[Allg] Disziplinarmaßnahme Verweis

Begonnen von Peter8787, 26.03.2026 18:56

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Peter8787

Hallo Zusammen,

Ich bin Beamter auf Probe und soll Ende nächsten Jahres Beamter auf Lebenszeit werden.

Jetzt ist mir dummerweise ein Fehler unterlaufen und bekomme vom Dienstherrn einen Verweis.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie sich das mit dem Übergang von Probe auf Lebenszeit verhält. Wird die Probezeit verlängert oder kann man mich wegen dem Verweis dann später bei der Beurteilung zur Lebenszeit entlassen?

Mein Vorgesetzter ist sehr zufrieden mit meiner Arbeit und hat das auch bei der Befragung so angegeben.

Ich danke euch.

philosophos

Ohne zu wissen, worauf sich der Verweis konkret bezieht, wird es schwierig, die Auswirkungen verlässlich einzuschätzen. Ein Verweis ist eine eher milde Disziplinarmaßnahme, er setzt aber dennoch ein festgestelltes Dienstvergehen voraus, also eine schuldhafte Pflichtverletzung (vorsätzlich oder fahrlässig).

Deine Formulierung ,,dummer Fehler" klingt eher nach einem einmaligen Versehen. Das kann im Einzelfall zwar auch disziplinarisch relevant sein, allerdings kommt es stark auf die Umstände, die Schwere und das Gesamtbild an. Dass mit einem Disziplinarverfahren reagiert wurde, spricht ja schon eher dafür, dass es kein so kleiner Fehler war, da solche Angelegenheiten ja prinzipiell auch informell behandelt werden könnten.

Für die Probezeit entscheidend ist letztlich die Prognose deiner Eignung. Wenn dein Vorgesetzter mit deiner Leistung zufrieden ist und es sich um einen einmaligen Vorfall handelt, führt ein Verweis nicht automatisch zu einer Entlassung oder zwingend zu einer Verlängerung der Probezeit.

Kritisch wird es eher bei wiederholten Verstößen oder wenn Zweifel an der charakterlichen Eignung entstehen.

Peter8787

Vielen Dank für deine umfangreiche Antwort.

Es war ein fahrlässiger Fehler der leider durch Schwierige Umstände zustande kam.

Aber kann es nicht sein, wenn jetzt angenommen der Fehler schwerwiegend wäre, dass mich der Dienstherr gleich entfernt hätte und nicht erst am Ende der Probezeit? Das würde sich für mich ansonsten nicht erschließen.

Habe ich nicht durch den Verweis die charakterliche Eignung zum Teil verspielt?

Das die Behörde mich jetzt im Auge hat, wurde mir schon von anderer Seite mitgeteilt. Das kann ich auch verstehen.



NWB

Mit Erteilung des Verweises gilt das Disziplinarverfahren als abgeschlossen.
Die Entfernung aus dem Dienst wurde hier nicht als Disziplinarmaßnahme gewählt.

Gleichwohl kann dieser Verweis Einfluss auf die Frage haben, ob die Probezeit erfolgreich durchlaufen wurde. Ggf. kann die Probezeit auch verlängert werden.

Ich würde das vertrauliche Gespräch mit der Führungskraft suchen.

clarion

Ich denke, dass man Dir noch eine Chance gibt. Sonst hätte man Dir schon jetzt nahegelegt, das Beamtenverhältnis zu verlassen.

Peter8787

Auch euch vielen Dank.

Kann mir jemand sagen, wann so eine Entscheidung getroffen wird.
Bekomme ich erst an dem Tag zur Verbeamtung auf Lebenszeit die Info das die Probezeit verlängert wird oder ob man aus dem Dienst entfernt wird?

Danke euch.

NWB

Bekommst du keine Probezeitbeurteilung?
Bei uns gibt es die zur Hälfte der Probezeit

Peter8787

Gute Frage, auf mich kam noch keiner zu. Da muss ich mich mal schlau machen.

Ich weis nur das ungefähr 3-4 Monate vor der Ernennung die gesundheitliche Eignung festgestellt wird. Somit dachte ich, das auch in diesem Zeitraum das Beurteilungsgespräch stattfindet.

Aber da ja mein Vorgesetzter eine Einschätzung zu meinem Fall abgeben musste, ist das vielleicht die Beurteilung. Ich hoffe das ich nächste Woche mehr weis.


clarion

Nach Hälfte der Probezeit gibt es eine Beurteilung, es sei denn, die Probezeit wurde wegen vorheriger Tarifbeschäftigung abgekürzt.