Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

emdy

Für mich sind beide Auffassungen zur Frage, ob eine rückwirkende Anpassung der Besoldung für die Jahre zurück bis 2021 gegen das Rückwirkungsverbot verstößt, haltbar. Eine relative Schlechterstellung der Rechtsposition ist die Einführung des Partnereinkommens jedenfalls.

Wie schön, dass ich seit 2020 jährlich Widerspruch eingelegt habe und klage.

Die Ausführungen im Gesetzentwurf zum Rundschreiben sind noch mal ein ganz eigener Skandal im Skandal der verfassungswidrigen Alimentation.

GeBeamter

Zitat von: emdy in Gestern um 12:45Für mich sind beide Auffassungen zur Frage, ob eine rückwirkende Anpassung der Besoldung für die Jahre zurück bis 2021 gegen das Rückwirkungsverbot verstößt, haltbar. Eine relative Schlechterstellung der Rechtsposition ist die Einführung des Partnereinkommens jedenfalls.

Wie schön, dass ich seit 2020 jährlich Widerspruch eingelegt habe und klage.

Die Ausführungen im Gesetzentwurf zum Rundschreiben sind noch mal ein ganz eigener Skandal im Skandal der verfassungswidrigen Alimentation.

Ja nach der Logik des VG Hamburg hätten die DH sich nur ein höheres Partnereinkommen herbeiphantasieren können und dann bekäme jeder Beamte, auch die mit vielen Kindern symbolisch 1€ nachgezahlt um sie rückwirkend nicht schlechter zu stellen. Das ist doch Unfug und dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Unknown

Warten wir ab, wie Berlin das ohne Partnereinkommen lösen wird. Ich bin echt gespannt. Wahrscheinlich wirds dann wohl ab 2021 richtig teuer werden, denn einfach rückwirkend einführen wäre schon sehr dreist von denen.
Sie haben ja noch ein wenig Zeit bis zum 31.3.2027.  :)

Pumpe14

Zitat von: despaired in Gestern um 10:09Die Diskussion hatten wir schon 1 ) Es ist ein internes Rundschreiben 2) Es wurde nicht allen Beamten (nachweislich) zur Verfügung gestellt 3) Gibt ja auch Leute die danach erst angefangen haben oder zum Bundes gewechselt sind, die haben das Schreiben dann ja nicht auch zur Verfügung gestellt bekommen und so prominent ist es in vielen Intranetseiten ja auch nicht, wenn überhaupt. 4) Rundschreiben war ohne Rechtsbehelf

Nunja, ich sehe das nach wie vor so, dass das Rundschreiben ein verbindlicher Verwaltungsakt ist, zumindest mir gegenüber. Die für die Bezüge zuständig Behörde, das BVA, weist auf der Startseite für die Besoldung explizit auf das Rundschreiben und die verzichte daraus hin.

Für mich sind dadurch alle Merkmale eines Verwaltungsaktes gegeben, einschließlich Bestimmtheit und Eröffnung.

Eigentlich spielt es auch kaum eine Rolle, der Bund wird bis einschließlich 2021 für alle nachregeln.

Aber nur Beamte mit Widerspruch können nachträgliche Regelung durch Klage anfechten.

Pumpe14

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 11:48Müsste man hier nicht etwas globaler differenzieren in belastende Rückwirkungen, die dann nicht erlaubt sind und begünstigende Rückwirkungen, die erlaubt sind?

Wenn das so wäre, dann wäre doch die hier betrachtete Rückwirkung auch nicht erlaubt. Es bekommt zwar jeder Betroffene eine Nachzahlung. Ohne die rückwirkende Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens würde diese Nachzahlung aber höher ausfallen. Insofern hat diese Rückwirkung im Ergebnis  auch eine belastende Komponente, die eben nicht statthaft wäre!?

Auch das steht in dem Hamburger Urteil, es geht nur darum, dass es keine faktische Belastung durch die Rückwirkung geben darf. Wenn es aber eine Entlastung gibt, so ist die Rückwirkung grundsätzlich möglich. Auch wenn sie vielleicht nicht hoch genug ist. Das wäre dann durch den Rechtsweg - Widerspruch, Klage - zu erstreiten.

Das ist ja der fuck-move, durch das Schreiben des BMI aus 2020 wird suggeriert, dass man sich Ansprüche sichert, man brauche also nicht widersprechen.

Sind diese Ansprüche jedoch durch trickserei kleingerechnet, hast du Pech gehabt, weil du dich nur durch Klage wehren kannst, wenn du zuvor, haushaltsnah, Widerspruch eingelegt hast.

Ich bin dem auch 2021 und 2022 auf den Leim gegangen

GeBeamter

Zitat von: Unknown in Gestern um 13:50Warten wir ab, wie Berlin das ohne Partnereinkommen lösen wird. Ich bin echt gespannt. Wahrscheinlich wirds dann wohl ab 2021 richtig teuer werden, denn einfach rückwirkend einführen wäre schon sehr dreist von denen.
Sie haben ja noch ein wenig Zeit bis zum 31.3.2027.  :)

Im Vergleich zum Bund hat Berlin doch die "komfortable" Situation tatsächlich nur die bedenken zu müssen, die auch einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben.

Pumpe14

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 14:14Im Vergleich zum Bund hat Berlin doch die "komfortable" Situation tatsächlich nur die bedenken zu müssen, die auch einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben.

Stimmt, interessant ist wie sie sich für die Zukunft aufstellen

Unknown

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 14:14Im Vergleich zum Bund hat Berlin doch die "komfortable" Situation tatsächlich nur die bedenken zu müssen, die auch einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben.
Ich finde das ganz und gar nicht komfortabel für Berlin. Die müssen jetzt als erstes eine verfassungsgemäße Besoldung "herzaubern" und das ohne Einbeziehung des fiktiven Parterneinkommens. Auch wenn es nur bis 2020 ist, ich habe die aktuelle Besoldung jetzt nicht verglichen, aber ich vermute das die Besoldung bereits im Jahr 2020 höher sein müsste. Darauf basierend ist interessant, wie sie die Besoldungstabelle für das hier und jetzt anpassen, denn nach meiner Logik, kann die Besoldung ja nicht niedriger sein, als 2020. Zutrauen würde ich es denen allemal.
Es bleibt ziemlich spannend, wie Berlin sich für die Zukunft positioniert und vor allem, wie sie ihre Beamten ab nächstes Jahr besolden.

DrStrange

#2588
Das ist alles nur noch abstoßend.
Egal was rechtlich geht oder nicht: mich nervt einfach dieser völlig kalte Umgang mit seinen eigenen Mitarbeitern.

Dienst verrichten in diesem ganzen öD System ist eine einzige Verschwendung von Lebenszeit, Motivation und Energie.
Mich reizt weder eine Beförderung noch Verantwortung.
Wegen 250€ mehr nach Jahren des Dienst tuens soll man sich noch bedanken.

Ich weiß nicht, wie lange ich das noch kann..

rs

Zitat von: DrStrange in Gestern um 14:53Das ist alles nur noch abstoßend.
Egal was rechtlich geht oder nicht: mich nervt einfach dieser völlig kalte Umgang mit seinen eigenen Mitarbeitern.

Bin total bei dir. Bei uns ging der Abstieg vor etwa 20 Jahren los. Da fing man an, uns auf den Cent genau vorzurechnen, was wir pro Arbeitsstunde kosten. Letztlich drückte man damit die völlige Verachtung der behördlichen Tätigkeiten aus.
Seitdem wurden bei uns mehr als 50% des Personals abgebaut. Nach einer kurzen Phase der Besinnung ist man aktuell wieder dabei freiwerdende Stellen nicht nachzubesetzen - es sei denn diese sind unverzichtbar (Führungsposten und Personalverwaltung). Das Ganze ohne Konzept als Experiment am verbleibenden Personalkörper.

Mir war lange Zeit nicht bewusst, was das mit meinem seelischen Zustand macht. Erst seit ich angefangen habe, mich auf dieses absurd niedrige zwischenmenschliche Niveau herabzubegeben, geht es mir wieder besser.
Vier Klagen gegen meinen DH, Krankheit, BEM und was es sonst noch so gibt später kann ich relativ entspannt aus dem Fenster schauen und mir ein Liedchen pfeifen.

Aber wie du schon sagst: Das ist alles nur noch abstoßend.

Schneewitchen

Zitat von: DrStrange in Gestern um 14:53Das ist alles nur noch abstoßend.
Egal was rechtlich geht oder nicht: mich nervt einfach dieser völlig kalte Umgang mit seinen eigenen Mitarbeitern.

Dienst verrichten in diesem ganzen öD System ist eine einzige Verschwendung von Lebenszeit, Motivation und Energie.
Mich reizt weder eine Beförderung noch Verantwortung.
Wegen 250€ mehr nach Jahren des Dienst tuens soll man sich noch bedanken.

Ich weiß nicht, wie lange ich das noch kann..

Mal so unter uns: Ich war mal richtig engagiert und mit Überzeugung bei der Sache. Ich war ehrgeizig und wollte auf der Leiter des persönlichen Erfolgs nicht auf den unteren Sprossen vor mich hin dümpeln.

Ohne jetzt meine Lebensgeschichte auszubreiten, kann man meine Erfahrungen mit mehreren Dienstherren folgendermaßen zusammenfassen: Im Fordern und Nehmen waren meine Dienstherren alle sehr gut. Wenn es aber darum ging, auch mal zu Geben, da sind sie immer alle in Deckung gegangen.

Da, wo ich jetzt bin, bin ich nur, weil ich lange Zeit meine Position habe ausnutzen können (u.a. Spezialwissen) und man mich brauchte. Ich habe die Herrschaften schlicht "erpressen" können, in dem ich immer damit gedroht habe, mir einen anderen DH zu suchen. Das ist heute nicht mehr so. Jetzt bin ich Einer unter Vielen. Jetzt ist das aber egal. Ich habe meine Karriere irgendwie gemacht. Basta!

In all den Jahren habe ich gelernt, diese Rahmenbedingungen zu akzeptieren und damit und danach mein Amt zu bekleiden. Jedem neuen Vorgesetzten sage ich schon seit 5 Jahren, dass er von mir kein großes Engagement zu erwarten hat. So klare Ansagen sind die Leutchen nicht gewohnt. Daher führt so etwas manchmal zu kuriosen Reaktionen.

Man darf sich natürlich nicht angreifbar machen. Aber, wie gesagt, man kann sich dem System sanft anpassen😁! Ich bin auch jederzeit zu maximaler Leistung bereit. Das läuft bei mir aber nur noch gegen konkrete Gegenleistung. Derartige Gegenleistungen werden aber nicht angeboten. Daher bleibt es bei meinen ungefähren 100%.

Mit einer gesunden "Leck mich"-Einstellung ist das auch unter diesen Rahmenbedingungen immer noch ganz erträglich. Ich habe noch 4,5 Jahre bis zur Pension. Von Monat zu Monat werde ich immer lockerer. Meine Vorgesetzten gehen mir jetzt schon aus dem Weg. Das wird vermutlich die nächsten vier Jahre nicht mehr besser😂😅👍! Die Ruhe ist überwältigend....😀

Der DH versucht ja immer möglichst viel Leistung aus seinen Beamten herauszuholen. Das imaginäre Ziel ist immer eine Beförderung. Mit dieser Aussicht werden die Leute geködert. Das System funktioniert aber dann nicht mehr, wenn man es mit Beamten zu tun hat, die sich aus der nächsten Beförderung nichts mehr machen. Derartige Aussagen habe ich auch schon meinen Vorgesetzten näher gebracht. Auch hier waren die Reaktionen nett. Womit will man denn noch jemanden anspornen, der im Grunde zufrieden ist mit dem was er hat?😳

Ach ja, und das Wort "Danke" ist mir schon lange nicht mehr über die Lippen gekommen.

Mein Lieblingswort ist seit einige Zeit "Wertschätzung" . Es gibt kein anderes Wort und kein Witz, der bei mir mehr Heiterkeit auslöst.....

Insofern: Du schaffst das schon!!!👍👍👍😃

SonicBoom

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 16:28Mal so unter uns: Ich war mal richtig engagiert und mit Überzeugung bei der Sache. Ich war ehrgeizig und wollte auf der Leiter des persönlichen Erfolgs nicht auf den unteren Sprossen vor mich hin dümpeln.

Ohne jetzt meine Lebensgeschichte auszubreiten, kann man meine Erfahrungen mit mehreren Dienstherren folgendermaßen zusammenfassen: Im Fordern und Nehmen waren meine Dienstherren alle sehr gut. Wenn es aber darum ging, auch mal zu Geben, da sind sie immer alle in Deckung gegangen.

Da, wo ich jetzt bin, bin ich nur, weil ich lange Zeit meine Position habe ausnutzen können (u.a. Spezialwissen) und man mich brauchte. Ich habe die Herrschaften schlicht "erpressen" können, in dem ich immer damit gedroht habe, mir einen anderen DH zu suchen. Das ist heute nicht mehr so. Jetzt bin ich Einer unter Vielen. Jetzt ist das aber egal. Ich habe meine Karriere irgendwie gemacht. Basta!

In all den Jahren habe ich gelernt, diese Rahmenbedingungen zu akzeptieren und damit und danach mein Amt zu bekleiden. Jedem neuen Vorgesetzten sage ich schon seit 5 Jahren, dass er von mir kein großes Engagement zu erwarten hat. So klare Ansagen sind die Leutchen nicht gewohnt. Daher führt so etwas manchmal zu kuriosen Reaktionen.

Man darf sich natürlich nicht angreifbar machen. Aber, wie gesagt, man kann sich dem System sanft anpassen😁! Ich bin auch jederzeit zu maximaler Leistung bereit. Das läuft bei mir aber nur noch gegen konkrete Gegenleistung. Derartige Gegenleistungen werden aber nicht angeboten. Daher bleibt es bei meinen ungefähren 100%.

Mit einer gesunden "Leck mich"-Einstellung ist das auch unter diesen Rahmenbedingungen immer noch ganz erträglich. Ich habe noch 4,5 Jahre bis zur Pension. Von Monat zu Monat werde ich immer lockerer. Meine Vorgesetzten gehen mir jetzt schon aus dem Weg. Das wird vermutlich die nächsten vier Jahre nicht mehr besser😂😅👍! Die Ruhe ist überwältigend....😀

Der DH versucht ja immer möglichst viel Leistung aus seinen Beamten herauszuholen. Das imaginäre Ziel ist immer eine Beförderung. Mit dieser Aussicht werden die Leute geködert. Das System funktioniert aber dann nicht mehr, wenn man es mit Beamten zu tun hat, die sich aus der nächsten Beförderung nichts mehr machen. Derartige Aussagen habe ich auch schon meinen Vorgesetzten näher gebracht. Auch hier waren die Reaktionen nett. Womit will man denn noch jemanden anspornen, der im Grunde zufrieden ist mit dem was er hat?😳

Ach ja, und das Wort "Danke" ist mir schon lange nicht mehr über die Lippen gekommen.

Mein Lieblingswort ist seit einige Zeit "Wertschätzung" . Es gibt kein anderes Wort und kein Witz, der bei mir mehr Heiterkeit auslöst.....

Insofern: Du schaffst das schon!!!👍👍👍😃

Kann ich nur genauso unterschreiben. Wer EDEKA ist oder nah dran und sich aus der nächsthöheren Laufbahn nichts macht (Relation zusätzliche Arbeit zu zusätzlichem Sold = reziprok gefühlt) oder dort ist, hat eine schöne Leck-Mich-Position und sagt auch öfter mal, dass etwas gar nicht oder auch übernächsten Monat noch gemacht werden kann.
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild

andreb

Zitat von: Pumpe14 in Gestern um 14:08Nunja, ich sehe das nach wie vor so, dass das Rundschreiben ein verbindlicher Verwaltungsakt ist, zumindest mir gegenüber. Die für die Bezüge zuständig Behörde, das BVA, weist auf der Startseite für die Besoldung explizit auf das Rundschreiben und die verzichte daraus hin.

Für mich sind dadurch alle Merkmale eines Verwaltungsaktes gegeben, einschließlich Bestimmtheit und Eröffnung.

Eigentlich spielt es auch kaum eine Rolle, der Bund wird bis einschließlich 2021 für alle nachregeln.

Aber nur Beamte mit Widerspruch können nachträgliche Regelung durch Klage anfechten.

Sehe ich nicht so.

Das Rundschreiben ist und bleibt lediglich eine (sehr kurz gefasste) Verwaltungsvorschrift.
Lustigerweise lautet der Wortlaut sogar innerhalb des Rundschreibens:

,, Zur Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensweise empfehle ich die nachfolgend dargestellten Verfahrensweisen für den Umgang mit Widersprüchen in Bezug auf die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation"

Das Wörtchen ,,empfehle" bedeutet, dass im Grunde gar nichts geregelt wird. Man versucht irgendwas zu regeln, tut es aber doch nicht. Wenn überhaupt nur Verwaltungsintern.

Des Weiteren sollte man auch mal einen Blick in den § 126 Abs. 2 BBG werfen.  Hier ist eindeutig geregelt, dass ein Vorverfahren erforderlich ist. Hier sollte man auch die Rechtmäßigkeit des Rundschreibens hinterfragen.
m.E. kann eine Behörde nicht einfach so eine gesetzliche Regelung außer Kraft setzen.

SwenTanortsch

Zitat von: Unknown in Gestern um 14:52Ich finde das ganz und gar nicht komfortabel für Berlin. Die müssen jetzt als erstes eine verfassungsgemäße Besoldung "herzaubern" und das ohne Einbeziehung des fiktiven Parterneinkommens. Auch wenn es nur bis 2020 ist, ich habe die aktuelle Besoldung jetzt nicht verglichen, aber ich vermute das die Besoldung bereits im Jahr 2020 höher sein müsste. Darauf basierend ist interessant, wie sie die Besoldungstabelle für das hier und jetzt anpassen, denn nach meiner Logik, kann die Besoldung ja nicht niedriger sein, als 2020. Zutrauen würde ich es denen allemal.
Es bleibt ziemlich spannend, wie Berlin sich für die Zukunft positioniert und vor allem, wie sie ihre Beamten ab nächstes Jahr besolden.

Wieso denn so pessimistisch, Unknown, um also am Ende womöglich nicht zu glauben, dass Berlin nicht schon alle aktuellen und zukünftigen Besoldungsprobleme gelöst hätte? Wir sind doch hier in Berlin und da gilt, dass man in Berlin immer schon besonders achtsam mit seinen Beamten umgegangen ist, weshalb man nun auch für das aktuelle und kommende Besoldungsjahr gerade erst einmal keine Folgen aus der aktuellen Entscheidung des BVerfG zieht und also eine seit 1996 ohne Zäsur fortgeschriebene Besoldung betrachtet, vgl. Art. 1 § 2 BerlBVAnpG vom 3.6.2026 (GVBl. 2026 Nr. 18; https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/be/be-g-2026-242.pdf): Die Besoldung ist im letzten Monat zum April 2026 um 3,8 % angehoben worden und wird zum März 2027 um 2,0 %.

Schließlich will man doch die armen Berliner Beamten nun nicht darauf warten lassen, entsprechende Regelungen erst im Rahmen der Reparaturgesetzgebung zu betrachten, sodass dann die armen Berliner Beamten erst nach dem 31. März 2027 entsprechende Anhebungen erfahren würden. Entsprechend erfolgte im aktuellen Gesetzgebungsverfahren auch keine Vorab- und Fortschreibungsprüfung, vgl. LT-Drs. 19/3188 vom 29.4.2026, S. 6 ff. Die insgesamt nur knappe, also zwölfseitige Gesetzesbegründung geht am Ende entsprechend mit keiner Silbe auf die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein (https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/be/be-d-19-3188.pdf).

Es wäre doch absehbar, dass man nun die armen Berliner Beamten gänzlich überfordern müsste, wenn man ihnen nun gar noch die Dokumentation einer Vorab- und Fortschreibungsprüfung zumuten würde. Außerdem ist doch der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig zu entnehmen, dass der Berliner Besoldung ab dem Jahr 2021 keinerlei Problematiken zu entnehmen wären - oder hast Du irgend so einen Unsinn in der aktuellen Entscheidung gelesen? Um die vom Bundesverfassungsgericht nicht genannten und deshalb nicht gegebenen aktuellen Probleme kann man sich dann gerne nach den nächsten Tarifverhandlungen kümmern, wenn es darum gehen wird, die amtsangemessene Besoldung für die Jahre 2028 bis 2030 zu regeln, nachdem man nun schon so schnell die amtsangemessene Besoldung für die Jahre 2026 und 2027 geregelt hat.

Hätte man darüber hinaus mehr als zwölf Seiten schreiben müssen, hätte das auch nur wieder zu Verzögerungen führen müssen, die man nun wirklich den armen Berliner Beamten nicht zumuten wollte.

Es ist alles gut in Berlin und genauso geregelt, wie es zu regeln ist. Die paar unwesentlichen Kleinigkeiten, die jetzt noch nachträglich für die Jahre 2008 bis 2020 zu regeln sein werden, in der 100 % der nicht nicht amtsangemessenen Besoldung amtsangemessen geregelt worden sind, wie das das BVerfG letztes Jahr festgestellt hat, wird man nun auch noch entsprechend verfassungskonform regeln.

Berlin bleibt doch Berlin...

Rheini

Ich würde jetzt gerne das Bild des Pinot Grigio posten den ich gerade beim lesen deiner wohligen Worte mir gönne ....