Modernisierung des öffentlichen Dienstes

Begonnen von LehrerInNRW, 04.04.2026 17:15

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Uriex

Das Land wird sich da eh grad denken "sollen se froh sein, dass sie überhaupt was bekommen"...

Und mit folgendem Satz lassen sie sich auch wieder alles mögliche offen

ZitatAbweichend kann auf Antrag die Freistellung ganz oder teilweise zu einem frueheren Zeitpunkt gewährt werden, soweit dienstliche Grunde nicht entgegenstehen.

Theoretisch könnte man damit auch jede Arbeitswoche auf 40 Stunden reduzieren, oder jedes Jahr ne Woche mehr Freizeitausgleich genießen. Aber wenn der Dienstherr dies nicht mitmacht ist es ja nicht die Schuld des Gesetzgebers der diese dämliche Regelung ins Leben gerufen hat...

Rallyementation

Anstatt mit Referentenentwurf der Landesregierung Vorlage 18/5099 voranzukommen, soll

im HuF der Bericht der Landesregierung die "Haltung der Landesregierung zu Veränderungen im Beamtenrecht im Kontext der veröffentlichten Reformvorschläge der Rentenkommission des Bundes" aufzeigen, was als mündlicher Bericht im UAP Huf im letzten Monat bereits keine Wasserstandsmeldung aus dem Maschinenraums des FM hervorgelockt hat.

 



LehrerInNRW

Kann mir jemand sagen in welcher Phase das Verfahren steckt und mir ggf. per PN einen fähigen Verwaltungsrechtanwalt im Münsterland nennen? 

Knucki

Guten Morgen,

unabhängig von der amtsangemessenen Alimentation gibt es ja noch diesen Gesetzentwurf hier. Morgen wird darüber beraten. Die Stellungnahmen der Verbände finde ich spannend, vor allem das Thema 41 Stunde Woche/Langzeitarbeitszeitkonto wird nicht so positiv gesehen.
Die Stellungnahmen findet ihr hier:
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/suchergebnis-gesetze.html?nummer=1815047/0100&ev=g&wp=18

Poldi2006

Ursprünglich wollte man in diesem Kontext auch die Pauschale Beihilfe einbringen, die ist aber nun versenkt worden trotz Koalitionsvertrag. Wird nicht jedem gefallen.

guzmaro


Knucki

wer hat den Livestream verfolgt und kann mir erklären, was mit den 100 EUR für freiwillig gesetzliche Versicherte gemeint ist ( statt pauschale Beihilfe)? Gibt es einen Zuschuss zu den Kosten der GKV? Ich habe dazu nirgendwo etwas gefunden.

Poldi2006

Zitat von: Knucki in 08.10.2026 11:45wer hat den Livestream verfolgt und kann mir erklären, was mit den 100 EUR für freiwillig gesetzliche Versicherte gemeint ist ( statt pauschale Beihilfe)? Gibt es einen Zuschuss zu den Kosten der GKV? Ich habe dazu nirgendwo etwas gefunden.

,,(10) Das für Finanzen zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gewährung
von Zuschüssen in besonderen Härtefällen zu den Beiträgen für die Krankenversicherung oder die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft im Sinne des § 176 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, die einen Betrag von 100 Euro monatlich nicht übersteigen dürfen, zu regeln.