Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Meszcal

Zitat von: NvB in 17.05.2026 11:01Hör dir mal gewisse Podcasts an, dann weißt du wo es gerade hingeht:

Sollte Merz die Umfragewerte um 19,9% erreichen wird der Intern weggepuscht. Die Koalition mit der SPD wird aufgekündigt, Merz abgeschoben und Spahn wird mit der CDU Mehrheit unter AFD Duldung Kanzler.

Das Gesetz wird nicht kommen. Und wir schlittern in die größte Verfassungskrise seit dem Naziregime.

Unerträglich dieses geschwurbel. Ich habe leider auch nichts beizutragen aber ich bitte erneut darum die private politische Meinung hier weg zu lassen.

BürgerinUniforum

Zitat von: Meszcal in 17.05.2026 12:48Unerträglich dieses geschwurbel. Ich habe leider auch nichts beizutragen aber ich bitte erneut darum die private politische Meinung hier weg zu lassen.

Leider fehlt hier im Forum eine Daumenhoch-Funktion!

BürgerinUniforum

Zitat von: andreb in 17.05.2026 12:27Aktuell werden gezielte Maßnahmen ergriffen, um die Motivation der mittleren Führungsebene nachhaltig zu stärken. NICHT

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/befoerderungsstopp-fuer-hauptfeldwebel-und-hauptbootsleute-ab-1-juli



Jup das ist eine Wilde-Nummer... Ich denke, so meine Meinung, es wird zukünftig nichts daran vorbei gehen, dass man die Besoldung der Soldaten von allen anderen Beamten abkoppelt. Man kann den Soldaten-Beruf, ohne abwertend zu sein, eben nicht mit einem Beamten im Amt vergleichen... Hier muss sich was ändern...

Gruenhorn

Zitat von: BürgerinUniforum in 17.05.2026 15:26Jup das ist eine Wilde-Nummer... Ich denke, so meine Meinung, es wird zukünftig nichts daran vorbei gehen, dass man die Besoldung der Soldaten von allen anderen Beamten abkoppelt. Man kann den Soldaten-Beruf, ohne abwertend zu sein, eben nicht mit einem Beamten im Amt vergleichen... Hier muss sich was ändern...
so pauschal stimmt das zumindest nicht für Stabsoffiziere oder amtsverwendet Soldaten. Nur was würde es bringen hier auszudifferenzieren?

BürgerinUniforum

Zitat von: Gruenhorn in 17.05.2026 15:29so pauschal stimmt das zumindest nicht für Stabsoffiziere oder amtsverwendet Soldaten. Nur was würde es bringen hier auszudifferenzieren?

Das Argument bezüglich der Stabsoffiziere und amtsverwendeten Soldaten ist völlig berechtigt. Ein Dienstposten im BMVg oder in einer logistischen Dienststelle unterscheidet sich in den täglichen Belastungen oft kaum von dem eines klassischen Verwaltungsbeamten. Genau hier liegt aber der Denkfehler, wenn man eine Entkopplung als pauschale Erhöhung nach dem Gießkannenprinzip versteht.

Eine Ausdifferenzierung innerhalb einer eigenständigen S-Besoldung würde/könnte Vorteile bringen...

Eine Entkopplung bedeutet nicht, dass jeder Soldat automatisch mehr bekommt. Sie gibt dem Gesetzgeber aber das Werkzeug an die Hand, innerhalb der Bundeswehr präzise zu unterscheiden. Belastungen durch Schichtdienste, hohe Versetzungsfrequenzen oder reinen Truppendienst könnten direkt über die Struktur abgebildet werden, während reine Büro- und Stabsverwendungen auf einer anderen Basisstufe laufen. Im aktuellen BBesG geht das kaum, ohne das gesamte Gefüge der Bundesbeamten zu sprengen.

Gerade in den Ämtern (z. B. im BAAINBw oder im Bereich Cyber- und Informationsraum) sitzen IT-Spezialisten, Ingenieure und technische Analysten. Hier konkurriert die Bundeswehr extrem mit der freien Wirtschaft. Im starren Beamtenrecht kann man diesen Mangelverwendungen keine marktkonformen Anreize bieten, weil sofort das Abstandsgebot zu allen anderen Bundesbeamten greift. Eine eigene S-Besoldung erlaubt funktionale Zulagen oder spezifische Tarifstrukturen für bestimmte Spezialisierungen – unabhängig davon, ob derjenige im Feld steht oder im Büro sitzt.

Strukturen in Streitkräften müssen anpassbar sein. Wenn sich Bedarfe verschieben, kann eine eigenständige Besoldungsordnung flexibel reagieren und Anreize für bestimmte Verwendungen erhöhen, ohne dass zeitgleich das Bundespräsidialamt oder das Bundesverwaltungsamt mitorganisiert werden müssen.

Es geht bei der Ausdifferenzierung also nicht darum, den Stabsoffizier im Amt pauschal besser zu bezahlen als den Regierungsdirektor auf dem Nachbardienstposten. Es geht darum, die gesetzlichen Werkzeuge zu haben, um spezifische soldatische und fachliche Realitäten dort zu vergüten, wo sie tatsächlich anfallen, anstatt das gesamte System in ein starres Korsett zu zwängen.

Julianx1

Hatten wir so etwas ähnliches nicht schonmal? Ich kann mich noch daran erinnern als HFW oder Stabsfeldwebel am Losverfahren teilnehmen konnten um In Pension gehen zu können, weil es Beförderungsstau gab. Oder bring ich da was durcheinander ?

AchimDH

Zitat von: BürgerinUniforum in 17.05.2026 15:48Das Argument bezüglich der Stabsoffiziere und amtsverwendeten Soldaten ist völlig berechtigt. Ein Dienstposten im BMVg oder in einer logistischen Dienststelle unterscheidet sich in den täglichen Belastungen oft kaum von dem eines klassischen Verwaltungsbeamten. Genau hier liegt aber der Denkfehler, wenn man eine Entkopplung als pauschale Erhöhung nach dem Gießkannenprinzip versteht.

Eine Ausdifferenzierung innerhalb einer eigenständigen S-Besoldung würde/könnte Vorteile bringen...

Eine Entkopplung bedeutet nicht, dass jeder Soldat automatisch mehr bekommt. Sie gibt dem Gesetzgeber aber das Werkzeug an die Hand, innerhalb der Bundeswehr präzise zu unterscheiden. Belastungen durch Schichtdienste, hohe Versetzungsfrequenzen oder reinen Truppendienst könnten direkt über die Struktur abgebildet werden, während reine Büro- und Stabsverwendungen auf einer anderen Basisstufe laufen. Im aktuellen BBesG geht das kaum, ohne das gesamte Gefüge der Bundesbeamten zu sprengen.

Gerade in den Ämtern (z. B. im BAAINBw oder im Bereich Cyber- und Informationsraum) sitzen IT-Spezialisten, Ingenieure und technische Analysten. Hier konkurriert die Bundeswehr extrem mit der freien Wirtschaft. Im starren Beamtenrecht kann man diesen Mangelverwendungen keine marktkonformen Anreize bieten, weil sofort das Abstandsgebot zu allen anderen Bundesbeamten greift. Eine eigene S-Besoldung erlaubt funktionale Zulagen oder spezifische Tarifstrukturen für bestimmte Spezialisierungen – unabhängig davon, ob derjenige im Feld steht oder im Büro sitzt.

Strukturen in Streitkräften müssen anpassbar sein. Wenn sich Bedarfe verschieben, kann eine eigenständige Besoldungsordnung flexibel reagieren und Anreize für bestimmte Verwendungen erhöhen, ohne dass zeitgleich das Bundespräsidialamt oder das Bundesverwaltungsamt mitorganisiert werden müssen.

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Hm, ich war 42 Jahre lang Soldat, zum Schluß Stabsoffizier, mittlerweile seit 5 Jahren im Ruhestand.
Insgesamt rund 25 Jahre im Aussendienst, 12 Versetzungen mit Umzug und 7 Einsätze. Dank "Unfall" im Einsatz war ich die letzten 8 Jahre in einem Amt als einer der wenigen Soldaten. Beamte in gleicher Funktion hatten i.d.R. eine Besoldungsstufe mehr.
Für die Zeit im Aussendienst /Einsatz gab es Zulagen, ebenso für die Zeit im Schichtdienst damals - da ist eine unterschiedliche Grundbesoldung nicht notwendig.
Und wenn ich mich an meine Zeit als Stabsoffizier im Divisions- und Korpsstab erinnere - da war ich ab 7 Uhr im Büro und bin um 20 oder 21 Uhr wieder rausgekommen, dank der diversen Einsätze und Umstrukturierungen brannte es ständig irgendwo.
Was für uns "normal" war, ist daß man auf einen höherwertigen Dienstposten versetzt wurde und erst nach ein, zwei Jahren dann die Beförderung erfolgte.
Konkret: Da ist man als Oberleutnant (A10) auf den DP Kompaniechef (A11) versetzt worden, hat die Dienstgeschäfte übernommen und ist dann erst zwei Jahre später befördert und in A11 eingewiesen worden. Das zog sich durch bis zu meinem Eintritt in den Ruhestand.
Damals galt für Soldaten ja auch eine Wochenarbeitszeit von 59 Stunden, für Beamte 42 Stunden. 


2strong

Mir ist noch nicht ganz klar, welche Vorteile eine Besoldungsordnung S mit sich bringen könnte, die ich nicht auch schon im heutigen System schon mit einer Zulage erreichen könnte. In meinen Augen gibt es ohnehin schon zu viele Ämter und Dienstgrade.

Dass einzelne Dientgrade jetzt aber mal ein gutes halbes Jahr (länger) uf ihre Beförderung warten müssen, empfinde ich noch nicht als Weltuntergang. Das passiert Dir so auch in jeder zweiten Stadtverwaltung.

Rheini

Das mit der Differenzierung hat ja bei den Angestellten mit dem BAT super geklappt *Ironie off*.

SGLBund

#1014
Zitat von: andreb in 17.05.2026 12:27Aktuell werden gezielte Maßnahmen ergriffen, um die Motivation der mittleren Führungsebene nachhaltig zu stärken. NICHT

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/befoerderungsstopp-fuer-hauptfeldwebel-und-hauptbootsleute-ab-1-juli

Wie im Artikel ausgeführt, wird höchstrichterlich bereits seit vielen Jahren beanstandet, dass automatische Beförderungen allein nach Maßgabe der Dienstzeit bei Beamten und damit auch bei Berufssoldaten nicht mit den geltenden rechtsstaatlichen und leistungsbezogenen Grundsätzen vereinbar sind. Gleichwohl haben es mindestens die vergangenen vier Bundesregierungen unterlassen, insoweit die erforderlichen rechtlichen und strukturellen Anpassungen vorzunehmen.

Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass nunmehr eine entsprechende Neuausrichtung erfolgt, auch wenn innerhalb der Truppe offenbar nicht wenige die Sorge umtreibt, dass an die Stelle bloßen ,,Zeitabsitzens" künftig verstärkt die Kriterien der Befähigung, Eignung und fachlichen Leistung treten könnten.

Eukalyptus

Sollte es jemals ein Beurteilungssystem geben das alle zu stellenden Anforderungen (gerecht und! inflationssicher sind in erster Linie zu nennen) erfüllt, dann gerne. Das wird vermutlich gleich nach Erfindung des Perpetuum Mobile kommen.

Bis es soweit ist, haben zeitliche Komponenten (und nein, damit ist keine Beförderung nur nach Seniorität gemeint) wie z.B. Wartefristen aus praktischer Sicht ihre Berechtigung. Oder jetzt eben nicht mehr: Dann gibt es eben eine Extraportion mehr Arbeit (für die Beurteiler und das Gesamtsystem) und Frust (für die Beurteilten).

AltStrG

Zitat von: andreb in 17.05.2026 12:27Aktuell werden gezielte Maßnahmen ergriffen, um die Motivation der mittleren Führungsebene nachhaltig zu stärken. NICHT

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/befoerderungsstopp-fuer-hauptfeldwebel-und-hauptbootsleute-ab-1-juli



Nun, das Geld ist knapp. Und auf Eignung, Befähigung und Leistung abzuzielen, ist Sinn des Art. 33 des GG. UNd ich sage es schon sehr lange, als Beamter wird man sich auf längere Standzeiten, weniger Beförderungen, niedrigere Statusämter mit mehr Verantwortung, längere Lebensarbeitszeit und weniger Aufstiege einstellen müssen.

Viggen

... eine eigene/ separate "S-Besoldung" hat/ hätte mit Sicherheit ihre Existenzberechtigung!

Es würde sich dann aber auch die existenzielle Frage nach den ca. 70.000 im Ruhestand befindlichen Berufssoldaten stellen.
Wie sollten diese versorgungsrechtlich behandelt werden? (Am besten rückwirkend eingruppieren, funktioniert dann genauso gut wie die rückwirkende aA  ;)  )
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

MOGA

...Die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten steht nämlich in keinem inneren Zusammenhang mit seinem Wehrdienstverhältnis...

https://www.bverwg.de/270225B1WB51.24.0

Ich meine der Besoldungsgesetzgeber sieht das anders im Hinblick auf das fiktive Partnereinkommen...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Dragon1975

Eine s Besoldung bringt das man eine Gruppe noch mehr aufspalten kann und einfacher Änderungen umsetzen kann.
Man darf raten ob diese dann positiv oder negativ ausfallen.

Die Erschwernisse von Soldaten werden über Zulagen geregelt.
Daher ist eine eigene Besoldung weder zielführend noch sinnvoll.

Wir sehen doch jetzt schon das wir für jeden Cent kämpfen müssen.
Wenn eine eigene Besoldung für rund 200.000 Mann eingeführt wird, wird diese dermaßen geräuschlos geändert wie die Kassenlage es hergibt.


Interessanter ist bei welchem Ressort der Entwurf hängen geblieben ist.
Sofern es mal wieder Bmf war, dürfte wieder mal ein Entwurf versenkt sein.