Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Verbeamteter

Zitat von: GeBeamter in Heute um 13:59Der Rest in so einer Situation storniert den Urlaub, kauft gebraucht, verschuldet sich für's Auto und fragt sich, wann der Dienstherr seinen Teil der Abmachung gedenkt wieder einzuhalten.

Ja, das kann ich bestätigen. Mir ist kein A-Beamter bekannt, der noch in den Urlaub fährt oder gar fliegt.

Und im Ernst: ich finde es auch nervig, dass sich die Anpassung jetzt noch ein paar Monate länger hinziehen wird ... und mir ist auch klar, dass es gerade im eD wirklich eng ist ... aber - wie hier schon mehrfach betont wurde - gibt es eben gegen den Bund keine BVerfG-Entscheidung mit Frist, also dauert es eben, so lange es dauert.

Interessant (wenn auch ärgerlich) wäre es tatsächlich, wenn Berlin die Frist verstreichen lässt ... ob das BVerfG dann wirklich eine eigene Regelung treffen oder zunächst noch mal ,,mahnen" würde ...

Schneewitchen

Zitat von: Verbeamteter in Heute um 14:14Ja, das kann ich bestätigen. Mir ist kein A-Beamter bekannt, der noch in den Urlaub fährt oder gar fliegt.

Und im Ernst: ich finde es auch nervig, dass sich die Anpassung jetzt noch ein paar Monate länger hinziehen wird ... und mir ist auch klar, dass es gerade im eD wirklich eng ist ... aber - wie hier schon mehrfach betont wurde - gibt es eben gegen den Bund keine BVerfG-Entscheidung mit Frist, also dauert es eben, so lange es dauert.

Interessant (wenn auch ärgerlich) wäre es tatsächlich, wenn Berlin die Frist verstreichen lässt ... ob das BVerfG dann wirklich eine eigene Regelung treffen oder zunächst noch mal ,,mahnen" würde ...

Wenn Berlin nicht fristgerecht liefert und das BVerfG in dem Falle nur noch einmal anmahnt, dann wird es bei den DH noch weniger ernst genommen als bislang. Das wäre ein fatales Signal.

BalBund

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 14:21Wenn Berlin nicht fristgerecht liefert und das BVerfG in dem Falle nur noch einmal anmahnt, dann wird es bei den DH noch weniger ernst genommen als bislang. Das wäre ein fatales Signal.
Berlin wird liefern, diese Frist wird gehalten. Ob die Erwägungen sachgerecht sein werden und den Ansprüchen des Verfassungsgerichtes in vollem Umfang genüge tun bleibt abzuwarten.

Die Berliner Taktik ist viel eher, die immensen Nachforderungen auch viele Haushaltsjahre zu verteilen und auf das Ableben der Anspruchsinhaber (in Teilen) zu warten.

GeBeamter

Zitat von: BalBund in Heute um 14:44Berlin wird liefern, diese Frist wird gehalten. Ob die Erwägungen sachgerecht sein werden und den Ansprüchen des Verfassungsgerichtes in vollem Umfang genüge tun bleibt abzuwarten.

Die Berliner Taktik ist viel eher, die immensen Nachforderungen auch viele Haushaltsjahre zu verteilen und auf das Ableben der Anspruchsinhaber (in Teilen) zu warten.

Klingt richtig fürsorglich.

Ich frage mich immer, wie man aus der vom BVerfG gegenüber Berlin erlassenen Umsetzungsfrist herleitet, dass der Bund kein Zeitproblem hat.

In Art. 94 (4) GG steht nicht, dass ein verfassungsgemäßer Zustand irgendwann herzustellen ist, sondern,dass Entscheidungen des BVerfG alle Verfassungsorgane binden. Und das ab der Entscheidung unmittelbar. D.h. alle Verfassungsorgane haben eine verfassungswidrige Praxis schnellstmöglich, also ohne schuldhaftes Zögern abzustellen. Das Zögern des Bundes kann ich beim besten Willen jetzt schon nicht mehr als unverschuldet ansehen. Und es wird vermutlich ja noch weiter dauern.
Solch ein Verhalten untergräbt die Autorität des Verfassungsgerichts und damit unseres Rechtstaats.

Schneewitchen

Zitat von: BalBund in Heute um 14:44Berlin wird liefern, diese Frist wird gehalten. Ob die Erwägungen sachgerecht sein werden und den Ansprüchen des Verfassungsgerichtes in vollem Umfang genüge tun bleibt abzuwarten.

Die Berliner Taktik ist viel eher, die immensen Nachforderungen auch viele Haushaltsjahre zu verteilen und auf das Ableben der Anspruchsinhaber (in Teilen) zu warten.

Gehen Besoldungsansprüche nicht auf die Erben des Beamten über?

GeBeamter

Zitat von: Verbeamteter in Heute um 14:14Ja, das kann ich bestätigen. Mir ist kein A-Beamter bekannt, der noch in den Urlaub fährt oder gar fliegt.


Differenzieren, so wie ich es gemacht habe, hilft. Natürlich gibt es Lebensumstände, wo man auch in der A-Besoldung die Situation aussitzen kann. Haus geerbt oder schon abbezahlt, Kinder selbständig, Dienstort im strukturschwachen Raum,... .
Daran hat sich die Besoldung von Bundesbeamten aber nicht zu orientieren, sondern an den statistisch signifikanten Lebenshaltungskosten. Während also einige gut klar kommen, stehen andere sogar schlechter als Transferleistungsempfänger. Die dazwischen, reduzieren ihren Lebenswandel auf ein nicht mehr amtsangemessenes Niveau. Und es wird nicht ernsthaft etwas dagegen unternommen, auch, weil wie Rheni schon schrieb, einige Beamte gerne das selbstkritische Lied singen, es ginge uns doch noch gut und für die Arbeit bekäme man ja fast schon zu viel.

Aber so ist das: wenn jeder an sich denkt, ist auch an jeden gedacht.

Rheini

Mal ein organisatorisches Problem.

Wenn das Einkommen für eine Leistung zählt z. B. Kita Gebühren, wird das wenn man z. B. für 10 Jahre rückwirkend Besoldung erhält, für die 10 Jahre neu geprüft oder nur in dem Jahr, wo man die Nachzahlung erhält oder fällt das unter den Tisch?

Oder KFW Förderung von WP? Da zählt der Steuerbescheid der zwei vorangegangenen Jahre. Also als Beamter nicht im Jahr danach beantragen, weil man dann statt bis zu 70% nur 55% Förderung erhält?

Oder Prämie Elektroauto?

Schneewitchen

Zitat von: GeBeamter in Heute um 15:09Differenzieren, so wie ich es gemacht habe, hilft. Natürlich gibt es Lebensumstände, wo man auch in der A-Besoldung die Situation aussitzen kann. Haus geerbt oder schon abbezahlt, Kinder selbständig, Dienstort im strukturschwachen Raum,... .
Daran hat sich die Besoldung von Bundesbeamten aber nicht zu orientieren, sondern an den statistisch signifikanten Lebenshaltungskosten. Während also einige gut klar kommen, stehen andere sogar schlechter als Transferleistungsempfänger. Die dazwischen, reduzieren ihren Lebenswandel auf ein nicht mehr amtsangemessenes Niveau. Und es wird nicht ernsthaft etwas dagegen unternommen, auch, weil wie Rheni schon schrieb, einige Beamte gerne das selbstkritische Lied singen, es ginge uns doch noch gut und für die Arbeit bekäme man ja fast schon zu viel.

Aber so ist das: wenn jeder an sich denkt, ist auch an jeden gedacht.


Die Kollegen, die in dieses selbstkritische Lied einstimmen, die sind schon dem Mainstream auf den Leim gegangen. Diese Kollegen tun sich und ihrem Berufsstand damit keinen Gefallen.

Maximus

Der Bund wird im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2027 eine (günstige) Lösung finden. Eine weitere Verzögerung lässt sich nur noch schwer verkaufen. Für die letzte Verzögerung hatte man noch einen nachvollziehbaren Grund (Diskontinuität). Was will man jetzt noch vorbringen?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass man noch in diesem Jahr eine Lösung präsentieren wird. Im Zweifelsfall, wenn die Ressorts bei ihrer harten Haltung bleiben, wird der liebe Lars nachgeben und die Schatulle öffnen.






Schneewitchen

Zitat von: Maximus in Heute um 15:22Der Bund wird im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2027 eine (günstige) Lösung finden. Eine weitere Verzögerung lässt sich nur noch schwer verkaufen. Für die letzte Verzögerung hatte man noch einen nachvollziehbaren Grund (Diskontinuität). Was will man jetzt noch vorbringen?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass man noch in diesem Jahr eine Lösung präsentieren wird. Im Zweifelsfall, wenn die Ressorts bei ihrer harten Haltung bleiben, wird der liebe Lars nachgeben und die Schatulle öffnen.







Frage: Welche konkreten und zeitnahen Konsequenzen wären seitens der BR zu erwarten, wenn es zu keiner zeitnahen Lösung kommen sollte?

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 15:27Frage: Welche konkreten und zeitnahen Konsequenzen wären seitens der BR zu erwarten, wenn es zu keiner zeitnahen Lösung kommen sollte?

Kein Pudding zum Nachtisch.