Familienzuschlag Pendant für Beschäftigte

Begonnen von lllJohnlll, 01.04.2026 11:55

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lllJohnlll

Hallo zusammen,

ich weis das es für die Beschäftigte es kein Familienzuschlag, ist nur den Beamten vorbehalten.

Wie komme ich an mehr Geld.

Wohngeld: Bereits abgelehnt da en eine Höchstgrenze für Miete gibt. Da sind wir 40% drüber wird aber nicht berücksichtigt.

Kinderzuschlag: Ist noch in Bearbeitung, wird aber vermutlich abgelehnt da die letzten 6 Monate geprüft werden und der November der Ausreiser war.

Wo bekomme ich mehr Geld her?
Verheiratet, Alleinverdiener(Frau kann nicht arbeiten), drei Kinder.

Wie überlebt ihr?
Viele Grüße John
       

Rentenonkel

Warum kann die Frau nicht arbeiten gehen? Gesundheitliche Gründe oder private Gründe?

Wie alt ist das jüngste Kind?

Organisator

Zitat von: lllJohnlll in 01.04.2026 11:55Wie komme ich an mehr Geld.     

Mehr arbeiten, besser bezahlt werden. Wie immer - wenn man mehr will, muss man mehr leisten.

lllJohnlll

Meine Frau befindet sich in einer besonderen Lebenssituation. Sie hat ein Jurastudium auf Staatsexamens und das Studium vollständig abgeschlossen. Einen Freiversuch im ersten Staatsexamen hat sie unternommen, diesen jedoch nicht bestanden. Zum Zeitpunkt der Prüfung war sie im siebten Monat schwanger.

Kurz darauf wurde unser erstes Kind geboren (heute 10 Jahre alt). Bevor sie das Staatsexamen erneut angehen konnte, folgten unser zweites Kind (8 Jahre) und später unser drittes Kind (4 Jahre). Seitdem ist sie durchgehend als Mutter und Hausfrau tätig.

Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit gilt sie zwar als erwerbsfähig. Allerdings ist jede Lebenssituation individuell zu betrachten. Nach meiner persönlichen Einschätzung wäre es aktuell nicht sinnvoll, meine Frau in eine Beschäftigung zu drängen, insbesondere wenn dies ihre gesundheitliche Situation verschlechtern könnte. Ein vollständiger Ausfall wäre weder in ihrem Interesse noch im Sinne unserer Kinder.

Inwiefern hilft uns diese Einschätzung konkret weiter?

Sollte darüber hinaus eine grundsätzliche Diskussion geführt werden, ob eine Erwerbstätigkeit zwingend erforderlich ist, halte ich es für sinnvoll, dies separat zu betrachten. Meiner Ansicht nach sollte es in unserer aktuellen wirtschaftlichen Situation grundsätzlich möglich sein, dass ein Elternteil arbeitet, während der andere sich um die Familie und deren Wohlbefinden kümmert – was ebenfalls eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe ist, auch wenn sie nicht finanziell vergütet wird.

Unabhängig davon bin ich offen für weitere Tipps und Möglichkeiten.

Rentenonkel

Mir ging es bei der Frage eher um die Möglichkeit, ob eine Rente wegen Erwerbsminderung eine Option wäre.

Zitat von: lllJohnlll in 01.04.2026 15:42Sollte darüber hinaus eine grundsätzliche Diskussion geführt werden, ob eine Erwerbstätigkeit zwingend erforderlich ist, halte ich es für sinnvoll, dies separat zu betrachten. Meiner Ansicht nach sollte es in unserer aktuellen wirtschaftlichen Situation grundsätzlich möglich sein, dass ein Elternteil arbeitet, während der andere sich um die Familie und deren Wohlbefinden kümmert – was ebenfalls eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe ist, auch wenn sie nicht finanziell vergütet wird.

Sofern ein Einkommen plus Kindergeld plus Wohngeld/Kinderzuschlag ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, bin ich damit d´accord. Wenn jedoch dieses Einkommen insgesamt nicht ausreicht, um den Lebensbedarf zu decken, erwartet der Gesetzgeber von jedem volljährigen Haushaltsmitglied, dass er oder sie sich um eine entsprechende Aufnahme einer Berufstätigkeit (z.B. Minijob) zumindest bemüht. Seit der Hartz IV Reform greift hier der Gedanke fordern und fördern. Andernfalls kann man, so hart wie es klingen mag, von der Solidargemeinschaft nicht erwarten, dass die einem finanziellen den Rücken stärkt, wenn man sich nach der Elternzeit für das Alleinverdienermodell entschieden hat. Hier unterscheiden sich Besoldung für Beamte und aufstockende Sozialleistungen für Tarifbeschäftigte grundsätzlich.

Ob diese Bemühungen dann zum Erfolg führen, kann dahingestellt sein. Auch wird das von Jobcenter zu Jobcenter oder auch von Arbeitsvermittler zu Arbeitsvermittler unterschiedlich gelebt. Sollte die Aufnahme einer Berufsätigkeit gesundheitlich nicht zugemutet werden können, muss dies durch unabhängige Sachverständige objektiviert werden. Dann sind wir aber wieder im Bereich einer möglichen Erwerbsminderungsrente oder beim Grundsatz Reha vor Rente und dennoch muss das Jobcenter zunächst in Vorleistung gehen.

Auch ich möchte hier keine Diskussion anzetteln, sondern lediglich die Sach- und Rechtslage darlegen, wie sie sich mir erschließt. Mithin wäre es zumindest möglich, Bürgergeld zu beantragen, sofern man bereit ist, sich der Arbeitsvermittlung dem Grunde nach zur Verfügung zu stellen. Wenn parallel dazu ein Rentenverfahren läuft, steht man bis zum Abschluss des Verfahrens der Vermittlung nicht zur Verfügung. Je nach Ausgang des Verfahrens muss man dann sehen, wie der Gesundheitszustand objektiv zu beurteilen ist und welche Möglichkeiten man dann hat.

Alternativ kann man zur Verbesserung der Gesundheit eine "Mutter Kind Kur" oder Rehabilitation zu Lasten der Rentenversicherung (ambulant oder stationär) beantragen. Das hilft dann nicht monetär, kann aber dennoch entlasten, weil die Betreuung von drei Kindern ist auch bisweilen anstrengende Arbeit und eine Stabilisierung des Gesundheitszustandes kann auch erstrebenswert sein.

Fettschwanzmaki

Ohne konkrete Nennung der gesundheitlichen Einschränkungen kann ich nur allgemein antworten.

Die beiden älteren Kinder sind schulpflichtig, das jüngste kann/ist in die/der KiTA, vllt. kann Deine Frau ja vormittags arbeiten, bis die Kids wieder im Haus sind. Dass das nicht einfach wird, liegt auf der Hand. Das Studium ist 10 Jahre her, keine Berufserfahrung, Freiversuch hat nicht funktioniert... das kann am Selbstwert/-vertrauen nagen, dazu mögliche gesundheitliche Belastungen/Einschränkungen.

Der Fehler, wenn man das denn so bezeichnen möchte, war das zweite Kind vor Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums (erste Prüfung). Sei´s drum, es ist, wie es ist.

"Meiner Ansicht nach sollte es in unserer aktuellen wirtschaftlichen Situation grundsätzlich möglich sein, dass ein Elternteil arbeitet, während der andere sich um die Familie und deren Wohlbefinden kümmert (...)".

Das alte Modell (Mann in VZ als Alleinverdiener) funktioniert in den überwiegenden Fällen einfach nicht mehr (generelle Lebenshaltungskosten). Deine Ansicht kollidiert mit den realen Begebenheiten, das führt oftmals zu kognitiven Dissonanzen (habe ich jeden Tag ca. 999mal) - aber wenn man will, kann man damit umgehen (lernen).

Wenn auf die Schnelle legal nicht mehr Einkommen generiert werden kann, sollte man sich die Ausgabenseite anschauen (fixe und variable Kosten). Ich "optimiere" jedes Jahr meine Verträge (Kfz, Energie, keine überflüssigen Versicherungen usw.usf.) und bin generell eher konsumkritisch. Es gibt viele Dinge, die der Mensch nicht braucht, die wir aber alle haben müssen...

Haben oder Sein fällt mir immer dazu ein...

Wie ist denn euer Konsumverhalten? Schon am Limit (Discounter) oder achtet ihr da nicht so drauf? Ging bisher ja auch immer irgendwie so?

Ich nehme mal ein anschauliches Bsp. aus den letzten Jahren:

Der Familienvater beschwert sich, dass das Leben so teuer wird und er nicht mehr weiß, wie er über den Monat kommen soll. Gleichzeitig steht im Hintergrund eine Familienkutsche in der Sportausführung (viel PS, viel Verbrauch, viel Versicherung, relativ hohe Wartungskosten).

Finde den Fehler...


Organisator

Zitat von: lllJohnlll in 01.04.2026 15:42Meiner Ansicht nach sollte es in unserer aktuellen wirtschaftlichen Situation grundsätzlich möglich sein, dass ein Elternteil arbeitet, während der andere sich um die Familie und deren Wohlbefinden kümmert – was ebenfalls eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe ist, auch wenn sie nicht finanziell vergütet wird.

Das sehe ich auch so. Daher gibts schließlich Sozialleistungen wie Kindergeld, Ehegattensplitting, kostenlose /-günstige Kitabetreuung, kostenlose Schulbetreuung usw.

Die Entscheidung, ob ein Elternteil nicht aus eigener Kraft zum Lebensunterhalt beitragen möchte ist jedoch eine individuelle Entscheidung die nicht durch die Allgemeinheit noch weiter subventioniert wird.

Insoweit liegt es in eurem individuellen Ermessen und eigener Kraft, wie ihr Kosten senken oder Einnahmen erhöhen wollt.