1,5 Tage Urlaub für eine 12h Schicht?

Begonnen von Beerus, 28.03.2026 06:55

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Beerus

Hallo,

Ist es richtig dass der AG für eine 12h Schicht am Sonntag 1,5Tage Urlaubstage abbucht?

Wir sind im TV-V angesiedelt, im Vollkonti Schichtbetrieb mit erhöhten wöchentlicher Arbeitszeit auf 42h/Woche.

Nerostar

Dürfte meines Wissens nach nicht korrekt sein. Der Urlaub wird in Tagen gerechnet und nicht in Stunden.
Ein Urlaubstag entspricht eigentlich immer einem geplanten Arbeitstag, egal ob der 8, 10 oder 12 Stunden hätte.

Autodoc

Hi
Hier noch ein Beitrag zu der gleichen Thematik.

Grundsätzlich wirst Du während des Urlaubs unter Fortzahlung Deiner Vergütung von der Arbeit freigestellt. Auch wenn Deine dienstplanmäßige Arbeitszeit an einem Tag 12 Stunden beträgt, musst Du nur einen Tag Urlaub nehmen. Umgekehrt musst Du an Tagen an denen Du nach Dienstplan beispielsweise nur 5 Stunden arbeiten müsstest, ebenfalls einen Tag Urlaub nehmen. Du machst also keine Plus- und keine Minusstunden an Urlaubstagen.

Verteilt sich Deine Arbeitszeit auf durchschnittlich 5 Tage pro Woche, beträgt Dein Urlaubsanspruch 30 Tage p.a. Hinzukommen aufgrund Deiner Wechselschichtarbeit gemäß TV-V (§ 14 Abs. 4) 6 zusätzliche Urlaubstage p.a.

Fitch

Moin,

Wenn du einen halbtagsjob machst, nimmst du ja auch keinen halben Tag Urlaub.

1 Tag Arbeit = 1 Tag Urlaub

Vollstrecker

Manchmal bin ich verwundert, was so manche AG machen und was sie sich dabei denken.

Hier wurde ja schon richtig geantwortet.  ;) Was machen denn unsere Feuerwehrleute oder Rettungsdienstleute? 2 Tage Urlaub nehmen, weil die 24 Stunden arbeiten?

Ein kleine Frage / Anmerkung habe ich aber: Leute mit 12-oder 24-Stunden-Schichten haben in der Regel weniger Urlaubstage als die, die von MO-FR "normal" arbeiten. Eben weil die keine 5-Tage-Woche haben. Entscheidend ist ja, einfach erklärt, dass du mit deinen vorhandenen Urlaubstagen theoretisch 6 Wochen am Stück frei nehmen kannst.
Könnte es sein, dass ihr mehr Urlaubstage habt, als euch zusteht und ihr deswegen mehr abgezogen bekommt?
Könnte ja sein, dass das passende PC-Programm in der Personalabteilung es sonst nicht anders berechnen kann. Soll ja schon alles vorgekommen sein.

TVOEDAnwender

ZitatHier wurde ja schon richtig geantwortet. ;) Was machen denn unsere Feuerwehrleute oder Rettungsdienstleute? 2 Tage Urlaub nehmen, weil die 24 Stunden arbeiten?

Das kommt tatsächlich darauf an, wie das betriebliche System insgesamt ausgestaltet ist. Maßgeblich ist nicht isoliert die einzelne Schicht, sondern ob und wie der Urlaubsanspruch auf die tatsächlich zu leistenden Dienste umgerechnet wurde.

Das BAG stellt hierzu klar, dass der Urlaubsanspruch bei abweichenden Arbeitszeitmodellen so umzurechnen ist, dass am Ende eine vergleichbare Urlaubsdauer erreicht wird. In seiner Entscheidung vom 15.03.2011 (9 AZR 799/09) weist das BAG ausdrücklich darauf hin, dass eine 24-Stunden-Schicht, die sich über zwei Kalendertage erstreckt, bei der Bestimmung der maßgeblichen Arbeitstage entsprechend zu berücksichtigen ist.

Daraus folgt aber keine zwingend einheitliche Lösung für den konkreten Urlaubsverbrauch. Entweder wird der Urlaubsanspruch auf die geringere Anzahl an Diensten umgerechnet; dann reicht regelmäßig ein Urlaubstag pro 24-Stunden-Dienst. Oder man bleibt näher an der Kalendertagslogik; dann können konsequenterweise auch zwei Urlaubstage für einen solchen Dienst anzusetzen sein, da dieser sich regelmäßig über zwei Kalendertage erstreckt (Typische 24 Stundendienste im RD: Tag 1 7:00 Uhr bis Tag 2 7:00 Uhr oder Tag 1 8:00 Uhr bis Tag 2 8:00 Uhr)

Das ist insbesondere bei Mischsystemen mit 24-, 12- und 8-Stunden-Diensten praxisrelevant, da hier eine saubere Umrechnung auf ,,Dienste" im Vorfeld regelmäßig nicht möglich ist, da wird i.d.R. dann für einen 24 Std-Dienst 2 Urlaubstage einzusetzen sein. Wird hingegen ausschließlich im 24-Stunden-Dienst gearbeitet, bietet sich eine entsprechende Umrechnung des Urlaubsanspruchs auf die zu leistenden Dienste an.

Entscheidend ist letztlich, dass das System in sich stimmig ist und weder eine Besser- noch eine Schlechterstellung gegenüber der 5-Tage-Woche entsteht.