Frage zu Höhergruppierung ung Höhengruppierungsgewinn/Garantiegewinn

Begonnen von Bienerine, Gestern um 20:12

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Bienerine

Hallo,

wie sieht das von E6 Stufe 4 nach E8 Stufe 3 aus?

Lt. Rechner: Entgelttabelle   2026 (01.04.2026 - 28.02.2027)
Aktuelle Entgeltgruppe/Stufe   E 6 / Stufe 4 = 3679.20 EUR
Neue Entgeltgruppe: E 8
Neue Stufe in E 8 ist: Stufe 3 (3795.52 EUR)

Müsste hier nicht über E 7 Stufe 4 =  3781,85 € zur E 8 Stufe 3 = 3795,52 € + Höhergruppierungsgewinn oder Garantiegewinn (100.- €), durch den Stufenrückfall, gerechnet werden?

"Bei Eingruppierung über mehr als 1 Entgeltstufe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltstufen stattgefunden hat."

Liebe Grüße

E15TVL

Der Unterschied zwischen 3679.20 EUR (EG 6/4) und 3795.52 EUR (EG 8/3) ist doch mehr als 100 EUR. Also gibt es keinen Garantiebetrag. Auch hier ist das bisherige Tabellenentgelt maßgeblich und nicht das der EG 7.

Rowhin

Anders ausgedrückt: Garantiebeträge kommen nur im Vergleich zwischen ursprünglichem Tabellenentgelt und Tabellenentgelt der neuen EG/Stufe zum Tragen, nicht bei den Zwischenschritten.