Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

PolareuD

Zitat von: Imperator in Heute um 10:17Warum seid ihr so sicher? Gibt es eine sichere Quelle die das bestätigt? Ich lese hier zwar mit, aber bisher waren die Quellen ja eher Vermutungen oder?

Danke für eine Klarstellung im Voraus.

Ich würde es so bezeichnen: Es sind einfach langjährige Erfahrungswerte mit dem Thema.

Die Stellenausschreibung des BMI spricht schon stark für zumindest eine deutliche zeitliche Verzögerung. Der Buschfunk, dass die Ressortabstimmung gescheitert ist, passt jedenfalls auch gut in das derzeitige Erscheinungsbild der Koalition. Meine "Vermutung" ist, dass der Entwurf zur Verhandlungsmasse geworden ist. Getreu nach dem Motto, bekommen wir das eine, bekommt ihr das andere. Es gibt ja aktuell so einige Gesetzesvorhaben, die das betreffen soll.

Zu dem steht der September vor der Tür. Je nach dem wie der ausgeht, ist ab Oktober alles möglich, vom kompletten Scheitern bis weitere Bearbeitung des Entwurfs.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Finanzer

Zitat von: PolareuD in Heute um 11:08Die Stellenausschreibung des BMI spricht schon stark für zumindest eine deutliche zeitliche Verzögerung. Der Buschfunk, dass die Ressortabstimmung gescheitert ist, passt jedenfalls auch gut in das derzeitige Erscheinungsbild der Koalition. Meine "Vermutung" ist, dass der Entwurf zur Verhandlungsmasse geworden ist. Getreu nach dem Motto, bekommen wir das eine, bekommt ihr das andere. Es gibt ja aktuell so einige Gesetzesvorhaben, die das betreffen soll.

Was heißt hier Verhandlungsmasse? Keine der Parteien hat ein Interesse an einer höheren Besoldung.

Pacodemias

Zitat von: BalBund in Heute um 10:52...

Die Arbeitshypothese ist, dass es demnächst ein Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses in die Beamtenbesoldung geben wird, das sollte relativ geräuschlos bis November durchgehen, es sei denn die Verbände stellen sich auf die Hinterbeine weil die Versorgungsrücklage wieder aufgenommen wird.



das Gesetz zur Übertragung dürfte doch eigentlich dann gar nicht unterzeichnet werden, weil es doch offensichtlich gegen die Verfassung verstößt. Wenn doch schon bekannt ist, dass die aktuelle Besoldung "höchstwahrscheinlich" so nicht bleiben kann (in welcher Form sie dann im Endeffekt auch immer abgeändert wird) aufgrund Verfassungsgerichtsentscheidungen finde ich dies sehr seltsam..
Aber gut, ich finde vieles seit mind. 2019 sehr seltsam  ::)

GeBeamter

Zitat von: PolareuD in Heute um 11:08Ich würde es so bezeichnen: Es sind einfach langjährige Erfahrungswerte mit dem Thema.

Die Stellenausschreibung des BMI spricht schon stark für zumindest eine deutliche zeitliche Verzögerung. Der Buschfunk, dass die Ressortabstimmung gescheitert ist, passt jedenfalls auch gut in das derzeitige Erscheinungsbild der Koalition. Meine "Vermutung" ist, dass der Entwurf zur Verhandlungsmasse geworden ist. Getreu nach dem Motto, bekommen wir das eine, bekommt ihr das andere. Es gibt ja aktuell so einige Gesetzesvorhaben, die das betreffen soll.

Zu dem steht der September vor der Tür. Je nach dem wie der ausgeht, ist ab Oktober alles möglich, vom kompletten Scheitern bis weitere Bearbeitung des Entwurfs.

Sollte es stimmen, dass die Ressortabstimmung das Problem ist, dann ist gut vorstellbar, dass einzelne Kabinettsmitglieder in ihren Bereichen dem gemeinen Bürger zukünftig viel aufbürden müssen und daher ein Problem damit haben, wenn über den Beamten jetzt ein (wenn auch zu kleines) Füllhorn ausgeschüttet wird. Vermutlich will man das auch parteipolitisch nicht vor den anstehenden Wahlen verkaufen müssen.

Genau das Vorgehen sollte aber eine Warnung an das BVerfG sein. Die Beamten werden hier zum Spielball und zur politischen Verhandlungsmasse.

BalBund

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:32Sollte es stimmen, dass die Ressortabstimmung das Problem ist, dann ist gut vorstellbar, dass einzelne Kabinettsmitglieder in ihren Bereichen dem gemeinen Bürger zukünftig viel aufbürden müssen und daher ein Problem damit haben, wenn über den Beamten jetzt ein (wenn auch zu kleines) Füllhorn ausgeschüttet wird. 

Die Tatsache, dass die Ministerien die Mehrausgaben aus dem eigenen Haushaltsplan erwirtschaften müssen haben schon die Entwürfe von Seehofer und Faeser zu Fall gebracht. Solange es keinen Bundeskanzler gibt, der dies anweist (was der aktuelle nicht kann, weil ihm dann die Mehrheit für das Gesetz im Bundestag fehlen würde) wird sich an dieser Front also nichts tun. 

Niemand wird in einem Wahljahr, in dem die AfD an der Schwelle zur absoluten Mehrheit steht auch nur auf eines seiner politischen Lieblingsprojekte verzichten, nur um dem Beamten die zustehende Alimentation zu gewähren. 

 

NWB

was für ein unwürdiger plot twist

Finanzer

Zitat von: BalBund in Heute um 12:03Die Tatsache, dass die Ministerien die Mehrausgaben aus dem eigenen Haushaltsplan erwirtschaften müssen haben schon die Entwürfe von Seehofer und Faeser zu Fall gebracht. Solange es keinen Bundeskanzler gibt, der dies anweist (was der aktuelle nicht kann, weil ihm dann die Mehrheit für das Gesetz im Bundestag fehlen würde) wird sich an dieser Front also nichts tun.

Niemand wird in einem Wahljahr, in dem die AfD an der Schwelle zur absoluten Mehrheit steht auch nur auf eines seiner politischen Lieblingsprojekte verzichten, nur um dem Beamten die zustehende Alimentation zu gewähren.

Fazit: Auf Bundesebene passiert erst etwas, wenn der Bund als Dienstherr ein Urteil des BVerfG fängt. Und selbst dann wird Zeit geschindet und getrickst werden.

andreb

Zitat von: Finanzer in Heute um 12:07Fazit: Auf Bundesebene passiert erst etwas, wenn der Bund als Dienstherr ein Urteil des BVerfG fängt. Und selbst dann wird Zeit geschindet und getrickst werden.

Sollte man dem Bund für das Jahr 2026 noch eine Art Gnadenfrist gewähren ?

- Widerspruch für 2026 Ende des Jahres noch versenden.
- Anfang 2027 Bescheidung seiner Widersprüche einfordern.
- Falls dies nicht erfolgt, Untätigkeitsklage erheben.
- abschlägig beschiedene Widersprüche mittels gebündelter Klage in ein verwaltungsgerichtliches Verfahren führen.

Den Bund muss man langsam an den Ei... durch die Manage führen. Wie lange soll dieser Zirkus denn noch gehen ?


PolareuD

Zitat von: andreb in Heute um 12:19Sollte man dem Bund für das Jahr 2026 noch eine Art Gnadenfrist gewähren ?

- Widerspruch für 2026 Ende des Jahres noch versenden.
- Anfang 2027 Bescheidung seiner Widersprüche einfordern.
- Falls dies nicht erfolgt, Untätigkeitsklage erheben.
- abschlägig beschiedene Widersprüche mittels gebündelter Klage in ein verwaltungsgerichtliches Verfahren führen.

Den Bund muss man langsam an den Ei... durch die Manage führen. Wie lange soll dieser Zirkus denn noch gehen ?



Die Zeit solltest du dir sparen. Der Bund kommt auch bis Ende 2026 voraussichtlich nicht in die Gänge. Also Bescheidung die Widersprüche jetzt mit einer Frist von 3 Monaten anfordern. Da keine Bescheidung erfolgen wird, anschließend Untätigkeits-Feststellungsklage erheben. Willst du mit anwaltl. Unterstützung oder in Eigenregie Klage erheben?

Für 2026 kann die Klage in 2027 erweitert werden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

GoodBye

2026 werde ich wohl noch abwarten, unter Umständen kommt ja dieses Jahr noch ein Urteil, das ggf. weitere
Klarheit in der Materie für 2027 schafft.

Schön ist es nicht, da 3 mal Zuschlag ab Kind 3 dabei ist, und zwar mit Widersprüchen ab 2020. Da gibt es eigentlich null Diskussionsbedarf.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Wasweissdennich

Zitat von: Pacodemias in Heute um 11:26das Gesetz zur Übertragung dürfte doch eigentlich dann gar nicht unterzeichnet werden, weil es doch offensichtlich gegen die Verfassung verstößt. Wenn doch schon bekannt ist, dass die aktuelle Besoldung "höchstwahrscheinlich" so nicht bleiben kann (in welcher Form sie dann im Endeffekt auch immer abgeändert wird) aufgrund Verfassungsgerichtsentscheidungen finde ich dies sehr seltsam..
Aber gut, ich finde vieles seit mind. 2019 sehr seltsam  ::)

Guter Punkt. Wie kann ein Bundespräsident, der auf die Verfassung schwört, ein dann offensichtlich verfassungswidriges Gesetz ausfertigen (Artikel 82 GG)!? Denn der Entwurf bezeichnet den aktuellen Zustand ja als eindeutig verfassungswidrig. Es bedürfte einer (nicht Regierungs-) Fraktion des Deutschen Bundestages, welche den Bundesbeamten, einer nicht zu unterschätzenden Wählergruppe, zu ihren verfassungsmäßigen Rechten verhülfe im Wege der Organklage/Verfassungsbeschwerde. Wer käme dafür denn nur in Betracht!? Viel Spaß beim Nachdenken...

Wäre jedenfalls der schnellste Weg, all die Fragen vor das BVerfG zu bringen.

lotsch

Zitat von: BalBund in Heute um 12:03Die Tatsache, dass die Ministerien die Mehrausgaben aus dem eigenen Haushaltsplan erwirtschaften müssen haben schon die Entwürfe von Seehofer und Faeser zu Fall gebracht. Solange es keinen Bundeskanzler gibt, der dies anweist (was der aktuelle nicht kann, weil ihm dann die Mehrheit für das Gesetz im Bundestag fehlen würde) wird sich an dieser Front also nichts tun.

Niemand wird in einem Wahljahr, in dem die AfD an der Schwelle zur absoluten Mehrheit steht auch nur auf eines seiner politischen Lieblingsprojekte verzichten, nur um dem Beamten die zustehende Alimentation zu gewähren.

 

Ich kann mich noch erinnern, als Scholz bei seinen Amtskollegen angegeben hat, dass Deutschland das alles mittels Einsparungen aus dem laufenden Haushalt leisten kann. Jetzt hat Deutschland enorme Schulden aufgenommen, aber es reicht immer noch nicht. Noch mehr Schulden aufnehmen geht wahrscheinlich nicht mehr, weil sonst die Schuldentragfähigkeit von Deutschland und Europa gefährdet würde. Was tun? Es muss harte Einschnitte geben, ansonsten kann man nur auf Wirtschaftswachstum hoffen.

PolareuD

Zitat von: Wasweissdennich in Heute um 12:35Guter Punkt. Wie kann ein Bundespräsident, der auf die Verfassung schwört, ein dann offensichtlich verfassungswidriges Gesetz ausfertigen (Artikel 82 GG)!? Denn der Entwurf bezeichnet den aktuellen Zustand ja als eindeutig verfassungswidrig. Es bedürfte einer (nicht Regierungs-) Fraktion des Deutschen Bundestages, welche den Bundesbeamten, einer nicht zu unterschätzenden Wählergruppe, zu ihren verfassungsmäßigen Rechten verhülfe im Wege der Organklage/Verfassungsbeschwerde. Wer käme dafür denn nur in Betracht!? Viel Spaß beim Nachdenken...

Wäre jedenfalls der schnellste Weg, all die Fragen vor das BVerfG zu bringen.

Das hat bei den letzten beiden Besoldungsanpassungsgesetzen 21/22 und 23/24 auch niemanden interessiert. Dort stand auch in den jeweiligen Gesetzesbegründungen drin, dass die Alimentation nicht verfassungskonform ist.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"