berücksichtigungsfähige Ehepartnerinnen/Lebenspartnerinnen bzw. Ehepartner/Leben

Begonnen von panda84, Gestern um 08:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

panda84

Hallo,

ich lese immer wieder von:
Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartnerinnen/Lebenspartnerinnen bzw. Ehepartner/Lebenspartner

Nun stellt sich mir die Frage ob mein Ehepartner berücksichtigungsfähig ist wenn, gesetzlich versichert und das Einkommen die jährliche Grenze von ~22.000€ nicht überschreitet.

Sprich sie muss für Ihre Rezepte immer 5€ zuzahlen. Bekommt bei Sehhilfen sehr geringen Zuschuss ihrer GKV.
Kann ich so was alles einreichen und die Beihilfe würde die Differenz übernehmen? ( oder nur zu 70%)??

Irgendwie verstehe ich das System nicht so ganz.



SGLBund

Zur Brille gibt es nichts dazu, wenn die GKV einen Teil übernimmt, und zu den Eigenbehalten der Medikamente definitiv nicht. Die zahlen wir doch wohl selbst auch und bekommen die von der Beihilfe abgezogen.

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/pflichtversicherte_personen.pdf