Voraussetzungen für Eingruppierung in die EG14

Begonnen von lumpy, 30.03.2026 10:46

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Lorenzo von Matterhorn

Liebe/r SB-KB, ich muss dir "leider" mitteilen, dass TVOEDANWENDER und auch MoinMoin zutreffende Ausführungen gegeben haben und bei dir "leider" immer noch sehr viel quer bzw. durcheinander geht und daher Folgerungen eben tarifrechtlich auch nicht korrekt sind.

Ich sage dies in der Hoffnung, dass du daraus deine eigenen Schlüsse ziehst und hoffentlich noch einmal tiefer in Materie einsteigst oder dir Hilfe von Außen suchst. Deine Von-Oben-Herab-Haltung mit dem Duktus der Unbelehrbarkeit und dem wiederholten Vorwurf, es handelt sich bei den Antworten um KI-Generierungen, lässt allerdings darauf schließen, dass zumindest bezweifelt werden darf, dasss du hieraus für dich positive Schlüsse ziehst.

In diesem Sinne ist es "leider" auch kein Verlust, dass du dich hier wieder abmeldest.

Und das meine ich im positivsten aller Sinne, ohne Schärfe oder Bösartigkeit.

SB-KB

Zitat von: Lorenzo von Matterhorn in 10.04.2026 14:45Liebe/r SB-KB, ich muss dir "leider" mitteilen, dass TVOEDANWENDER und auch MoinMoin zutreffende Ausführungen gegeben haben und bei dir "leider" immer noch sehr viel quer bzw. durcheinander geht und daher Folgerungen eben tarifrechtlich auch nicht korrekt sind.

Ich sage dies in der Hoffnung, dass du daraus deine eigenen Schlüsse ziehst und hoffentlich noch einmal tiefer in Materie einsteigst oder dir Hilfe von Außen suchst. Deine Von-Oben-Herab-Haltung mit dem Duktus der Unbelehrbarkeit und dem wiederholten Vorwurf, es handelt sich bei den Antworten um KI-Generierungen, lässt allerdings darauf schließen, dass zumindest bezweifelt werden darf, dasss du hieraus für dich positive Schlüsse ziehst.

In diesem Sinne ist es "leider" auch kein Verlust, dass du dich hier wieder abmeldest.

Und das meine ich im positivsten aller Sinne, ohne Schärfe oder Bösartigkeit.

Dann helfe mir doch bitte und sag mir was an meiner Antwort falsch war?

SB-KB

#32
Zitat von: TVOEDAnwender in 10.04.2026 13:56Die Vermischung habe ich schon vorgeben. Da ist ChatGPT nicht selbst drauf gekommen.

Du hast selber folgendes geschrieben:

Das ist aus mehreren Gründen immer noch falsch, da diese Lehrgänge nix bewirken und keine Voraussetzung für eine Höhergruppierung sind, noch die Voraussetzung für den sB erfüllen können.

Ok: Gibt es tarifrechtlich die Möglichkeit, auch ohne Masterstudium im vergleichbaren höheren Dienst eingruppiert zu werden?
Antwort: Ja natürlich.
Nur mit dem Resultat, dass man aufgrund dem von dir zitierten § 12 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. der Vorbemerkung Nr. 2 "eins drunter" eingruppiert wird. Der § 12 Abs. 2 Satz 6 verbietet jedoch nicht, die Tätigkeiten zu übertragen, auch wenn die Anforderungen in der Person nicht erfüllt werden.

Widersprichst du mir jetzt so lange bis du die gleiche Antwort hast wie ich ursprünglich...:-) Lese doch bitte deine Antworten vorher einmal durch und lege hier den gleichen Maßstab an,wie du es bei Kommentaren von anderen machst ;-)

Ich habe doch (ausführlich) beschrieben, dass man ohne wissenschaftliche Hochschulbildung grundsätzlich nicht in die Eg14 kommt, es sei denn, man ist als "sonstiger" Beschäftigter qualifiziert.

Bei der -Qualifizierung- zum sonstigen Beschäftigten geht es,wenn man nach den AGs geht, immer um einen Rechtsstreit zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber. Anscheinend hast du den Begriff Qualifizierung hier aber (leider) missverstanden,hier meine ich nicht die FQ,sondern dass der Arbeitgeber der Meinung ist,es handelt sich um einen sonstigen Beschäftigten.

Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, es handelt sich um einen sonstigen Beschäftigten,wird er ihn in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppieren,der Arbeitgeber kann hier z.B. der Meinung sein,wenn er die entsprechende FQ absolviert hat ist er sonstiger Beschaftigter. Hoffentlich habe ich mich jetzt verständlicher ausgedrückt und du hast du es jetzt verstanden :-).

Und nochmal: Die Frage war, kann ich ohne wissenschaftliche Hochschulbildung in die EG14 eingruppiert werden. Dass du sagst ja eine Übertragung ist möglich,aber er bekommt nicht das Geld für die eg14 ist doch tatsächlich das gleiche wie in meiner vorherigen Antwort. Er ist dann eben nicht (!) in der EG 14 eingruppiert.

In der Nr. 2 steht doch selbst, er wird anders eingruppiert.

PS: sicherlich weißt du aber,dass die EG14 auf der EG13 aufbaut und demzufolge keine Eingruppierung ohne wissenschaftliche Hochschulbildung in die EG13 (eine Stufe direkt drunter) erfolgt ,sondern eine Eingruppierung nach der Nr.2 dann in die EG12 erfolgt (da bereits die Voraussetzungen für die EG13 nicht vorliegen)Nicht das du missverstanden wirst ;-) Machts gut

MoinMoin

Natürlich kann man in der 14 ohne wH eingruppiert werden.
Entweder durch übertragen von 15 er Tätigkeiten oder von 14 er und sB.
Ganz einfach, dass ist der Unterschied den einige Beamte nicht begreifen.
Und wenn eine Tätigkeit eine 15 ist, dann ist sie das egal, ob ein Affe oder Promovierter sie dann übertragen bekommt.
Nur der affe wird dann halt mit minus eins belegt.
Und wer behauptet ein AG kann entscheiden, ob der Affe ein sonstiger Beschäftiger ist, der irrt.
Das kann nur ein Gericht.

Umlauf

Zitat von: MoinMoin in 10.04.2026 22:13Natürlich kann man in der 14 ohne wH eingruppiert werden.
Entweder durch übertragen von 15 er Tätigkeiten oder von 14 er und sB.
Ganz einfach, dass ist der Unterschied den einige Beamte nicht begreifen.
Und wenn eine Tätigkeit eine 15 ist, dann ist sie das egal, ob ein Affe oder Promovierter sie dann übertragen bekommt.
Nur der affe wird dann halt mit minus eins belegt.
Und wer behauptet ein AG kann entscheiden, ob der Affe ein sonstiger Beschäftiger ist, der irrt.
Das kann nur ein Gericht.

Um dich zu zitieren:
Der AG bildet sich eine Rechtsmeinung, ob der Affe ein sonstiger Beschäftigter ist. 😉

MoinMoin

Zitat von: Umlauf in 14.04.2026 09:33Um dich zu zitieren:
Der AG bildet sich eine Rechtsmeinung, ob der Affe ein sonstiger Beschäftigter ist. 😉
Eben und das unabhängig davon ob der Affe ein sB ist oder nicht.
Denn man darf sich bei der Rechtsmeinung halt auch mal irren.


Umlauf


UNameIT

Zitat von: SB-KB in 08.04.2026 22:41Bei dir sind vermutlich die persönlichen Voraussetzungen strittig, da die Stelle ja aktuell von jemanden besetzt ist und sie mit der EG14 bewertet wurde.

Ein sonstiger Beschäftigter ist man, wenn man (zumindest) das gleiche Wissen und Können bzw. Kenntnisse wie ein Akademiker auf dem notwendigen (Rechts-)Gebiet hat.

Grundsätzlich bedeutet dies, dass du auf diese Stelle kannst, aber zuerst einmal in der EG12 bleibst. Eine direkte Höhergruppierung in die EG13 als sonstiger Beschäftigter scheidet grundsätzlich aus. Wenn du die Tätigkeit eine Zeit lang ausübst, kannst du irgendwann als sonstiger Beschäftigter "anerkannt" werden

@SB-KB : ich hab dir mal deine Fehler markiert. Der TVÖD ist da doch sehr eindeutig:
ZitatSoweit das Tätigkeitmerkmal die Prüfung des persönlichen Merkmals des "Sonstigen
Beschäftigten" vorsieht und die Dienststelle dieses Merkmal nicht attestieren kann, ist
§ 12 Abs. 2 und 3 TV EntgO Bund zu beachten. Der Mitarbeiter ist, ausgehend vom
objektiv festgestellten Wert der Stelle, eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.

Zitat§ 12
Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Vorbildungs- oder
Ausbildungsvoraussetzung
(1) Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, ohne dass sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, von ihm
miterfasst werden, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen, bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.

Also dein Fehler hier ist, das du davon ausgehst das er auf E12 bleibt.