Besoldungsrunde 2026-2028 Hessen

Begonnen von InternetistNeuland, 27.03.2026 10:35

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Finanzer

Zitat von: G45t1337 in Heute um 17:23Die Kernfrage bleibt bestehen: Wie trifft man als Beamter in A7 - A16 die Entscheidung, ob man gegen die Besoldung Einspruch einlegt oder nicht? Nach Bauchgefühl?

Kurze Antwort: Widerspruch einlegen, fertig. Bis das BVerfG über Hessen entschieden hat (und der DH es entsprechend umsetzt), werden wir keine Verfassungsgemäße Besoldung haben.

Lange Antwort: Wenn man die Maßstäbe der letzten Entscheidung anlegt (80% MÄE, 4K Haushalt etc), so ist seit 2013 bis heute die Mindestbesoldung erst mit A11/A12 erreicht. Die Tabelle ist, also wie in Berlin festgestellt, völliger Müll (RN kann ich bei Bedarf raussuchen), muss also komplett neugestrickt werden.

Weiterhin kommt immer noch die zweite Prüfungsstufe, also Verhältnis zu den Angestellten, allgemeines Lohnniveau und Verpraucherpreisen. Dauert ungefähr einen Tag, dann hat man sich eine entsprechende ExcelTabelle gebastelt.

Die Daten haben wir natürlich nur für die Vergangenheit, aber warum sollte sich vorerst etwas am Trend ändern?
Deshalb, Widerspruch, jedes Jahr.

Rheini

Und da das MAE immer im Folgejahr vorliegt und wenn die Besoldung in dem Jahr darauf aufbaut, werde ich solange WS gegen meine Besoldung einlegen, bist für dieses Problem ein rechtsicheres Instrument etabliert wurde.