Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GeBeamter

Zitat von: Rheini in Heute um 08:24Müsste eigentlich nicht mit aufsteigender Besoldungsgruppe, auch das fiktive Partnereinkommen steigen?

Es gibt sicher irgendwo eine Studie die besagt, dass Ehen auf der ungefähr gleichen sozialen und wirtschaftlichen Ebene geschlossen werden. Da kann dann der B11 Ehegatte mehr zum Einkommen beitragen, als der A3 Ehegatte.

Ich hatte gestern glatt das Gegenteil vermutet, vergleichbar Zahnarztgattin.

Ab einer gewissen Besoldung ist es nicht notwendig, dass ein Partner arbeitet, wenn man akzeptiert, dass man als AbtL oder StS dann nicht in den Golfclub eintreten kann, was sicherlich die meisten auch nicht in Erwägung ziehen. Der Sold sollte für Wohn- und Lebenshaltungskosten auch eines nicht erwerbstätigen Ehepartners ausreichen. So gesehen könnte man auch argumentieren, B-Besoldete haben überwiegend keine erwerbstätigen Partner und das Partnereinkommen wäre hier nicht anzunehmen.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:16Ich hatte gestern glatt das Gegenteil vermutet, vergleichbar Zahnarztgattin.

Ab einer gewissen Besoldung ist es nicht notwendig, dass ein Partner arbeitet, wenn man akzeptiert, dass man als AbtL oder StS dann nicht in den Golfclub eintreten kann, was sicherlich die meisten auch nicht in Erwägung ziehen. Der Sold sollte für Wohn- und Lebenshaltungskosten auch eines nicht erwerbstätigen Ehepartners ausreichen. So gesehen könnte man auch argumentieren, B-Besoldete haben überwiegend keine erwerbstätigen Partner und das Partnereinkommen wäre hier nicht anzunehmen.

Wenn dem so wäre, ist die Besoldung eines B-Beamten zu hoch bemessen.

Dann könnte man auch argumentieren, dass der Ehegatte eines A3 zur Arge geht und Bürgergeld beantragt und daher kein Arbeitseinkommen hat.


Henri74

Wenn ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, kann er dann den ergänzenden Familienzuschlag erhalten? Konstellation: Beamter Mitte 40, verheiratet ohne Kinder. Frau aus gesundheitlichen Gründen ohne Arbeit. Und ohne weitere Rentenansprüche/ Krankengeld etc.

Lichtstifter

#303
ZitatNur um das noch Mal für mich klarzustellen: Da stellt das BMI für sich 2021 fest, dass man eine Reparatur der verfassungswidrigen Besoldung nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode hinbekommt und jetzt will man festgestellt haben, dass man sich doch vielleicht nur um 134 EUR Jahreslohn für alle Besoldungsgruppen verrechnet haben will, in dem man einfach die Berechnungsgrundlage für 2021 rückwirkend neuentwickelt und die Rechtsprechung von 2020 ignoriert. Würde das nicht im Umkehrschluss bedeuten, dass wenn man damals eine Anpassung nach dem Alleinverdienermodell gemacht hätte, der Dienstherr jetzt mit einem rückwirkend angewandten Hinzuverdienstmodell das zuviel allimentierte Gehalt gleich hätte zurückfordern können? Das ist doch der absolute Wahnsinn.

Und genau gegen dieses Monstrum Partnereinkommen gilt es rechtlich vorzugehen. Und das in Masse! Es ist gefühlt der letzte Trumpf, den man als Besolder noch für Einsparungen besitzt. Hierzu wurde schon vermehrt im Thread aufgerufen. Man kann nur hoffen, dass durch die Rückwirkung auch der Weg rückwirkender Widersprüche geöffnet wird. Nur mit Widersprüchen kann man sich gegen die marginalen Reparaturen für die letzten Jahre wehren, ansonsten ist das dann für die "Rundschreiben-Gläubigen" abgefrühstückt. Da bin ich aber eher pessimistisch, dass dies geschehen wird.

Bei den Klagen müsste man auch den Entschädigungszins inkludieren. Das wäre der Brandbeschleuniger. Und zur Not - weil das BVerfG trotz aller rechtlichen und weltlichen Entwicklungen immernoch mit 16 Richtern die Verfassung hüten muss - sollte man Richtung der Gerichtsbarkeit in Europa schielen.



ZitatAlso wäre ich ein Gewerkschaftssekretär würde ich für alle Beamten im eD und mD die Vergabe einer Leistungsstufe nach § 3 BLBV fordern, wenn diese ansonsten unterhalb einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses bleiben würden.
Dies wäre für 2025 mindestens 110 € und Zulagen +3,11% sowie für 2026 mindestens +3.20% Grundgehalt.

Dies betrifft nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wohl folgende Beamte, wenn diese bisher den FZ1 erhalten haben: A3/S1, A3/S2, A3/S3, A4/S2, A4/S3, A5/S2, A8/S5, A8/S6, A8/S7, A8/S8
Da A8/S8 ja keine Leistungsstufe erhalten kann, müsste man wohl über eine Beförderung oder eine anderweitige Kompensation nachdenken.

Als A8 S6 bin ich auch bedient. Zum Glück bin ich geschieden und habe ein drittes Kind. Von daher komm ich auch wieder in den Genuss des umgewidmetem FZ 1 (ehem. Ehegattenzuschlag).

Ja, es wurde nicht weniger. Aber auf den Nacken weniger "Tabellenfelder" (das sind die meisten Beamten) sind deutliche Besserungen in anderen Tabellenfeldern verwirklicht wurden. Ein wenig mehr Ausgewogenheit hatte ich mir gewünscht. Ja, ich weiß, dass wir im Entwurfsstadium sind, aber wenn es so kommen wird...


Die meisten Prozente dürften tatsächlich dort verortet sein, wo die Entscheidungen getroffen und die Hebel umgelegt wurden.

Im m.D. ist es nicht so leicht, den Dienstherren zu wechseln, da es im Gegensatz zum g.D. kaum zu besetzende Stellen gibt. Sonst wäre ich schon längst nach Hessen gewechselt und würde mir mtl. auch noch Spritkosten von 350 Euro sparen.

Von daher Nachzahlung kassieren und in gute rechtliche Vertretung investieren. Gleichzeitig viel meditieren, damit man Geduld und Gelassenheit gerwinnt.


Mir tun nur die Leute beim BVA leid. Auf die brasselt alles ein und dann dürfen sie mit Hilfe dieses Bürokratiemonsters auch noch Anträge bescheiden.

Gepaart mit dem geplanten Zusammenfügen Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und das antragsfreie Kindergeld ist Chaos vorprogrammiert.




Prekariatsbeamter

GeBeamter

Zitat von: Rheini in Heute um 09:18Wenn dem so wäre, ist die Besoldung eines B-Beamten zu hoch bemessen.

Dann könnte man auch argumentieren, dass der Ehegatte eines A3 zur Arge geht und Bürgergeld beantragt und daher kein Arbeitseinkommen hat.



Wieso sollte das so sein? Wenn der B-Besoldete den Lebenswandel eines mDlers führt, wäre der ihm eigentlich aufgrund seines verliehenen Amtes zustehende hohe Sold hoch genug, um jemanden mit "durchzufüttern". Das geht je tiefer man in der A-Besoldung geht, natürlich nicht. Man kann seinen Lebensstil schlecht unterhalb des Existenzminimums senken, um einen nicht erwerbstätigen Ehepartner mit durch zu bringen.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:42Wieso sollte das so sein? Wenn der B-Besoldete den Lebenswandel eines mDlers führt, wäre der ihm eigentlich aufgrund seines verliehenen Amtes zustehende hohe Sold hoch genug, um jemanden mit "durchzufüttern". Das geht je tiefer man in der A-Besoldung geht, natürlich nicht. Man kann seinen Lebensstil schlecht unterhalb des Existenzminimums senken, um einen nicht erwerbstätigen Ehepartner mit durch zu bringen.

Deshalb geht der dann ja auch nicht arbeiten, sondern beantragt Bürgergeld und geht zur Tafel.

BWBoy

Zitat von: Paterlexx in Gestern um 22:01Ich bin gespannt, was die Behörde sagt, wenn die ersten Ehen geschieden werden und der Partner für die Ehefrau Unterhalt zahlen muss. Das müsste dann wohl die Behörde übernehmen. Nun schauen wir mal, wie viele Ehen aufgrund der guten Arbeitsbedingungen geschieden werden. 🙂

Warum sollte es vorteilhaft sein die Ehe scheiden zu lassen? Dadurch gibt es doch auch nicht mehr. Bei singles wird ebenfalls ein fiktives Partnereinkommen angerechnet, obwohl die Partnerin nicht mal existiert.

Der Dienstherr wird einfach argumentieren, dass die dann Exfrau 22k fiktiv selbst erbringt.

GeBeamter

Zitat von: BWBoy in Heute um 09:46Warum sollte es vorteilhaft sein die Ehe scheiden zu lassen? Dadurch gibt es doch auch nicht mehr. Bei singles wird ebenfalls ein fiktives Partnereinkommen angerechnet, obwohl die Partnerin nicht mal existiert.

Der Dienstherr wird einfach argumentieren, dass die dann Exfrau 22k fiktiv selbst erbringt.

Ich würde sogar dringend davon abraten. Wenn der Beamte dann unterhaltspflichtig wird, juckt das den DH gar nicht. Man bekommt in einer solchen Konstellation keinen Zuschlag nach § 41.

Heißt: Frau und evtl kleines, tatsächliches Partnereinkommen weg, evtl. Verpflichtung Frau und Kinder zu alimentieren, aber weiterhin Unterstellung eines Partnereinkommens von 20.000. Könnte noch stärker zum Verlustgeschäft werden, als es die Klimmzüge des DH eh schon tun.

Hans1W

Zitat von: BWBoy in Gestern um 17:04Nein, wenn du das Studium beim Dienstherrn machst, zählt die Zeit nicht für deine Erfahrungsstufen. Lediglich für die Dienstjahre.
Also immerhin Pensionswirksam, Dienstjubiläum etc. Zumindest nach aktueller Lage, da könnte man als BMI ja noch optimieren.

Zock

Der Beamtenbund äußert sich zunächst mal sehr unkritisch.
https://www.dbb.de/artikel/gesetzentwurf-zur-amtsangemessenen-alimentation-liegt-vor.html

Nach 5 Minuten Überfliegen des Gesetzentwurfs sind schon gravierende Mängel ersichtlich. Ob dies deren eingehende Prüfung zeigt? Vermutlich hat Herr Geyer gar nicht mitbekommen, dass der Verheiratetenzuschlag in die Besoldung integriert wurde. 

Elfi84

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 11:42Du kannst aber im Gegenzug wieder einen Zuschlag geltend machen. Für Alleinerziehende sind die Bedingungen logischerweise sehr weit gefasst.

Guten Morgen, welche Zuschläge könnte man hier als Alleinerziehende mit "nur" einem Kind geltend machen? Laut der Tabelle wäre in dem Fall der ergänzende Familienzuschlag 0,00 € oder übersehe ich da etwas? Danke im Voraus!

AliMentierter

Für die Verfassungsrechtler unter euch: Hat jemand schon die Passage gefunden, auf Grund der in die Grundrechte eingegriffen wir? (sogenanntes Zitiergebot) Oder ist diese Regelung ebenso wie das Alimentationsprinzip über Bord geworfen worden?

Artikel 3 Absatz 1 GG – Allgemeiner Gleichheitssatz
Artikel 6 Absatz 1 GG – Schutz von Ehe und Familie
Artikel 14 Absatz 1 GG – Eigentumsgarantie
Artikel 20 Absatz 3 GG – Rechtsstaatsprinzip (Vertrauensschutz)
Artikel 12 Absatz 1 GG – Berufsfreiheit (indirekt)

Kann natürlich sein, dass man als Beamter automatisch diese Grundrechte abgibt ... bin da nicht der Fachmann.