Familienzuschlag bei nicht verheirateten

Begonnen von BeamterNRW2026, 30.03.2026 22:21

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BeamterNRW2026

Hallo zusammen,

Kann mir da jemand helfen warum bei mir der Familienzuschlag nicht gewährt wird...

Ich wohne zusammen mit meiner Lebensgefährtin und ihrer 19-Jährigen Tochter ( kriegt noch Kindergeld ).
Habe jetzt den Familienzuschlag für das dritte Kind beantragt und der wurde nicht genehmigt.
Habe noch zwei Kinder aus meiner Ehe, die noch nicht rechtskräftig geschieden wurde ( dauert alles etwas ). Das heißt ich bin auf dem Papier noch verheiratet mit der Ex. Dafür kriege ich auch noch den vollen Familienzuschlag.

Am Telefon beim LBV wurden mir drei verschiedene Antworten gegeben, also keiner wusste so richtig Bescheid.
Und schriftlich im Bescheid wurde als der Ablehnungsgrund angegeben, da es mit der Kindesmutter keine Ehe besteht, sprich die Tochter keine Stieftochter ist  somit auch kein Anspruch für den Familienzuschlag für das dritte Kind besteht.

WikingerBrot

Vielleicht liegt es daran, dass du mit deiner aktuellen Lebensgefährtin nicht verheiratet bist?
Schließlich würdest du ja auch nicht einfach den Familienzuschlag 1 bekommen nur weil ihr zusammen wohnt?

Rheini

Zitat von: BeamterNRW2026 in 30.03.2026 22:21Hallo zusammen,

Kann mir da jemand helfen warum bei mir der Familienzuschlag nicht gewährt wird...

Ich wohne zusammen mit meiner Lebensgefährtin und ihrer 19-Jährigen Tochter ( kriegt noch Kindergeld ).
Habe jetzt den Familienzuschlag für das dritte Kind beantragt und der wurde nicht genehmigt.
Habe noch zwei Kinder aus meiner Ehe, die noch nicht rechtskräftig geschieden wurde ( dauert alles etwas ). Das heißt ich bin auf dem Papier noch verheiratet mit der Ex. Dafür kriege ich auch noch den vollen Familienzuschlag.

Am Telefon beim LBV wurden mir drei verschiedene Antworten gegeben, also keiner wusste so richtig Bescheid.
Und schriftlich im Bescheid wurde als der Ablehnungsgrund angegeben, da es mit der Kindesmutter keine Ehe besteht, sprich die Tochter keine Stieftochter ist  somit auch kein Anspruch für den Familienzuschlag für das dritte Kind besteht.

Stell doch einen schriftlichen Antrag. Es wird dann ein (Ablehnungs)Bescheid kommen. Dann hast Du was in der Hand. Telefonische Auskünfte sind schön, aber manchmal nicht Zielführend.

BeamterNRW2026

Den schriftlichen Antrag hatte ich schon gestellt. Dort stand dann auch drin weil wir nicht verheiratet sind, kriege ich den Zuschlag nicht...
Ich hatte nur von mehreren Arbeitskollegen gehört das es früher wohl aber ging.

Rheini

Na dan hast Du ja jetzt die Möglichkeit zu prüfen, ob die Entscheidung richtig ist oder nicht.