Ungeplanter EU

Begonnen von matzeso, 26.03.2026 20:29

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matzeso

Ich habe eine oder mehrere Fragen bzgl. ungeplanten Erholungsurlaubes.
Im laufendem Jahr möchte der ein oder andere noch EU nachreichen weil man vielleicht noch etwas vor hat außerhalb des schon vorgeplanten Urlaubes.
Gibt es Vorschriften wie lange der Dienstherr Zeit hat zu entscheiden hat?
Beispiel ich habe zum Geburtstag Karten für ein Konzert geschenkt bekommen für Irgendwann im September oder Oktober. Jetzt ist Zb Februar. Ich gebe jetzt dem Dienstherr bescheid das ich im September ungeplanten Urlaub benötige für X Tage.
Oder kann der Dienstherr aber auch sagen nein der ist nicht vorgeplant, gibt's nicht. Muss er das Begründen warum das nicht geht?
Danke für viele Antworten!

clarion

Der Arbeitgeber kann verlangen, dass Urlaub die betrieblichen Abläufe nicht einschränkt und immer eine hinreichende Anzahl an Mitarbeitern da ist. Um die Urlaube der Kollegen miteinander abzustimmen, kann er auch verlangen, dass Du Dich jetzt auf konkrete Tage festlegst.

Es gibt nicht wenige Menschen in der PW und im ÖD, die vor Weihnachten die Urlaubpläne für das Folgejahr festlegen müssen.

matzeso

Zitat von: clarion in 26.03.2026 21:01Der Arbeitgeber kann verlangen, dass Urlaub die betrieblichen Abläufe nicht einschränkt und immer eine hinreichende Anzahl an Mitarbeitern da ist. Um die Urlaube der Kollegen miteinander abzustimmen, kann er auch verlangen, dass Du Dich jetzt auf konkrete Tage festlegst.

Es gibt nicht wenige Menschen in der PW und im ÖD, die vor Weihnachten die Urlaubpläne für das Folgejahr festlegen müssen.
In den oben geschilderten Fall geht es um Bundesbeamte auch da wird im Oktober schon der EU Plan für das kommende Jahr geplant. Was an sich ja auch richtig ist und auch Sinn macht. Es geht nur um Resturlaub der noch vorhanden ist und durch zb. Oben genannte Gründe spontan im laufenden Urlaubsjahr genommen werden soll.

Tipozuol

Anders herum: Wenn du außerhalb der Urlaubsplanung noch Urlaubsanspruch hast, kannst du diesen einfach beantragen.

Dann muss der Dienstherr diesen genehmigen oder dienstliche Gründe angeben, die dem entgegen stehen.
(,,Das steht aber nicht in der Planung" ist kein dienstlicher Grund gegen Urlaub)

matzeso

Zitat von: Tipozuol in 26.03.2026 21:49Anders herum: Wenn du außerhalb der Urlaubsplanung noch Urlaubsanspruch hast, kannst du diesen einfach beantragen.

Dann muss der Dienstherr diesen genehmigen oder dienstliche Gründe angeben, die dem entgegen stehen.
(,,Das steht aber nicht in der Planung" ist kein dienstlicher Grund gegen Urlaub)
Ja das ist richtig, nun kommen wor zu den Punkt ich beantrage zb im Februar für September oder Oktober den Urlaub. Wie lange darf sich mein Dienstherr ueit lassen dafür um mir zu sagen ja machen wir oder nicht. Was ich meine es kann ja nicht sein das er mir dann erst im September sagt der ist genehmigt, denke ich. Und der zweite Punkt wäre was können das für Gründe sein die eine negative Entscheidung begründen könnten?

tochris06

Warum fragst du nicht einfach deinen Dienstherrn? Der wird dir das sagen können. Ansonsten mal den Personalrat einbeziehen. Im Sinne der Planungssicherheit soll Urlaub grundsätzlich mit ausreichend zeitlichem Vorlauf genehmigt werden.

TheBr4in

Zitat von: Tipozuol in 26.03.2026 21:49Anders herum: Wenn du außerhalb der Urlaubsplanung noch Urlaubsanspruch hast, kannst du diesen einfach beantragen.

Dann muss der Dienstherr diesen genehmigen oder dienstliche Gründe angeben, die dem entgegen stehen.
(,,Das steht aber nicht in der Planung" ist kein dienstlicher Grund gegen Urlaub)

Genau so.

Ich versteh die Frage gar nicht. Über den Antrag ist zeitnah zu entscheiden. Nach zwei Wochen könnte man schon mal nachfragen.

§ 2 Abs. 1 EUrlV
Der beantragte Urlaub ist nach den folgenden Vorschriften zu erteilen, sofern die ordnungsmäßige Erledigung der Dienstgeschäfte gewährleistet ist.

Die Schwellen dafür sind extrem hoch und aktenkundig zu machen. Es reicht nicht ohne Weiteres aus z.B. zu argumentieren Du wärst der einzige der x oder y kann, deswegen wärst Du nicht abkömmlich. Ich habe ein einziges Mal in 24 Jahren öD erlebt, dass EU versagt werden sollte. Grund klang erstmal schwerwiegend. Letztlich musste der EU aber genehmigt werden, weil es fast unmöglich ist, dass die Abwesenheit einer Person den Dienstbetrieb so einschränkt, dass die ordnungsmäßige Erledigung der Dienstgeschäfte nicht mehr möglich ist.