Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GoodBye

Zitat von: jrx73 in Heute um 10:55Wäre schon interessant, welche Kosten der Partner vurursacht.

Es ist aber definitiv so, dass "Der 2. Erwachsene verursacht statistisch gesehen nicht die gleichen Kosten wie der erste." !!!

Das BVerfG geht ja bei den Kindern von 0,3 + 0,3 aus, dann kann doch laut BVerfG der Bedarf beim Partner nur 0,5 betragen, das ist doch glasklar, d.h. dann auch:
 MEIN PARTNER beteiligt sich jetzt vollständig an Haushaltsgeräten, Wohnraum, Heizkosten etc., Geld von von mir gibt es aber keines mehr, Schluss Aus Pasta. Um die Kinder kümmern wir uns ja gemeinsam ;-)

So will es ja mein DH, der Partner kann sich selbst versorgen, 0,5 entspricht ja vollständig Partnereinkommen. Da wird aber meine Frau heute Abend Bauklötze staunen :-)

Interessant wäre auch, wenn Partnereinkommen über Bedarf ist/ ansteigt, Irgendwann bin ich dann das armes Schw....


Das MAE liefert keinerlei Ermittlung eines Bedarfs. Es trifft eine Aussage darüber wieviel Einkommen einem Haushalt zur Verfügung steht, um eine Vergleichbarkeit herzustellen.

Alle Modelle, die die sachgerechte Ermittlung eines tatsächlichen Bedarfs voraussetzen, sind, wenn sie hierfür auf das MAE zurückgreifen, für die Tonne.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Maximus

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 12:21Werden die ruhendgestellten Widersprüche mit eintreten des Gesetzes als abgegolten betrachtet?

Dann würde es ja nicht einmal nen Ablehnungsbescheid des Widerspruchs auf den man mit einer Klage reagieren könnte 🤔

Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben gegen die verfassungsrechtlich fragwürdige Berechnungsgrundlage vorzugehen. Also für zukünftige Besoldung geht das natürlich, aber ab 2021?

Ich habe nur von den Personen gesprochen, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben.

Personen, deren Widerspruch ruhendgestellt wurde, werden einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten...so meine Hoffnung. Aus meiner Sicht muss eine Widerspruch jedenfalls beschieden werden.

Wasserkopp

Oder die Verwaltungspraxis ist clever und fragt nach ob der Widerspruch aufrechterhalten bleiben soll. So habe ich meinerzeit einige Arbeit "erledigen" können.

Blablublu

Zitat von: Maximus in Heute um 12:55Ich habe nur von den Personen gesprochen, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben.

Personen, deren Widerspruch ruhendgestellt wurde, werden einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten...so meine Hoffnung. Aus meiner Sicht muss eine Widerspruch jedenfalls beschieden werden.

Warum? Ich würde doch ehr hoffen, dass ich keinen Bescheid bekomme, so lange ist das Verfahren nicht abgeschlossen.