Wahlrecht und Treuepflicht

Begonnen von SonicBoom, 29.03.2026 12:30

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Bundesjogi

Zitat von: Warzenharry in 15.06.2026 20:44Das Urteil wird aus meiner Sicht in den höheren Instanzen keinen Bestand haben. Ich halte das Vorgehen des Dienstherrn für problematisch.

Besonders kritisch sehe ich dabei, dass der Staat selbst seit Jahren bei der amtsangemessenen Alimentation in der Kritik steht. Mehrere Verbände und Organisationen, darunter der Deutsche Richterbund, werfen dem Gesetzgeber seit langem vor, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht konsequent umzusetzen und durch gesetzgeberische Konstruktionen zu umgehen oder zumindest sehr weitgehend zu interpretieren.

Umso mehr sollte der Dienstherr bei der Frage der Verfassungstreue besonders sorgfältig und rechtsstaatlich handeln.

Ob eine Partei verfassungswidrig ist und verboten werden kann, entscheidet letztlich allein das Bundesverfassungsgericht. Die AfD kann und muss kritisch betrachtet werden, aber rechtsstaatliche Maßstäbe müssen für alle gelten.

Wer die Demokratie schützen will, sollte dies mit den Mitteln des Rechtsstaats tun. Politisch halte ich es zudem für unklug, weil solche Entscheidungen am Ende eher denjenigen nutzen können, die man eigentlich schwächen möchte. Offenbar wird von manchen völlig unterschätzt, dass solche Maßnahmen der AfD am Ende eher in die Karten spielen könnten.
Ich habe das ja absichtlich hier gepostet, weil genau diese Argumentation "geht ja alles nicht" und "am Ende wird eh alles zurückgenommen" hier so provokant vertreten wurde. Was ein höherinstanzliches Gericht am Ende daraus macht kann ich nicht vorhersehen (du aber auch nicht). Ich kann mir vorstellen, dass da wesentlich genauer geprüft werden muss und wird, wie die Umstände sind, als im Artikel deutlich wird.

Was ich ebensowenig teile: dass die AfD davon profitieren könnte. Die AfD behauptet schon immer bei allem was mit ihr zu tun hat, sie habe gewonnen. Selbst wenn das offensichtlich falsch ist. Ihre Anhänger glauben das oft, aber das hilft eh nichts. In dem Fall wird ja auch gerade der Rahmen des Rechtsstaats genutzt, aber im Gegensatz zu anderen Situationen traut man sich mal was. Die AfD nutzt gerade das Verächtlich machen des Rechtsstaats weil angeblich "ja sowieso nichts passiert", genau wie alle anderen Rechtsaußen-Parteien vor ihr und sicher auch alle nach ihr. Mir ging es genau darum, zu zeigen, dass Dinge auch Konsequenzen haben und ich gehe stark davon aus, der betroffene Ex-Beamte hätte vor ein paar Monaten auch noch dicke Backen gemacht bevor er jetzt erlebt hat, dass das Leben auf der Kante der Rechtsstaatlichkeit eben gefährlich ist. Er scheint das ja noch zu spät bemerkt zu haben, da er hastig aus der AfD ausgetreten ist kurz vorher. Das wird das Potenzial an halbwegs intelligenten Personen für die AfD weiter begrenzen und das ist positiv.

Malkav

Zitat von: Warzenharry in 15.06.2026 20:44Ob eine Partei verfassungswidrig ist und verboten werden kann, entscheidet letztlich allein das Bundesverfassungsgericht.

Und die Entscheidung über die Frage, ob ein Bewerber Gewähr dafür bietet jederzeit für die FDGO einzutreten und eingestellt werden kann, entscheidet letztlich allein der jeweilige zukünftige Dienstherr.

Seine Entscheidung ist natürlich gerichtlich überprüfbar.

Zitat von: Warzenharry in 15.06.2026 20:44Politisch halte ich es zudem für unklug, weil solche Entscheidungen am Ende eher denjenigen nutzen können, die man eigentlich schwächen möchte. Offenbar wird von manchen völlig unterschätzt, dass solche Maßnahmen der AfD am Ende eher in die Karten spielen könnten.

;)  Ich zitiere mal den Volksverpetzer zu solcher Rhetorik:

Zitat von: Volksverpetzer"Die AfD verbieten macht sie stärker!",
"Die AfD kritisieren macht sie stärker.",
"Gegen die AfD demonstrieren macht sie stärker.",
"Am besten schwächen wir Sie, indem wir ihr die Macht überlassen!"


Warzenharry

Ich weiß ja nicht, was die beiden Kommentare implizieren solle, aber ich habe hier nur meine Sicht der Rechtslage dargestellt.
Ich wähle diese Partei nicht, ich bin kein Mitglied, noch trinke ich Tee mit jemanden von denen. Das alles bedeutet aber nicht, dass ich Recht mit zweierlei Maß anwende oder diese Art der Anwendung gutheißen muss.

Zweifel an der Verfassungstreue daran festzumachen, dass man Mitglied in letztlich legalen Partei ist, auch der Fraktionsvorsitz auf Kommunalebene reicht da nicht aus, sofern man sich selbst nicht aktiv mit Aussagen oder Handlungen in ein FDGO-feindliches Terrain begibt, halte ich für mehr als Fragwürdig.
Es gibt zum einen die Entscheidungen vom OVG NRW aus 2024, die eine Einstufung als Verdachtsfall zwar zulässt aber auch eine Entscheidung des VG Köln aus 2026 welches eine Einstufung als gesichert rechtsextrem bis zum Abschluss des Hauptverfahrens untersagt.

Was glauben denn Einige hier, was das für die AFD bedeutet, wenn 1. Gerichte den Verfassungsschutz einbremsen und 2. dennoch solche Entscheidungen mit den jeweiligen Begründungen getroffen werden?