Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und Schulden

Begonnen von Flo1996, 09.04.2026 22:20

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Führt es zur Kündigung

Ja
1 (8.3%)
Nein
11 (91.7%)

Stimmen insgesamt: 11

Flo1996

Hallo zusammen ich möchte innerhalb des TVÖD wechseln der neue Arbeitsvertrag ist unterschrieben, der alte fristgerecht gekündigt, damit es zum 01.07 los gehen kann. Nun hatte ich gestern Post von der neuen Behörde. Diese verlangt nun im Nachhinein eine Erklärung zu den geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen und meinen Schulden. Da ich Schulden habe, habe ich gerade Angst das die neue Behörde den Arbeitsvertrag kündigt wenn ich diese nun mitteile. Ich komme ja nicht drumherum. Es ist zu sagen das ich in EG 9a Stufe 4 eingruppiert werde. Derzeit wohne ich bei meinen Eltern und habe sonst keine finanziellen Verpflichtungen.

Zu meinen Schulden ist zusagen:

1 Pkw Finanzierung Restschuld ca. 16.000€ Laufzeit bis 01.05.2029
2. Ratenkredit Restschuld 8400€ Laufzeit bis 30.11.2029
3. Ratenkredit Restschuld 7900€ Laufzeit bis 31.12.2031
4. Ratenkredit Restschuld 14000€ Laufzeit bis 31.01.2032

Es stelle sich mir die Frage ob die Ratenkredite nun zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen wird. Was soll ich tun wenn die Behörde zurück zieht. Ich bin gerade so verunsichert da es nie in einem Gespräch ein Thema war.

LG

Flo1996

Boah Leute ihr glaubt nicht wie es mir gerade geht....

SB-KB

Was ist das denn für eine Stelle wenn man fragen darf? Vermutlich was im Kassenbereich? Musstest du im Vorfeld schon irgendwas selbst erklären zu deinen wirtschaftlichen Verhältnissen (z. b. im Bewerbungsgespräch)?

Flo1996

Hallo nein musste ich nicht, es war nie ein Thema. Die Stelle heißt Verwaltungsmitarbeiter im Gesundheitsamt/untere Landwirtschaftsbehörde/Veterinäramt. Finde es schon sehr merkwürdig das die damit erst nach Vertragsunterzeichnung kommen. Ich habe ja nun meine Stelle gekündigt. Wenn ich Personaler wäre würde ich das vorher abfragen und dann erst den Arbeitsvertrag anfertigen.

SB-KB

Ich habe mal grob recherchiert. Da du ja selbst geschrieben hast, dass du bei deinen Eltern wohnst und daher beispielsweise keine Miete zahlst und ich vermute du auch keine sonstigen Unterhaltsverpflichtungen hast, sollte es hoffentlich kein Problem sein, solange du die Schulden ordentlich tilgst (solange du nicht in der Privatinsolvenz bist oder eine Vermögensauskunft abgegeben hast).

Schulden: Bestehende Schulden sind meist unschädlich, solange ein Tilgungsplan eingehalten wird und keine akute Überschuldung vorliegt.

Wobei ich da zu weit weg bin um zu beurteilen, inwieweit ein Kredit als Schulden zutrifft oder ob hier Schulden gemeint sind, weil Zahlungen nicht bedient würden.

Flo1996

Ich habe heute dem zuständigen Sachbearbeiter angeschrieben, dieser hat mir mitgeteilt. Das klassische Schulden der PKW Kredit wäre. Ein Leasing würde nicht zählen🙈

SB-KB

Ok, vermutlich weil bei den Landwirtschaftsbehörden ja auch die Subventionen ausgezahlt werden und deswegen sind die vorsichtig.
Ich kenne mich leider zu wenig aus, inwieweit die von einem Arbeitsvertrag zurück treten könnten, weil ein Irrtum vorlag. Wobei es ja vorher nicht zur Sprache kam. Anderseits ist in der Probezeit ja auch eine Kündigung ohne Grunde möglich.

Aber ich würde mir offenen Karten spielen,also das ansprechen und mitteilen,dass du das im Griff hast.
Aufgrund des Fachkräftemangels ist es zumindest bei uns so,dass die Mitarbeiter meist am längeren Hebel sitzen.

Tut mir aber leid für dich,also die Situation.

SB-KB

Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse liegen vor, wenn der Bewerber über regelmäßige Einkünfte verfügt und die Ausgaben die Einkünfte nicht übersteigen. Dabei sind Schulden unschädlich, wenn der Schuldendienst gesichert ist und sie nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können (Senatsurteile in BFHE 178, 504, 509, BStBl II 1995, 909, 912, und in BFHE 220, 558, 562, BStBl II 2008, 401, 403).

clarion

Hallo,

einen Kredit zu haben, ist nun per se kein Anzeichen für ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Es gibt Leute, die sechsstellige Hauskredite abzahlen.

Wenn Du alle Kredite zuverlässig bedient hast und Dein Verdienst auch erwarten lässt, dass Du die Kredite weiterhin bedienen wirst, kannst Du von Dir selbst behaupten, in geordneten Verhältnissen zu leben. Was genau verlagen die denn? Eine genaue Auflistung deiner Schulden? Oder eine Schufa Selbstauskunft?

Die Behörde kann in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. insofern kannst Du im Fall des Falles nicht viel machen. Sollest Du eine "problematische" finanzielle Historie haben, kannst Du nur versuchen, glaubhaft darzulegen, dass Du mir dem Gehalt die Schulden tilgen wirst, und neben Zins und Tilgung auch noch genug für die Lebensführung hast.

Flo1996

Zitat von: clarion in 09.04.2026 22:43Hallo,

einen Kredit zu haben, ist nun per se kein Anzeichen für ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Es gibt Leute, die sechsstellige Hauskredite abzahlen.

Wenn Du alle Kredite zuverlässig bedient hast und Dein Verdienst auch erwarten lässt, dass Du die Kredite weiterhin bedienen wirst, kannst Du von Dir selbst behaupten, in geordneten Verhältnissen zu leben. Was genau verlagen die denn? Eine genaue Auflistung deiner Schulden? Oder eine Schufa Selbstauskunft?

Die Behörde kann in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. insofern kannst Du im Fall des Falles nicht viel machen. Sollest Du eine "problematische" finanzielle Historie haben, kannst Du nur versuchen, glaubhaft darzulegen, dass Du mir dem Gehalt die Schulden tilgen wirst, und neben Zins und Tilgung auch noch genug für die Lebensführung hast.


Es ist eine Selbstauskunft auszufüllen. Laut Sachbearbeiter Höhe der Restschuld, Grund und Restlaufzeit ist anzugeben. Hätte ich mich nur nicht darauf eingelassen

Flo1996

Was mache ich nur wenn die mich direkt kündigen... klar eine Kündigung vor Antritt ist ausgeschlossen aber am ersten Tag können die es ja direkt vollziehen

clarion

Gegen Probezeitkündigungen kann man nicht viel machen.

Wieviel Prozent deines Einkommens musst Du denn monatlich für Zins und Tilgung bezahlen?

Sind die Kredite für Konsum entstanden, oder sind langfristige Werte durch die Anschaffung entstanden? Das wird, denke ich auch eine Rolle spielen.

Bruce Springsteen

Die Stelle an sich ist erstmal egal, da der Vertrag ja für den öffentlichen Dienst (TVöD), nicht für die Stelle per se, gilt.

Allgemein gilt daher, dass durch das Erfordernis der geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse soll Abhängigkeiten oder Versuchungen der Einflussnahme entgegengewirkt werden.

Ist über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet und noch keine Restschuldbefreiung erteilt worden oder wurde dieser in das Schuldnerverzeichnis eingetragen, liegen keine geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse vor.

Der Antragsteller muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Das bedeutet insbesondere, dass er keine Vermögensauskunft nach § 802 c ZPO (früher: eidesstattliche Versicherung) für sich oder einen Dritten abgegeben haben und weder persönlich noch für einen Dritten im Schuldnerverzeichnis nach § 882 b ZPO eingetragen sein darf. Dies bedeutet weiter, dass über das Vermögen des Antragstellers kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt sein darf. Dies bedeutet schließlich, dass regelmäßig über das Vermögen einer Gesellschaft, dessen Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter er ist, nicht das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt sein darf.

Flo1996

Mit der neuen Stelle könnte ich jeden Monat 1000€ einfach mehr abzahlen. Was bedeutet das ich in quasi in 2 Jahren das meiste erledigt haben könnte... ich habe auch noch finanziellen Puffer auf dem Konto.... So ist es nicht aber das zieht mich gerade echt runter das die damit quasi kommen wo man sich in Sicherheit wiegt.

Bruce Springsteen

Das ist ganz normaler, formaler Akt, der nur Rechtssicherheit sicherstellen soll, sollte etwas in Zukunft entstehen.

Was du (in Zukunft gerichtet) könntest und was du machst, sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.

Und niemand wiegt dich in Sicherheit, ganz im Gegenteil, man klärt hiermit die Lage im Vorfeld. Solltest "lügen" und es stellt sich später eine andere Sachlage dar, wurden also unwahre Angaben gemacht, so kann man dich da auch von deinem Arbeitsverhältnis entbinden.

Gib es entsprechend mit Nachweisen an und lass sie es prüfen. Die Wahrheit kommt eh raus.