Höhergruppierung und Stufenzuordnung

Begonnen von AngelHH, 30.03.2026 23:14

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AngelHH

Hallo zusammen,

Ich bin aktuell in der 9a/Stufe 3. Ist es richtig, dass ich bei einem Wechsel in die Gruppe 9b ich in der Stufe 3 bleibe (ohne Garantiebetrag), ich aber auch meine Stufenlaufzeit mitnehme? Ich habe so etwas gelesen, dachte im TV-L gibt es nicht.
Da ich nächstes Jahr in die Stufe 4 wechsele wäre das natürlich toll, dann würde es sich zwar erst kaum aber dann gut auswirken.

Lieben Dank schon einmal vorab 🤗

E15TVL

Von 9a/3 geht es in die 9b/3 mit einem Garantiebetrag von 109.49 EUR (neue Tabelle ab 01.04.2026). Die zurückgelegte Stufenlaufzeit beginnt aber wieder bei 0.

https://hg-tvl.bplaced.net/

AngelHH

Danke dir. Ich hatte etwas gefunden wonach es nur bei der stufengleichen Höhergruppierung von 9a nach 9b so etwas gibt. Aber das ist wohl veraltet, habe ich jetzt gefunden... Schade!

E15TVL

Eine stufengleiche Höhergruppierung gibt es im TV-L nicht, nur eben die betragsmäßige Höhergruppierung, die in bestimmten Konstellationen - wie eben in deiner - zur gleichen Stufe führt. In deinem Fall wird der Garantiebetrag gedeckelt. Aber die Stufenlaufzeit beginnt bei einer Höhergruppierung immer von Null.

AngelHH