Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GeBeamter

Ich hab auf jeden Fall schon etwas Munition für einen Widerspruch gegen das neue Besoldungsgesetz.

Berücksichtigung des Partnereinkommens zur Erreichung der Mindestalimentation, insbesondere die Rückwirkung von 2021 - heute
Ich kann nur empfehlen sich die Tabellen ab S. 102 einmal zu Gemüte zu führen. Für einige Jahre wird trotz rückwirkendem Partnereinkommen die Prekaritätsschwelle in A3 mit zwei Kindern immer noch unterschritten.

Implausibilität des Fortbestands des FZ1 in der Grundbesoldung bei gleichzeitiger Unterstellung einer Deckung des Bedarfs des Partners und teilweise der Kinder über ein fiktives, weiteres Einkommen.

Höhe des FZ2 für das dritte Kind, der ausschließlich anhand des Anteils am MÄE ermittelt wird und damit vermutlich nicht den tatsächlichen Bedarf abbildet, der höchstrichterlich ausgeurteilt zu decken ist. Zum Vergleich: für das dritte und jedes weitere Kind zahlen andere Besoldungsgesetzgeber wie NRW fast 900€ und damit bereits jetzt 200€ mehr als der Bund es zukünftig vor hat. Und das bei vermutlich einem niedrigeren MÄE, als es im Bund zu verzeichnen ist.

Berliner2026

Was mich noch verwundert. Besoldung Familie 2,3 MÄE - davon 0,5 für den/die Partner/in - also 50%.

Weshalb darf dennoch 100% fiktives Partnereinkommen angerechnet werden? (Seite 106/107)

GeBeamter

Zitat von: Berliner2026 in 15.04.2026 22:51Was mich noch verwundert. Besoldung Familie 2,3 MÄE - davon 0,8 für den/die Partner/in - also 80%.

Weshalb darf dennoch 100% fiktives Partnereinkommen angerechnet werden? (Seite 106/107)

Danke, ein weiterer Hinweis auf eine Implausibilität.

Was mich auch wundert ist, wie mit Alleinerziehenden umgegangen wird. Indem die Konstruktion durch das Partnereinkommen und dann ergänzende Zuschläge gewählt wird, passiert hier das gleiche, was bereits in der Grundsicherung bei Alleinerziehenden passiert. Es wird attraktiv einen gemeinsamen Haushalt mit einem neuen Partner zu verheimlichen.

Rallyementation

Zitat von: PrinzP in 15.04.2026 21:59Ab Seite 117 cc) wird zu der Neustrukturierung der Abstände ausgeführt.

[...]

Die horizontale Stufensteigerung nach Erfahrungszeit der BBesO A erfolgt über alle Besol-
dungsgruppen hinweg einheitlich mit 2,7 %. Die vertikalen Abstände zwischen den einzel-
nen Besoldungsgruppen werden, nach Laufbahngruppen gebündelt, vereinheitlicht. Die
Überlappungsämter werden jeweils der höheren Laufbahngruppe zugeordnet. Damit ergibt
sich zwischen den Besoldungsgruppen in der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes ein
Abstand von 2,2 %, in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes ein Abstand von 5,0 %,
in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes ein Abstand von 10,0 % und in der Lauf-
bahngruppe des höheren Dienstes ein Abstand von 11,0 %.
[...]

Der zitierte Text kann ich nur für die 2026er Tabelle nachrechnen.

2025 dagegen
horizontal A3: 2,08%    2,04%    1,61%    1,58%    1,56%    1,53%    1,51%
vertikal Stufe 1:
1,93%
0,70%
1,98%
4,61%
5,38%
7,39%
6,60%
13,46%
6,84%
16,43%
2,72%
21,33%
9,97%

noch eine Stichprobe ohne sich strukturiert von vorn nach hinten durchzuarbeiten für mich Fragen aufwirft. Ob sich dann die konsistente Gesamtlogik ergibt?


BVerfGBeliever

Zitat von: Rallyementation in 15.04.2026 23:00Der zitierte Text kann ich nur für die 2026er Tabelle nachrechnen.
Ja natürlich. Bislang waren die Abstände "unordentlich", siehe beispielsweise hier in der Tabelle. Erst mit den neuen 2026er Werten wird die Tabelle "glattgezogen", siehe hier.

Zwar hätte ich mir noch etwas größere Abstände gewünscht, aber es hätte natürlich auch schlimmer kommen können (manche hier im Forum hatten ja beispielsweise überall 5% gefordert).


Und wie gesagt: Jetzt fehlt "lediglich" noch eine kleine An- bzw. Absage aus Karlsruhe zur Anrechnung des Partnereinkommens, damit im Anschluss alle neuen Tabellenwerte um einen einheitlichen Faktor angehoben werden (müssen)..   8)

Foxtrott

uff, ich dachte der Verheiratetenzuschlag wäre sogar pensionswirskam und mit Bestandsschutz ausgestattet. Einfach gestrichen?

Es nimmt der Augenblick, was Jahre geben. - Goethe

GeBeamter

Zitat von: Foxtrott in 15.04.2026 23:17uff, ich dachte der Verheiratetenzuschlag wäre sogar pensionswirskam und mit Bestandsschutz ausgestattet. Einfach gestrichen?

Es nimmt der Augenblick, was Jahre geben. - Goethe

Naja, er wird ja nicht gestrichen, sondern jetzt erst tatsächlich pensionswirksam, weil er nun Teil des Grundgehaltes ist.

Umlauf

Zitat von: Foxtrott in 15.04.2026 23:17uff, ich dachte der Verheiratetenzuschlag wäre sogar pensionswirskam und mit Bestandsschutz ausgestattet. Einfach gestrichen?

Es nimmt der Augenblick, was Jahre geben. - Goethe

Er ist doch weiterhin pensionswirksam. Er ist in die Grundbesoldung einbezogen. Heiraten bringt nur keinen Vorteil mehr 😂

Umlauf

Zitat von: GeBeamter in 15.04.2026 23:19Naja, er wird ja nicht gestrichen, sondern jetzt erst tatsächlich pensionswirksam, weil er nun Teil des Grundgehaltes ist.

Er war schon immer pensionswirksam. Nur die Kinder waren es nicht.


Allesnichtskonkretes

@BalBund @durgi
Wurde eine regionale Komponente mal diskutiert, wenn ja, in welchem Umfang und warum wurde sie dann verworfen?

Bitte im anderen Thread löschen.

Rallyementation

Zitat von: BVerfGBeliever in 15.04.2026 23:14Ja natürlich. Bislang waren die Abstände "unordentlich", siehe beispielsweise hier in der Tabelle. Erst mit den neuen 2026er Werten wird die Tabelle "glattgezogen", siehe hier.
[...]

ups, danke da war ADMIN bereits fleißig...hätte mir 'paar' Minuten Bastelei ersparen können.

Also ist es erlaubt mit dem Rechen durch die Tabelle neue Abstände zu furchen? Ich dachte der Bestandsschutz der bisherigen Abstände dürfte nicht mit einem großen "Rechen"schritt eingeebnet werden. Daher hätte es eher in ein paar Jahren sukzessive passieren dürfen und nicht mal eben mit einem Drittel weniger Abstand aneinander herangerückt werden. https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?msg=450783

Verbeamteter

Zitat von: GeBeamter in 15.04.2026 22:57Es wird attraktiv einen gemeinsamen Haushalt mit einem neuen Partner zu verheimlichen.

Ja, Betrug kann attraktiv sein, wenn man nicht erwischt wird und trotzdem gut schlafen kann.
Das gleiche Problem gibt's schon länger beim Bürgergeld, wenn durch die zweite Zahnbürste, also die Gründung einer BG, der neue Partner faktisch (!) Unterhalt für das ,,fremde" Kind zahlen muss ...

Michel68

Der Verheirateten Zuschlag fällt für Kinderlose weg . Wenn ich aber einen Ehepartner habe , der Pflegestufe 2 oder höher hat und ich ihn im Häuslichen Umfeld Pflege , würde mir der Ergänzende Familienzuschlag zustehen . Oder wenn der Ehepartner eine volle Erwerbsminderungsrente erhält.
Den müßte ich dann beim DH mittels Nachweis beantragen ?


Umlauf

Zitat von: Michel68 in 15.04.2026 23:52Der Verheirateten Zuschlag fällt für Kinderlose weg . Wenn ich aber einen Ehepartner habe , der Pflegestufe 2 oder höher hat und ich ihn im Häuslichen Umfeld Pflege , würde mir der Ergänzende Familienzuschlag zustehen . Oder wenn der Ehepartner eine volle Erwerbsminderungsrente erhält.
Den müßte ich dann beim DH mittels Nachweis beantragen ?



Der Verheiratetenzuschlag wird in die Grundtabelle integriert. Bei den von dir genannten Sachverhalten gibt es eine Zuschlag auf Antrag mit Einkommensanrechnung.