Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, Gestern um 14:03

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TheBr4in

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 16:45Das Frage ich mich auch. Mein Sohn möchte über den Sommer ein paar tausender verdienen für Auto und Auszug irgendwann. Am Ende bedeutet die angedachte Regelung, dass ich entweder als Zuhälter auftrete, der ihm die Kohle abnimmt oder dass ich letztendlich den Arbeitslohn selbst bezahle. Völlig absurd und weltfremd.

Ich frage mich hierzu auch, ob ein 18-jähriges Kind, dass noch unter die Kindergeldberechtigung fällt, überhaupt verpflichtet ist mir mitzuteilen, dass es einen Job hat und wieviel es damit verdient. Auch wäre die Frage bis zu welcher Höhe ich dieses Gehalt einziehen dürfte, um Kost und Logie zu finanzieren und auf welcher rechtlichen Grundlage das erfolgen soll. Hat das Kind dann auch Anspruch auf angemessene Dienstleistungen? Also keine Dosensuppe sondern Rinderfilet? Und was ist eigentlich mit den Zinsen aus dem Sparguthaben der Kinder? Werden die auch gegengerechnet?

Morgen gibts 10% auf alles im Baumarkt, werden mir die 10% dann gegengerechnet, weil ich sie ja nicht benötige, um mir amtsangemessene Blümchen zu kaufen?

Das ist alles nur noch lächerlich. Das muss man einfach festhalten.

BWBoy

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 16:45Das Frage ich mich auch. Mein Sohn möchte über den Sommer ein paar tausender verdienen für Auto und Auszug irgendwann. Am Ende bedeutet die angedachte Regelung, dass ich entweder als Zuhälter auftrete, der ihm die Kohle abnimmt oder dass ich letztendlich den Arbeitslohn selbst bezahle. Völlig absurd und weltfremd.

zumindest gesetz dem Fall du erfüllst die Voraussetzungen für den Familienergänzungszuschlag. der Normale FZ wird ja gar nicht gekürzt. Und den FEZ dürften die wenigsten überhaupt bekommen, so eingeengt wie die Bedingungen sind.

GoodBye

Zitat von: RRMT in Heute um 16:53Doch, erkennbar ist vor allem, dass hier juristische Fragen und Besitzstandsreflexe permanent ineinanderlaufen.
Dass es einen verfassungsrechtlichen Konflikt gibt, bestreite ich nirgends. Nur macht genau das nicht jede Wortmeldung hier automatisch besonders tief. Und nicht jede Kritik am Ton ist ein Angriff auf die Rechtslage.

Wenn schon von ,,Deutungshoheit" die Rede ist: Die beanspruchen hier eher diejenigen, die jede Außenperspektive sofort als Ahnungslosigkeit abräumen wollen. Genau das ist das Problem.

Und nein, nicht jede Kritik an der Debattenkultur ist eine ,,belanglose Predigt". Manchmal ist sie einfach nur der Hinweis, dass man auch dann noch daneben im Ton liegen kann, wenn man sich rechtlich im Recht wähnt.

Führen Sie mal Gespräche zu Themen wie Genehmigung Nebentätigkeit, in die Dienststelle flatternde Lohnkontenpfändung, Abschied von Beförderungen nach A11 bei gebündelten Dienstposten durch Stellenpuffer aufgrund Wartezeiten von mehr als 10 Jahren, Begrenzungen von Heimarbeit, obwohl Kollegen mit Kindern den Sprit nicht mehr zahlen können etc.. Sie haben bisher nichts inhaltlich zur Debatte beigetragen, meinen aber, offensichtlich ohne Gespür für die Probleme der anderen Diskussionsteilnehmer, die Debattenkultur beurteilen zu dürfen. Dadurch heben Sie sich in eine moderative Rolle, die Ihnen nicht zusteht.

Insoweit bin ich auch gerne auf Sie eingegangen, weil ich mich dafür verantwortlich fühle, dass Sie hier auch das bekommen, was Sie anscheinend gesucht haben: Reibung.

Gruenhorn

Zitat von: BWBoy in Heute um 17:09zumindest gesetz dem Fall du erfüllst die Voraussetzungen für den Familienergänzungszuschlag. der Normale FZ wird ja gar nicht gekürzt. Und den FEZ dürften die wenigsten überhaupt bekommen, so eingeengt wie die Bedingungen sind.
Der Ergänzungszuschlag (wenn er verfassungsmäßig irgendwie begründbar sein soll) darf nur unterstellen, dass etwas dazuverdient wird, wenn man faktisch die Möglichkeit dazu hat. In meinem Fall wird keine der aufgeführten Bedingungen erfüllt, dennoch ist es statusrechtlich schwierig und aufgrund der fehlenden Anerkennung von Berufsabschlüssen und sprachlichen Fähigkeiten im Ausland (entsandt) meine Frau in Lohn und Brot zu bringen. Dieser Ausnahmetatbestand wurde gar nicht aufgeführt und verhindert, dass die 20.000 Euro überhaupt angesetzt werden dürften.

BWBoy

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 17:19Der Ergänzungszuschlag (wenn er verfassungsmäßig irgendwie begründbar sein soll) darf nur unterstellen, dass etwas dazuverdient wird, wenn man faktisch die Möglichkeit dazu hat. In meinem Fall wird keine der aufgeführten Bedingungen erfüllt, dennoch ist es statusrechtlich schwierig und aufgrund der fehlenden Anerkennung von Berufsabschlüssen und sprachlichen Fähigkeiten im Ausland (entsandt) meine Frau in Lohn und Brot zu bringen. Dieser Ausnahmetatbestand wurde gar nicht aufgeführt und verhindert, dass die 20.000 Euro überhaupt angesetzt werden dürften.


Verhindert er das tatsächlich? Ich meine für nen Single ist die Frau die man nicht in Lohn und Brot bringen kann nicht mal vorhanden. Angerechnet werden die 20.000 trotzdem. Mir scheint es, das wäre dem Dienstherrn ziemlich egal.

Dunkelbunter

Zitat von: BWBoy in Heute um 17:30Verhindert er das tatsächlich? Ich meine für nen Single ist die Frau die man nicht in Lohn und Brot bringen kann nicht mal vorhanden. Angerechnet werden die 20.000 trotzdem. Mir scheint es, das wäre dem Dienstherrn ziemlich egal.

Glaub mir dadurch, dass die Frau nur fiktiv ist sparst Du locker 20.000 Euro um Jahr  :)

BWBoy

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 17:42Glaub mir dadurch, dass die Frau nur fiktiv ist sparst Du locker 20.000 Euro um Jahr  :)

Das ist mir bewusst. Aber es geht darum, dass der Dienstherr fiktiv Dinge annimmt, die so gar nicht existieren. Partnereinkommen bei nem Single macht genauso wenig Sinn wie ein Partnereinkommen einer Ehefrau die im Ausland keine Arbeitserlaubnis bekommt. Es ist nicht erzielbar.



Wie wäre es denn mit meiner Situation, Partnerin mit Kind im Haushalt, jedoch nicht verheiratet und nicht von mir. So wie ich das verstanden habe ist das in allen Konstellationen mein reines Privatvergnügen.

Sanni2008

Habe das so verstanden, unverheiratete, die allein leben, müssen einen Antrag für den Zuschlag beantragen? Ansonsten wird unterstellt, das sie mit jemanden zusammenleben, der über 22000 Euro im Jahr verdient.
???

Rheini

Zitat von: Rheini in Heute um 09:54Ist damit die Voraussetzung unter der der DH diese 3k Netto gewähren durfte, entfallen? Entstehen hierdurch Rechtsfolgen (Steuerrechtliche) für den DH / Beamten? Sind die 3K bei Berechnungen außen vor gelassen worden weil man bisher davon ausgegangen ist, dass die Zahlung nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgte (Berechnung von Kita oder ä. - nur um darzustellen was ich meine in völliger Unkenntnis)?

Oder anders herum gefragt. Wie geht der Staat mit Unternehmen vor die erklären die Vorgaben für die 3K Zahlung beachtet zu haben und hinterher festgestellt wird, dass dies nicht so war?

Nochmal bezogen auf die 3K.

Wenn wir nun davon ausgehen das es Alimentation ist und jeder Beamter gleich welcher Besoldungsgruppe dies in voller Höhe (Vollbeschäftigung, ganzes Jahr Beamter) bekommen hat, werden dadurch nicht einige Parameter in dem Jahr oder evtl. in der Zukunft, gerissen? Der Beamte in der kleinsten und in der höchsten Besoldungsgruppe, erhielt 250 Euro pro Monat zusätzlich. Wie sieht es mit der Wertigkeit des Amtes aus? Abstandsgebot usw.? In dem Jahr der Zahlung verringert sich der Abstand relativ in den Besoldungsgruppen, im nächsten Jahr weitet sich der Abstand.

Von daher ist es schon m. M. nach von Interesse, ob es als Alimentation (wie das BVerfG es ausführt) ist, oder eine einmalige Zusatzzahlung.

Umlauf

Zitat von: Cyberax in Heute um 14:30Wenn man die Stufenprozente zusammenrechnet, uiuiui
Besoldungsgruppe A 14 erreicht 97,71 Prozent.
Besoldungsgruppe A 10 erzielt 71,64 Prozent.
Besoldungsgruppe A 16 weist 69,91 Prozent auf.
Besoldungsgruppe A 12 liegt bei 68,08 Prozent.
Besoldungsgruppe A 15 summiert sich auf 64,67 Prozent.
Besoldungsgruppe A 9 kommt auf 62,44 Prozent.
Besoldungsgruppe A 6 zeigt einen Wert von 59,24 Prozent.
Besoldungsgruppe A 13 erreicht 55,34 Prozent.
Besoldungsgruppe A 11 beläuft sich auf 53,46 Prozent.
Besoldungsgruppe A 7 weist eine Summe von 53,17 Prozent auf.
Besoldungsgruppe A 3 erreicht 48,01 Prozent.
Besoldungsgruppe A 5 liegt bei 46,49 Prozent.
Besoldungsgruppe A 4 beläuft sich auf 43,30 Prozent.
Besoldungsgruppe A 8 weist 39,35 Prozent auf.

Relativangaben zu addieren ist nun wirklich die höchste Kunst der Mathematik.
Was soll das bringen?

Umlauf

#265
Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:40Doch, gibt es, siehe § 34 BLV.


Wie oft kommt das vor?
Bei uns jedenfalls nicht.
Hier kommen maximal Referatsleiter bei ihrer A15 in den Genuss des 34ers. Und das auch nur, wenn sie schon länger RL als Tb sind.
Sonst heißt es nur: ,,Machen wir nicht."
Da sind wir nicht alleine.

Solitair

Zitat von: GeBeamter in Heute um 08:55Deiner Argumentation liegt die grundsätzliche Fehlmaßnahme zugrunde, Beamte bekämen mit der Besoldung einen Arbeitslohn. Dem ist aber nicht so. Die Alimentation ist das was sie ist, eine Alimentation und keine Vergütung von Arbeitsleistung.
Das ist Quatsch, denn bei der Inflationsprämie und deren Steuerfreiheit geht es ja um Steuerrecht und steuerrechtlich ist die Besoldung Arbeitslohn. Oder zahlst du keine Lohnsteuer?

Rheini

Zitat von: Solitair in Heute um 19:10Das ist Quatsch, denn bei der Inflationsprämie und deren Steuerfreiheit geht es ja um Steuerrecht und steuerrechtlich ist die Besoldung Arbeitslohn. Oder zahlst du keine Lohnsteuer?

Wenn es denn nun doch Lohn ist, darf es doch nur zusätzlich sein ohne Anrechnung.

Also irgendwie ist die Ansicht des BVerfG und der Voraussetzung für die Auszahlung, widersprüchlich.

BPolFrust

Ich geb jetzt auch mal als Geringverdiender (A9) meinen Senf dazu.
Persönlich fühle ich mich extrem verarscht, da meine Frau erst letztes Jahr angefangen hat zu arbeiten und vorher studiert hat. Für sie wurde auch das fiktive Gehalt eingerechnet, obwohl sie natürlich nichts im Studium verdient hat. Es ist mehr als frustrierend das jetzt der 24 Jährige GTI Fahrer, der letztes Jahr im September angefangen hat, 700€ Gehaltserhöhung bekommt (Stufenaufstieg plus integrierte fam. Zulage und Gehaltserhöhung) und ich mit 16 Dienstjahren weder eine Nachzahlung bekomme, da meine nicht verdienende Frau ja fiktiv verdient hat, noch eine Familienzulage, sondern nur die 2,8% die noch nicht mal die Inflation wett macht.

In Verbindung mit der aktuell beschissenen Beförderungssituation durch den PK - Bauch, hätte ich mir den Aufstieg echt sparen können und wäre schon längst A9z ohne Personalverantwortung und die Gewissheit das ich mit meiner KSB Stelle noch auf Jahre eine 10-12er Gruppenleiter Position begleiten muss, ohne dafür bezahlt zu werden.

Da kann ich mich auch bei den Kaffeetrinkern der Stadtverwaltung bewerben und muss wenigsten keine Schichten mehr machen.

(Sry musste irgendwo Dampf ablassen :( )