

Wenn es sich um Tätigkeiten der EG 10 der Anlage A, Teil I ,,Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst" handelt und diese auf der EG 9b / Fallgruppe 3 (,,Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit") aufbauen, ist die für die Tätigkeit notwendige Hochschulbildung grundsätzlich Voraussetzung, also eine Anforderung in der Person, um in EG 10 eingruppiert zu werden.

Fehlt diese, bist du, sofern du nicht ausnahmsweise als ,,sonstiger Beschäftigter" im tariflichen Sinne anerkannt wirst, eine Entgeltgruppe niedriger einzugruppieren. Das ergibt sich aus den Vorbemerkungen zu allen Entgeltgruppen, Nr. 1 Abs. 4. Die Anerkennung als ,,sonstiger Beschäftigter" ist dabei die absolute Ausnahme, ein Blick in die einschlägige Rechtsprechung zeigt, wie restriktiv das gehandhabt wird.

Der Hinweis deines Arbeitgebers auf die fehlende Qualifikation ist also nicht per se falsch, sondern kann tariflich durchaus relevant sein. Entscheidend bleibt aber immer, ob die konkreten Tätigkeitsmerkmale und die jeweiligen Fallgruppen tatsächlich in deinem Fall zutreffen.

TVOEDAnwender

Nachtrag: Nur zur Klarstellung: Falls der Arbeitgeber die Eingruppierung deiner Kollegen auf EG 11 korrigiert hat und nicht bewusst eine Höhergruppierung durch Übertragung neuer Tätigkeiten vorgenommen hat, also keine Änderung der Tätigkeiten erfolgt ist, wirkt diese Korrektur grundsätzlich auch auf dich durch, sofern ihr alle tatsächlich 1 zu 1 die gleichen Tätigkeiten ausübt.

In diesem Fall wäre bei dir allerdings auch weiterhin die sogenannte ,,Minus-eins-Regel" zu beachten, also du wärst dann in EG 10, da Du die Anforderung in der Person (HS-Studium) nicht erfüllst.

Daggi72

Zitat von: TVOEDAnwender in Gestern um 15:06Nachtrag: Nur zur Klarstellung: Falls der Arbeitgeber die Eingruppierung deiner Kollegen auf EG 11 korrigiert hat und nicht bewusst eine Höhergruppierung durch Übertragung neuer Tätigkeiten vorgenommen hat, also keine Änderung der Tätigkeiten erfolgt ist, wirkt diese Korrektur grundsätzlich auch auf dich durch, sofern ihr alle tatsächlich 1 zu 1 die gleichen Tätigkeiten ausübt.

In diesem Fall wäre bei dir allerdings auch weiterhin die sogenannte ,,Minus-eins-Regel" zu beachten, also du wärst dann in EG 10, da Du die Anforderung in der Person (HS-Studium) nicht erfüllst.

Damit wäre ich ja einverstanden bzw war es bisher, aber ein Unterschied von 2 EG Klassen ist halt auch finanziell ein großer Unterschied

MoinMoin

Zitat von: Daggi72 in Gestern um 19:02Damit wäre ich ja einverstanden bzw war es bisher, aber ein Unterschied von 2 EG Klassen ist halt auch finanziell ein großer Unterschied

Also ab zum Gericht und es dort klären

Daggi72

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 19:56Also ab zum Gericht und es dort klären
Ich denke auch, da führt kein Weg dran vorbei