Pension und Rente

Begonnen von Captain_J, Gestern um 20:55

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Captain_J

Moin in die Forumrunde,

ich benötige ein wenig Input bezüglich Altersruhegeld und gesetzlcher Rente.

Seit 2003 bin ich als "G-Dienstler"(23 Jahre) in einer 24/7 Einrichtung(Zivil) des Bundes tätig.
Am 31.12.2026 möchte/kann ich ohne Abschläge in den Ruhestand gehen, da ich auf Grund einer schweren Erkrankung 50% GdB unbefristet habe.

Davor war ich 25 Jahre in der Handelsschifffahrt tätig, mit 25 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rente.
Ab dem 01.01.2028. habe ich dann NUR Anspruch auf meine gesetzliche Altersrente.

Meine Fragen/Defizite hierzu wären:

Gibt es Möglichkeiten, konkret für das Jahr 2027, ein zeitlich befristetes Übergangsgeld o.Ä zu beantragen?

Muss ich bei der Beantragung meines Altersruhegeldes zum 31.12.26,
aufgrund der 50%-igen Behinderung irgendwelche Feinheiten beachten?

Die Einstellungskriterien für diesen Dienstposten waren 2003 ein Nautik Studium(FH), sowie eine langjährige Fahrzeit als Kapitän(8 Jahre/weltweite Fahrt)und 1. Offizier.
Kann ich diese Fahrzeit als Dienstjahre eventuell geltend machen?

Gibt es hier jemanden, der mir ein wenig auf die Sprünge hilft?

Danke und schönen Restsonntag

Mfg Jörn








Rentenonkel

Zitat von: Captain_J in Gestern um 20:55Davor war ich 25 Jahre in der Handelsschifffahrt tätig, mit 25 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rente.
Ab dem 01.01.2028. habe ich dann NUR Anspruch auf meine gesetzliche Altersrente.

Eine vorgezogene Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung setzt voraus, dass man neben der Schwerbehinderung auch mindestens 35 Jahre dort versichert war. Die Zeiten als Beamter zählen bei der Seekasse (heute KBS) jedoch nicht mit. Schule und Studium können helfen, ob das Rentenkonto geklärt ist und Du zu dem Zeitpunkt überhaupt einen Rentenanspruch realisieren kannst solltest Du meiner Meinung nach mal mit einem Berater der Deutschen Rentenversicherung KBS besprechen.

Zitat von: Captain_J in Gestern um 20:55Meine Fragen/Defizite hierzu wären:

Gibt es Möglichkeiten, konkret für das Jahr 2027, ein zeitlich befristetes Übergangsgeld o.Ä zu beantragen?

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine vorgezogene Altersrente unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Pension kommt es darauf an, ob diese Zeiten dem Grunde nach ruhegehaltfähig sind. Sofern sie das sind, wirken die sich ohnehin pensionsteigernd aus. Sofern das nicht der Fall sein sollte, kann man eine vorübergehende Erhöhung der Pension beim Dienstherrn beantragen, sofern man einen bestimmten Ruhegehaltssatz nicht erreicht. Außerdem gibt es bei Beamten ja im worst case noch die Mindestversorgung. 

Zitat von: Captain_J in Gestern um 20:55Muss ich bei der Beantragung meines Altersruhegeldes zum 31.12.26,
aufgrund der 50%-igen Behinderung irgendwelche Feinheiten beachten?

Ja, man müsste schauen, ob die Pension mit oder ohne Abschläge zu dem Zeitpunkt möglich ist und wie hoch die Pension überhaupt ist.

Zitat von: Captain_J in Gestern um 20:55Die Einstellungskriterien für diesen Dienstposten waren 2003 ein Nautik Studium(FH), sowie eine langjährige Fahrzeit als Kapitän(8 Jahre/weltweite Fahrt)und 1. Offizier.
Kann ich diese Fahrzeit als Dienstjahre eventuell geltend machen?

Eventuell ist das so, dass diese Zeiten anerkannt werden können. Hier empfiehlt es sich, ein Festsetzungsblatt über ruhegehaltfähige Dienstzeiten zu beantragen und die entsprechenden Unterlagen (ggf. erneut) inklusive einem aktuellen Versicherungsverlauf der KBS (der eventuell vorher mit den Schul- und Studienzeiten auch noch aktualisiert werden muss) einzureichen.

Schritt 1:
Kontenklärung bei der KBS
Danach Schritt 2:
Antrag auf Anerkennung der Vordienstzeiten beim Dienstherrn und Probeberechnung anfordern. Einen Versicherungsverlauf der KBS beifügen.

Viel Glück, die Zeit rennt  ;)