[Allg] Verbeamtung mit Mitte 40 – lohnt es sich?

Begonnen von Td38, 02.04.2026 15:57

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AngemessenA13limentiert

Deine neue Stelle ist jetzt A12? Wie ist das geregelt bzw. warum nicht in A12 starten, sondern A10 ODER (?) A11?


Buggula

Das Laufbahnprinzip gilt auch bei einer ersten Ernennung im Beförderungsamt. Dafür gibt es ggf. Spielräume in den Besoldungsgesetzen und Laufbahnverordnungen.

Ist bissle wie beim Notar: Alles bis zur Beurkundung ist unverbindlich.

Auflösungsvertrag wird es keinen geben. Dein Arbeitsverhältnis erlischt mit der Begründung eines Beamtenverhältnises. Siehe zB Paragraf 9 LBG BW oder Paragraf 24 BayBG

Gewerbler

Zitat von: Td38 in Heute um 12:53Einen Auflösungsvertrag mit dem bisherigen AG wird man wohl kaum so gestalten können, dass man in so einem Fall zurückkehren kann.

Brauchst du den denn? Oder wirst du beim bisherigen AG verbeamtet? Ich kenne es so, dass mit Erhalt der Urkunde das privatrechtliche Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn erlischt. Zumindest in BaWü ist das so und beim Bund hab ich den Passus auch gesehen (offenbar auch in Bayern, siehe @Buggula). Wie das mit privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen zu anderen Dienstherren oder gar Arbeitgebern in der Wirtschaft oder so ist, weiß ich allerdings nicht.

Aber ja, unabhängig davon, wird man nicht zurückkehren können, zumindest nicht "einfach so".

Td38

Zitat von: Buggula in Heute um 14:20Ist bissle wie beim Notar: Alles bis zur Beurkundung ist unverbindlich.

Auflösungsvertrag wird es keinen geben. Dein Arbeitsverhältnis erlischt mit der Begründung eines Beamtenverhältnises. Siehe zB Paragraf 9 LBG BW oder Paragraf 24 BayBG

Ich bin bei einem anderen AG im öffentl. Dienst, deswegen geht es - so hat man mich informiert - nur mit Auflösungsvertrag (oder Kündigung).

Karotte123

#49
Also die Auflösung machst du erst, wenn du eine verbindliche Einstellungszusage deines Dienstherren hast.

Je nach dem wie lange du dabei bist, kannst du auch schauen wie lange deine normale Kündigungsfrist ist. Ich würde nach der Zusage auch kurz abklären inwieweit der neue Dienstherr warten kann und wie lange die ggf. brauchen deine Urkunde auszufertigen.

Zu deinen anderen Fragen: wenn der Dienstherr dann ein anderer ist als der jetzige AG, warum ist denn bei alt wie neu ein Dienstwagen von Nöten ?

Bei der Übernahme von Erfahrungsstufen wird i.d.R. deine Zeit im öD (ohne evtl Ausbildungen) sowie ggf. Zeiten der Bundeswehr angerechnet. Und Start dann evtl. auch im ersten Beförderungsamt ( so bei mir ).

Ansonsten als Angestellter hast du ja spätestens in der Stufe 6 dein "Endamt" erreicht, in der Besoldung nimmst du ggf. noch ein zwei Beförderungen und paar Erfahrungsstufen mehr mit, so das du am Ende auch finanziell mehr raus bekommst.

Auch solltest du schauen ob dir die neue Stelle (die es ja dann ist) vielleicht dir auch von der Arbeit, vom Umfeld , etc. mehr gibt als nur das finanzielle. Es muss ja auch irgendwie Spass machen, bringt ja auch nix wenn du 1000 Euro mehr bekommst und dann irgendwann mal mit der Psyche im Eimer bist (und du keine Facharzttermine in der GKV bekommst).

Wenn du aber kaum schlafen kannst, dann würde ich es sein und alles so bleiben lassen.

Td38

Der Hinweis ist gut, mal zu fragen, wie lange die brauchen, um die Urkunde auszufertigen.
Bei meiner Frage ging es weniger um die Verbindlichkeit der Einstellung, sondern der Konditionen dabei. Die Auskünfte zu A11 und Erfahrungsstufe waren es bisher ausdrücklich nicht.

(Ergänzend zu den weiteren Punkten: ich habe meine Endstufe im Angestelltenbereich bereits erreicht und habe incl. Zulage und PKW mit privater Nutzung (eben nur in dem Fall, nicht im Beamtenbereich) deutlich mehr, unabhängig davon, wie gut es mit Beförderungen auf der anderen Seite läuft. Nach Ende der Erwerbstätigkeit ist die Versorgung (je nachdem, wie stark die PKV-Beiträge tatsächlich steigen) vermutlich minimal besser. Damit es sich "lohnt", müsste ich wohl mindestens 140 Jahre alt werden  8)
Soweit nochmal zum rein finanziellen Blick.
Und alles unter der Annahme, dass ich bis zur Regelaltersgrenze in Vollzeit arbeiten kann.)